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Jagdrecht   

 

Hirsch

Zur Jagdausübung ist ein Jagdschein erforderlich. Eine der Voraussetzungen zur erstmaligen Erteilung des Jagdscheins ist das erfolgreiche Ablegen der Jägerprüfung, die aus einem schriftlichen, einem mündlichen/ praktischen Teil und einer Schießprüfung besteht.

Für Ihre Schusswaffen müssen Sie eine auf Ihren Namen ausgestellte Waffenbesitzkarte vorweisen und – falls in einem fremden Revier gejagt wird - eine schriftliche Erlaubnis des Jagdrevierinhabers.

 

Jagdschein

Das Ordnungsamt ist zuständig für die Erteilung des Jagdscheines, wenn der Hauptwohnsitz Nürnberg ist.
Der Jagdschein berechtigt zur Ausübung der Jagd im Bundesgebiet und zum Erwerb von Jagdwaffen.

Voraussetzungen:

  • Zuverlässigkeit (wird durch das Ordnungsamt geprüft)
  • körperliche Eignung
  • bestandene deutsche Jägerprüfung
  • Jagdhaftpflichtversicherung (Die Jagdhaftpflichtversicherung wird im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang von allen großen Versicherungsgesellschaften angeboten. Bitte legen Sie hierzu die Bestätigung des Versicherers vor.)

Benötigte Unterlagen:

Neuerteilung (nach bestandener Jägerprüfung)

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Jägerprüfungszeugnis
  • Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung
  • 1 Passbild

Verlängerung (falls im vorhandenen Jagdschein noch ein Verlängerungsfeld frei ist)

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Jagdschein
  • Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung

Wiedererteilung (falls im vorhandenen Jagdschein kein Verlängerungsfeld mehr frei ist)

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Jagdschein
  • Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung
  • 1 Passbild

Gebühren:

Drei-Jahres-Jadgdschein

150,00 €

Jahres-Jagdschein

60,00 €

Tages-Jagdschein

15,00 €

Jugend-Jagdschein

37,50 €

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Jägerprüfung

Die Erteilung des Jagdscheines ist vom Bestehen der Jägerprüfung abhängig.

Zulassungsvoraussetzung zur Jägerprüfung ist unter anderem die Teilnahme an einem anerkannten jagdlichen Ausbildungslehrgang.


In Nürnberg werden anerkannte Ausbildungslehrgänge abgehalten von:

Nürnberger Jagdschutz- und Jägerverband e.V.

Am Römer 18

91623 Sachsen

 

Ausbildungsleiterin

Angelika Zier

Telefon: 09827 / 830

Jägergesellschaft „Brauner Hirsch“ e.V.

1. Vorsitzender Herr Herzog

Fuggerstr. 7

90439 Nürnberg

Telefon: 0911 / 61 98 42 Handy: 0170 / 81 37 384

Telefax: 0911 / 61 98 41

Die praktischen Stunden werden in Lehrrevieren der Ausbildungsvereine abgeleistet. Die Jägerprüfung besteht in der Reihenfolge aus

  • dem schriftlichen Teil
  • dem mündlichen und praktischen Teil
  • dem jagdlichen Schießen einschließlich Waffenhandhabung

Der schriftliche Teil findet bayerneinheitlich vier Mal pro Jahr statt. Prüfungsbehörde ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Landshut. Bei Bestehen der schriftlichen Prüfung erfolgt die Zulassung zum mündlichen Teil und bei dessen erfolgreichen Abschließen die Zulassung für das Schießen mit Waffenhandhabung.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde

Schwimmschulstraße 23

84034 Landshut

Telefon: 0871 / 96 228 - 16

Telefax: 0871 / 96 228 - 22

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Sonderfälle

Forstbeamte, Berufsjäger, Studenten der Forstwissenschaften und Berufsjägerauszubildende können mit entsprechender Bescheinigung Jagdscheine erhalten, ohne die Jägerprüfung abzulegen.

Falkner können Falkner-Jagdscheine erhalten, wenn sie zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden haben.

 

Ordnungsamt Nürnberg

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Jagd, Waffen, Sprenstoff, Fischerei

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

 

Ausführliche Informationen

Telefon: 0911 / 231 - 22 60

Telefax: 0911 / 231 - 40 06

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

 

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  •  Hirsch: © Templermeister / PIXELIO
  •  Ordnungsamt Nürnberg: © Matthias Steyer / Stadt Nürnberg