Eine wesentliche Regelung der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 ist die Zulassungspflicht für alle Betriebe, die mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs umgehen. Darunter fällt grundsätzlich sowohl der Umgang mit rohen, als auch mit verarbeiteten Erzeugnissen tierischer Herkunft. Ausnahmen von der Zulassungspflicht bestehen für den Einzelhandel, die Primärproduktion, bloße Transporttätigkeiten und die Lagerung von nicht kühlpflichtigen Erzeugnissen.