Fütterungsverbot von Stadttauben
In Nürnberg ist es verboten, verwilderte Tauben zu füttern. Dieses Verbot erfasst auch das Auslegen von Futter- und Lebensmitteln, die erfahrungsgemäß von Tauben aufgenommen werden.
Eine Taube benötigt nur ca. 25-40 Gramm Futter pro Tag. Dieses besteht natürlicherweise aus verschiedenen jungen Pflanzensprossen, Samen von Kultur- und Wildpflanzen, aber auch aus Würmern, Insekten und Schnecken. Altes Brot, das oft als Futter ausgestreut wird, führt zu einer Mangelernährung der Tauben.
Auch im Winter finden Stadttauben ohne Zufütterung genügend Nahrung, da sie problemlos mehrere Kilometer fliegen können, um Futter zu suchen. Wird jedoch in unmittelbarer Nähe Nahrung ausgestreut, nutzen Tauben natürlich diese bequeme Futterquelle.
Daneben werden folgende Probleme durch das Füttern von Tauben hervorgerufen bzw. verstärkt:
• Es entsteht eine übermäßige Population und in den überbevölkerten Nistplätzen gibt es viele Parasiten und Infektionen.
• Essenreste locken Ratten an.
• Durch die Fütterung und Ausscheidungen entstehen hohe Reinigungskosten.
Aus diesen Gründen ist es in Nürnberg auf öffentlichem Grund verboten, verwilderte Tauben zu füttern. Dieses Verbot gilt auch für Wasservögel und Fische. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld bis zu 2.500 € geahndet werden.
Ansprechpartner
Fragen zum Taubenfütterungsverbot
Telefon 09 11 / 2 31-31 93
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
KontaktformularFragen zum Fütterungsverbot in Grünanlagen
Telefon 09 11 / 2 31-76 37
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Kontaktformular- Tauben und Wasservögel in der Stadt </imperia/md/umweltreferat/dokumente/f__tterungsverbot_flyer_final.pdf> (PDF, 826 KB)
- Grünanlagensatzung <https://www.nuernberg.de/imperia/md/stadtrecht/dokumente/8/850/850_270.pdf> (PDF, 59 KB)
- Taubenfütterungsverbotsverordnung <https://www.nuernberg.de/imperia/md/stadtrecht/dokumente/5/530/530_795.pdf> (PDF, 31 KB)