An- und Abmeldung von Schülerinnen und Schülern

Anmeldung von Schülerinnen und Schülern

Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler erfolgt mit Hilfe unseres Online-Formulars durch den Ausbildungsbetrieb.

Bei offenen Fragen hilft das Sekretariat gerne weiter. In besonderen Fällen steht auch die Schulleitung zur Verfügung. Das Sekretariat gibt auch Auskünfte über die Klasseneinteilungen der Auszubildenden sowie über Unterrichtszeiten und Blockpläne, soweit Sie die Informationen nicht schon hier auf unserer Website finden.

Sie können Ihre Anmeldungen direkt online eingeben:

Erstmals ausbildende Betriebe

Blockunterricht

Die Auszubildenden im Blockunterricht (Bankkaufleute, Fachangestellte für Markt- und Sozialforschung), deren schulischer Unterricht erst im Oktober oder November beginnt, möchten am ersten Schultag bitte die unten aufgeführten Unterlagen mitbringen.

Häufig gestellte Fragen zur Anmeldung

Welche Unterlagen sollen die Auszubildenden am ersten Schultag mitbringen?

Zur Anforderung des Schülerbogens werden folgende Daten benötigt:

  • Kopie des Abschlusszeugnisses der zuletzt besuchten Schule
  • Kopie des Ausbildungsvertrages
  • Adressdaten Ihrer zuletzt besuchten Schule

An welcher Schule und wann sind die Auszubildenden anzumelden?

Grundsätzlich bitten wir darum, die Auszubildenden möglichst bald anzumelden, das heißt in dem Moment, in dem ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde.

Die B4 ist dann in jedem Fall die zuständige Berufsschule, wenn die ausbildende Firma oder Kanzlei ihren Sitz in Nürnberg hat. In der Versicherungswirtschaft erstreckt sich das Gebiet auf Mittelfranken insgesamt, ebenso im Bereich Steuerrecht (Ausnahme: West-Mittelfranken, Alt-Landkreis Ansbach). Für die Markt- und Sozialforschung umfasst unser Einzugsbereich die Bundesländer Bayern, Sachsen und Thüringen.

Gastschülerinnen und -schüler

Gastschulverhältnisse bestehen, wenn der Unternehmenssitz nicht in Nürnberg ist, es aber wichtige Gründe gibt, warum ein Auszubildender bzw. eine Auszubildende an der B4 Nürnberg beschult werden soll. In solchen Fällen wird darum gebeten, sich direkt mit der Schulleitung bzw. dem Sekretariat in Verbindung zu setzen. Hier ist eine ausführliche Beratung notwendig, da jeder Einzelfall gesondert zu entscheiden ist.

Heimschülerinnen und -schüler

Schülerinnen und Schüler mit Heimunterbringung gibt es nur in den Berufsbereichen Markt- und Sozialforschung sowie Kreditwirtschaft. Die Informationen zur Heimunterbringung finden Sie auf den Seiten des Berufsbereiches für Markt und Sozialforscher.

Späteinsteigerinnen und Späteinsteiger (Ausbildungsbeginn nach Schuljahresbeginn)

Gibt es eine besondere Anmeldefrist für "Späteinsteiger"?

An der Berufsschule gibt es im rechtlichen Sinne keine Anmeldefrist. Das heißt, wenn ein Auszubildender bzw. eine Auszubildende oder ein Umschüler bzw. eine Umschülerin bei uns angemeldet wird, wird er auch aufgenommen. Oftmals sind in solchen Fällen allerdings pädagogische Fragen vorab zu klären. Wir beraten Sie gerne.

Abmeldung von Schülerinnen und Schülern

Wenn doch einmal ein Ausbildungsvertrag aufgelöst werden muss, ist dies bitte umgehend an die Schule zu melden. Ein Fax mit dem Datum der Auflösung genügt.

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