Hinweis zu Eintragungen im Gewerberegister

Immer wieder erhalten Firmen Schreiben über Eintragungen in Gewerberegister/Gewerbeverzeichnisse (z.B. Eintragung Zentrales Gewerberegister, Zentralisierung gewerblicher Daten), die den Eindruck erwecken, dass es sich um eine Behörde und ein vorgeschriebenes Register handelt (z.B. zentrales Gewerberegister, Nuernberg.Gewerbe-Meldung.de).

Es handelt sich hierbei n i c h t um offizielle Schreiben einer Behörde oder vorgeschriebener Register. Es besteht deshalb keine Pflicht, auf solche Schreiben seine Gewerbedaten mitzuteilen. Das Gewerberegister wird ausschließlich bei den Gemeinde-/Stadtverwaltungen geführt und aus den nach der Gewerbeordnung vorgeschriebenen Gewerbean-, -um-, und –abmeldungen gebildet.

Das Ordnungsamt hat keine Möglichkeit, diese Angebote und Schreiben zu unterbinden oder auf ausgefüllte Schreiben einzuwirken. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Erhalt solcher Schreiben an die Beschwerdestelle der Wettbewerbszentrale zu wenden.

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