Zur Jagdausübung ist ein Jagdschein erforderlich. Eine der Voraussetzungen zur erstmaligen Erteilung des Jagdscheins ist das erfolgreiche Ablegen der Jägerprüfung, die aus einem schriftlichen, einem mündlichen/ praktischen Teil und einer Schießprüfung besteht.
Für Ihre Schusswaffen müssen Sie eine auf Ihren Namen ausgestellte Waffenbesitzkarte vorweisen und – falls in einem fremden Revier gejagt wird - eine schriftliche Erlaubnis des Jagdrevierinhabers.
Das Ordnungsamt ist zuständig für die Erteilung des Jagdscheines, wenn der Hauptwohnsitz Nürnberg ist.
Der Jagdschein berechtigt zur Ausübung der Jagd im Bundesgebiet und zum Erwerb von Jagdwaffen.
Verlängerung (falls im vorhandenen Jagdschein noch ein Verlängerungsfeld frei ist)
Wiedererteilung (falls im vorhandenen Jagdschein kein Verlängerungsfeld mehr frei ist)
Die Erteilung des Jagdscheines ist vom Bestehen der Jägerprüfung abhängig.
Zulassungsvoraussetzung zur Jägerprüfung ist unter anderem die Teilnahme an einem anerkannten jagdlichen Ausbildungslehrgang.
In Nürnberg werden anerkannte Ausbildungslehrgänge abgehalten von:
Die praktischen Stunden werden in Lehrrevieren der Ausbildungsvereine abgeleistet. Die Jägerprüfung besteht in der Reihenfolge aus
Der schriftliche Teil findet bayerneinheitlich vier Mal pro Jahr statt. Prüfungsbehörde ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Landshut. Bei Bestehen der schriftlichen Prüfung erfolgt die Zulassung zum mündlichen Teil und bei dessen erfolgreichen Abschließen die Zulassung für das Schießen mit Waffenhandhabung.
Forstbeamte, Berufsjäger, Studenten der Forstwissenschaften und Berufsjägerauszubildende können mit entsprechender Bescheinigung Jagdscheine erhalten, ohne die Jägerprüfung abzulegen.
Falkner können Falkner-Jagdscheine erhalten, wenn sie zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden haben.