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Tiere im privaten Reiseverkehr   

Reihe von Lufthansa Flugzeugen auf dem Flughafen Frankfurt

fließender Verkehr auf einer Autobahn

Regionalzug

Reisen mit Hunden und Katzen innerhalb der EU

In der EU gelten weitgehend einheitliche Regeln für Hunde und Katzen auf Reisen:

  • Hunde und Katzen müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
  • Hunde und Katzen müssen eine gültige Tollwutimpfung vorweisen. Ein Welpe muss bei der Erstimpfung mindestens 3 Monate alt sein und die Impfung mindestens 21 Tage zurückliegen. Im Fall der Wiederholungsimpfung sollen Impfungen innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sein, den der Impfstoffhersteller angibt.
  • Es muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, aus dem die gültige Tollwutimpfung hervorgeht.
  • Hinweise für Tiere, die jünger als 3 Monate sind:
    Die EU-Mitgliedsstaaten (exklusive Schweden, Irland, Malta, Großbritannien/Nordirland) gestatten die Einreise eines Heimtieres, das jünger als 3 Monate ist und somit keine gültige Tollwutimpfung haben kann, sofern für dieses Tier ein EU-Heimtierausweis mitgeführt wird, es gechippt/tätowiert ist und eine Tierhaltererklärung vorgelegt wird, aus der hervorgeht, dass es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein. Die Einreise ist auch gestattet, wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist (säugt). Die Mutter muss die Einreisebestimmungen erfüllen.

Irland, Schweden, Malta und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland dürfen noch für eine Übergangszeit ihre bisherigen schärferen Anforderungen stellen, z.B. die Bestimmung des Tollwut-Titers sowie besondere Bestimmungen hinsichtlich Bandwurm- und Zeckenbehandlung. Auch Finnland darf noch für die genannte Übergangszeit eine Behandlung gegen Bandwurm verlangen.

 

Reisen mit Hunden und Katzen außerhalb der EU (Drittländer)

spielende Hunde

Hundewelpen

sitzende Katze im Garten

Ausreise in Drittländer

Für Drittländer gelten deren länderspezifisch unterschiedlichen Einreisebestimmungen (die jeweiligen Botschaften geben hierüber Auskunft). Notwendige amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen werden vom Veterinäramt ausgestellt.

 

Einreise in die EU aus gelisteten Drittländern

Die EU hat eine Liste von Drittländern (z.B. Weißrussland [Belarus], Kroatien, Russische Föderation, USA) erstellt, die einen den EU-Mitgliedländern vergleichbaren Status hinsichtlich der Tollwutsituation zeigen.

Wer aus diesen Ländern Tiere nach Deutschland einführt/zurückbringt, benötigt eine Veterinärbescheinigung gemäß Entscheidung 2004/824/EG, ansonsten gelten die EU-Bestimmungen (Chip/Tätowierung, gültige Tollwutimpfung, Impfpass).

 

Einreise in die EU aus nicht gelisteten Drittländern

Dazu zählen z.B. Ägypten, Türkei, Marokko und Tunesien.

Bei der Einreise aus einem nicht gelisteten Drittland in die EU gelten weitergehende Anforderungen: Neben Chip/Tätowierung, gültiger Tollwutimpfung und Impfpass ist ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem zugelassenen EU-Labor erforderlich (Blutentnahme frühestens 30 Tage nach Impfung). Vom Zeitpunkt der Blutentnahme bis zur Einreise nach Deutschland ist eine Wartezeit von mindestens 3 Monaten einzuhalten. Für Jungtiere ergibt sich dadurch eine frühest mögliche Einreise mit 7 Monaten.

Die 3-Monats-Frist vor der Einreise gilt nicht für die Wiedereinfuhr von Heimtieren aus einem nicht gelisteten Drittland in die EU, wenn bei diesen Tieren vor der Ausreise aus der EU ein Blutuntersuchung mit positivem Ergebnis durchgeführt wurde und dies im EU-Heimtierausweis dokumentiert ist.

Hinweis:

Der Bluttest ist im Leben eines Heimtieres nur einmal notwendig, sofern aus dem EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass das Tier entsprechend den Vorgaben des Impfstoffherstellers regelmäßig nachgeimpft wird.

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Reisen mit Hauskaninchen, Papageien, Sittichen und sonstigen Vögeln (ausgenommen Geflügel) innerhalb der EU

Junge Kaninchen auf einem Strohbett

blaugelber Ara

zwei Wellensittiche und ein Nymphensittich

Im Reiseverkehr dürfen höchstens drei nicht zur Abgabe an Dritte bestimmte Tiere folgender Arten mitgeführt werden:

  • Hauskaninchen,
  • Vögel, ausgenommen Geflügel, Papageien und Sittiche
  • Papageien und Sittiche, sofern die Tiere von einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung begleitet sind, die nicht älter als zehn Tage ist und aus der sich ergibt, dass die Tiere für gesund befunden worden sind und in ihrem Herkunftsbestand während der letzten 30 Tage keine auf Papageien und Sittiche übertragbaren Krankheiten bekannt geworden sind.

 

Hinweis:

Tierhalter, die ohne Erfüllung der Einreisebestimmungen auf Reisen gehen, müssen mit kostenpflichtiger Quarantäne ihrer Tiere rechnen.

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Hinweis:

Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch im Veterinäramt einen Termin, da sich unsere Tierärzte oftmals im Außendienst befinden.

Ordnungsamt Nürnberg

Stadt Nürnberg
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Abteilung Veterinäramt

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 53 12

Telefax: 0911 / 231 - 53 10

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  • Bildquellen:
  •  Titelbild: © Stadt Nürnberg
  •  Reihe von Lufthansa Flugzeugen auf dem Flughafen Frankfurt: © O. Fischer / PIXELIO
  •  fließender Verkehr auf einer Autobahn: © Peter Kirchhoff / PIXELIO
  •  Regionalzug: © Peter von Bechen / PIXELIO
  •  spielende Hunde: © Stein1 / PIXELIO
  •  Hundewelpen: © Mike Wornath / PIXELIO
  •  sitzende Katze im Garten: © Barbara Adams / PIXELIO
  •  Junge Kaninchen auf einem Strohbett: © Sabine Geißler / PIXELIO
  •  blaugelber Ara: © carlosh / PIXELIO
  •  zwei Wellensittiche und ein Nymphensittich: © macromarco / PIXELIO
  •  Ordnungsamt Nürnberg: © Matthias Steyer / Stadt Nürnberg