Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus Anlage 11-Staaten

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Die Bundesrepublik hat mit einigen Staaten ein Abkommen über erleichterte Bedingungen zur Fahrerlaubnisumschreibung geschlossen. Diese Verträge können hinsichtlich Prüfungsumfang (prüfungsfrei, theoretische und/oder praktische Führerscheinprüfung) und Klassenumfang (alle Klassen, nur Klasse B) variieren. Sollten die erleichterten Umschreibbedingungen nur für eine Klasse gelten, sind zur Umschreibung der anderen Klassen die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Umschreibung aus Drittstaaten zu erfüllen.


Zu diesen Anlage 11-Staaten gehören:

  • Albanien
  • Andorra
  • Bosnien und Herzegowina
  • Französisch-Polynesien
  • Gibraltar
  • Guernsey
  • Insel Man
  • Israel
  • Japan
  • Jersey
  • Kosovo
  • Moldau
  • Monaco
  • Namibia
  • Neukaledonien
  • Neuseeland
  • Republik Korea
  • Republik Nordmazedonien
  • San Marino
  • Schweiz
  • Serbien
  • Singapur
  • Südafrika
  • Taiwan
  • Vereinigtes Königreich

Außerdem gehören noch zahlreiche Pkw-Fahrerlaubnisse aus den Australischen Territorien, den US-Bundesstaaten und US-amerikanischen Außengebieten sowie den Kanadischen Provinzen zu diesen Anlage 11-Staaten.

Weitere Informationen

Telefon 0911 / 231 - 0

Telefax 0911 / 231 - 3281


Antragstellung: persönlich vor Ort

Diese Führerscheine berechtigen für 6 Monate ab der Ersteinreise in Deutschland zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet. Um lückenlos Kraftfahrzeuge führen zu können, sollte die Umschreibung rechtzeitig vor Ablauf der Frist beantragt werden.

Es wird empfohlen, dies mindestens 8 Wochen vor Ablauf der Fahrberechtigung zu tun.

Sollte es zu einer Erteilung nach Ablauf dieser Halbjahresfrist kommen, besteht in der Zwischenzeit keine Fahrberechtigung.

Benötigte Unterlagen (im Original vorzulegen):

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Nationalen Führerschein
  • Übersetzung des Führerscheins mit Klassifizierung (ADAC oder öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer), wenn der Führerschein nicht auf deutsch oder englisch Sprache ist oder wenn die Daten auf dem Führerschein nicht nach EU-Richtlinien verarbeitet werden können.
  • Ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
  • bei Zuzug nach Nürnberg direkt aus dem Ausland: normale Meldebescheinigung
  • bei Zuzug nach Deutschland aus dem Ausland: erweiterte Meldebescheinigung der ersten Meldebehörde aus Deutschland mit Angabe des Herkunftslandes aus dem Ausland oder die Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht mit erweitertem Inhalt
  • Evtl. Name der Fahrschule in Nürnberg
  • Evtl. Sehtest vom Augenarzt oder Optiker – nicht älter als 2 Jahre

Gebühren

Ohne Probezeit und ohne Prüfung

Bei Festsetzung einer Probezeit ohne Prüfung

Ohne Probezeit und mit Prüfung

Bei Festsetzung einer Probezeit mit Prüfung

bei anlassbezogener Begutachtung zusätzlich

(Ab 01.06.2024 beträgt die Gebühr 35,80 Euro)

zzgl. Führungszeugnis


Gleichzeitige Verlängerung von C-Klassen

zusätzlich:

  • Nachweis des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV durch ein Zeugnis eines Augenarztes oder einer Bescheinigung eines Betriebs-/ Arbeitsmediziners – nicht älter als 2 Jahre
  • Nachweis über gesundheitliche Eignung durch Ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl auf gesondertem Vordruck – nicht älter als 1 Jahr
  • Gegebenenfalls Nachweis über abgelegte Grundqualifikation (IHK) bzw. der 5 Module

Hier können Sie Ihren Termin buchen:

Gebühren

Ohne Probezeit

Beantragung der Fahrerqualifizierungsnachweis-Karte (FQN/Schlüsselzahl 95)

Bei anlassbezogener Begutachtung zusätzlich

(Ab 01.06.2024 beträgt die Gebühr 35,80 Euro)

zzgl. Führungszeugnis


Gleichzeitige Verlängerung von D-Klassen

zusätzlich:

  • Nachweis des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV durch ein Zeugnis eines Augenarztes oder einer Bescheinigung eines Betriebs-/ Arbeitsmediziners – nicht älter als 2 Jahre
  • Nachweis über gesundheitliche Eignung durch Ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl auf gesondertem Vordruck – nicht älter als 1 Jahr
  • Medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet, wenn die Geltungsdauer über das 50. Lebensjahr hinaus verlängert werden kann.
  • Gegebenenfalls Nachweis über abgelegte Grundqualifikation (IHK) bzw. der 5 Module

Hier können Sie Ihren Termin buchen:

Gebühren

Ohne Probezeit

Zuzüglich für ein Führungszeugnis

Beantragung der Fahrerqualifizierungsnachweis-Karte (FQN/Schlüsselzahl 95)

Bei anlassbezogener Begutachtung zusätzlich


Stadt Nürnberg
Ordnungsamt

Führerscheinstelle

Hirschelgasse 32

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-0

Telefax 09 11 / 2 31-32 81

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:


Terminvereinbarung

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