Ordnungsamt

Logo Stadt Nürnberg
Titelbild Ordnungsamt
 
Suche:
 
Sie sind hier: 
 

Fleischhygiene   

 

Hausschlachtungen

Hausschlachtung



Hausschlachtungen sind mindestens eine Woche vorher beim Ordnungsamt anzumelden.

 

EU-Zulassungen

Fließband bei der Bratwurstherstellung

Eine wesentliche Regelung der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 ist die Zulassungspflicht für alle Betriebe, die mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs umgehen. Darunter fällt grundsätzlich sowohl der Umgang mit rohen, als auch mit verarbeiteten Erzeugnissen tierischer Herkunft. Ausnahmen von der Zulassungspflicht bestehen für den Einzelhandel, die Primärproduktion, bloße Transporttätigkeiten und die Lagerung von nicht kühlpflichtigen Erzeugnissen.

 

Hinweis:

Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch im Veterinäramt einen Termin, da sich unsere Tierärzte oftmals im Außendienst befinden.

Ordnungsamt Nürnberg

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Veterinäramt

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 62 92, - 53 21

Telefax: 0911 / 231 - 25 10

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

 

skip

  •  
Hilfe|Datenschutz|Zugangseröffnung

URL zu dieser Seite:
<http://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/fleischhygiene.html>

 
  • Bildquellen:
  •  Titelbild: © Ralf Schedlbauer
  •  Hausschlachtung: © Rainer Sturm / PIXELIO
  •  Fließband bei der Bratwurstherstellung: © HoWe Wurstwaren KG
  •  Ordnungsamt Nürnberg: © Matthias Steyer / Stadt Nürnberg