Die Fahrerlaubnis wurde durch ein Gericht entzogen? Es wurde eine Sperrfrist festgelegt, innerhalb der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf?
Das Gericht entscheidet im Strafverfahren nicht darüber, ob nach Ablauf der Sperrfrist die Fahrerlaubnis neu erteilt werden kann. Es ist die Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde, zu prüfen, ob alle Voraussetzungen für eine Neuerteilung, insbesondere die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, vorliegen. Die Prüfung der Fahreignung muss sich auf alle körperliche, geistige und charakterliche Umstände erstrecken. Sofern sich Zweifel an der Fahreignung ergeben, muss die Fahrerlaubnisbehörde eine fachärztliche oder auch medizinisch-psychologische Untersuchung einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle fordern.
Der Antrag kann bereits 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
Ob vor einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis eine Überprüfung der Fahreignung durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) oder eine fachärztliche Begutachtung erforderlich ist, kann erst nach Überprüfung aller Unterlagen entschieden werden. Dies dauert in der Regel nach Antragstellung bis zu acht Wochen.
Bei Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis, ist das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland durch Beschluss oder ein Urteil eines deutschen Strafgerichts erloschen. Auch nach Ablauf der Sperrfrist dürfen Sie mit einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland keine Kraftfahrzeuge führen, wenn eine deutsche Führerscheinstelle das Recht, von der ausländischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet wieder Gebrauch zu machen, nicht wieder zuerkannt hat.