Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen führt, benötigt zusätzlich eine Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung.
Die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung dient dem Schutz und der Sicherheit der beförderten Personen und stellt deshalb im Vergleich zur allgemeinen Fahrerlaubnis höhere Anforderungen an die Eignung und Verantwortung (Zuverlässigkeit) des Inhabers.
Sie kann auf höchstens fünf Jahre erteilt und muss dann verlängert werden. Um diese charakterliche Eignung überprüfen zu können, wird bei Antragstellung immer ein aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister und aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) benötigt.
Antragsteller, die Einträge im Führungszeugnis haben, insbesondere bei Eigentumsdelikten (Diebstahl, Betrug, Raub) oder Vergehen gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung) sind in der Regel nicht zur Personenbeförderung geeignet sind.
Im Rahmen der erstmaligen Erteilung eines Personenbeförderungsscheins - oder nach Ablauf von mehr als zwei Jahren - ist die Ablegung einer Ortskenntnisprüfung für Taxen generell erforderlich. Bei Mietwagen gilt dies nur, wenn der Ort des Betriebssitzes mehr als 50 000 Einwohner hat. Für das Nürnberger Pflichtfahrgebiet ist die Prüfung beim Technischen Überwachungsverein (TÜV) Nürnberg abzulegen.