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Bewacher gemäß § 34 a Gewerbeordnung   

Bewachung ist eine auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete (gewerbsmäßige) Tätigkeit. Bewachung fordert eine aktive Obhutstätigkeit. Zum Beispiel die Beaufsichtigung von gewisser Dauer oder wiederkehrende Kontrollen.

 

Tätigkeiten, die als erlaubnispflichtige Bewachung angesehen werden:

  • Geldtransporte
  • Kaufhausdetektiv
  • Zugangskontrollen
  • Ordnungsdienst
  • Garderobe in Saalbau etc.

Da die Aufzählung nicht abschließend ist wird gebeten, sich in Einzelfällen mit dem Ordnungsamt in Verbindung zu setzen.

 

Voraussetzungen:

Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis zum Bewacher sind die gewerberechtliche Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse des Antragstellers.

 

Benötigte Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Unbeschränktes Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Bescheinigung des Insolvenz- und des Vollstreckungsgerichts, dass kein Verfahren anhängig ist bzw. keine Eintragung besteht.
  • Haftpflichtversicherung gem. § 6 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung - BewachV)
  • Darüber hinaus hat der Antragsteller die erforderlichen Mittel bzw. Sicherheiten und die notwendige Qualifikation (Unterrichtung durch die IHK) nachzuweisen.
  • bei GmbH oder AG: notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag

Zusätzlich ist für die Durchführung folgender Tätigkeiten eine Sachkundeprüfung (bei der IHK) abzulegen:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum
  • Schutz vor Ladendieben (sog. Kaufhausdetektiv)
  • Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken

Zur Gewerbeausübung sind Kenntnisse über die Bestimmungen der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung - BewachV) erforderlich.

Hinweis:

Bitte beantragen Sie die Bescheinigung des Insolvenz- und des Vollstreckungsgerichts persönlich oder schriftlich bei dem für Ihren Wohnort (der letzten 5 Jahre) zuständigen Amtsgericht. Bei bereits handelsgerichtlich eingetragenen juristischen Personen (GmbH und AG) sind die Bescheinigungen für die Betriebsadresse auszustellen.

Für Nürnberg ist dies beim Amtsgericht/Konkurs- bzw. Vollstreckungsgericht und Vergleichsgericht, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg.

 

Gebühren:

juristische Person

1.200,00 €

natürliche Person

800,00 €

Führungszeugnis

13,00 €

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

13,00 €

Gewerbeanmeldung

juristische Person

50,00 €

Gewerbeanmeldung

natürliche Person

45,00 €

 

Wachpersonen

Der Bewachungsunternehmer darf mit Bewachungsaufgaben nur Personen beschäftigen, die zuverlässig sind (unbeschränktes Führungszeugnis) und die erforderliche Qualifikation (Sachkundeprüfung oder Unterrichtungsnachweis) besitzt. Die Wachperson ist vor Beginn der Beschäftigung zu melden und darf erst nach der vom Ordnungsamt durchzuführenden Überprüfung der Zuverlässigkeit eingesetzt werden.

 

Ordnungsamt Nürnberg

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Gewerbewesen

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 28 97, - 47 64

Telefax: 0911 / 231 - 68 60

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