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Verlängerung der Fahrerlaubnis   

Fahrerlaubnisse deutscher C- und D-Klassen sind befristet. Das Fahrerlaubnisrecht wurde aufgrund von EU-Regelungen zum 1. Januar 1999 geändert.
Dies betrifft auch die Fahrerlaubnisinhaber, denen bereits die Klasse 2 und die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung für Kraftomnibusse vor dem 1. Januar 1999 erteilt wurde.

Inhaber von Fahrerlaubnissen der Klasse 2 oder der Klasse 3, die Fahrzeugkombinationen mit bis zu 3 Achsen und bis zu 18,5 t führen, verlieren durch das neue Recht - auch ohne Umtausch - am 50. Geburtstag ihre Fahrberechtigung.

Fahrerlaubnisse der Klassen C (C1, C1E, C, CE) und D (D1, D1E, D, DE), die nach dem 1. Januar 1999 erteilt wurden, werden grundsätzlich auf maximal fünf Jahre befristet. Die befristeten Klassen müssen deshalb rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden. Es empfiehlt sich eine Antragstellung ca. drei Monate vor Ablauf der Fahrberechtigung.

Sollte die Fahrerlaubnis der Klassen C oder D abgelaufen sein, können diese prüfungsfrei im Wege des Besitzstandes neu erteilt werden.

 

Diese Regelung gilt auch für Inhaber von EU-Fahrerlaubnissen:

Mit befristeten EU-Fahrerlaubnissen der Klassen C, CE, D, D1, DE und D1E dürfen entsprechende Kraftfahrzeuge nur noch sechs Monate in der BRD geführt werden. Die Umschreibung ist auch unter folgenden Bedingungen nötig:

  • trotz möglicher längerer Geltungsdauer der aktuellen Fahrerlaubnis
  • wenn bei Erstanmeldung in der BRD Inhaber diese Fahrerlaubnis mehr als fünf Jahre besitzen
  • das 50. Lebensjahr vollendet haben.

Befristete EU-Fahrerlaubnisse der Klassen C1 und C1E dürfen bei Vollendung des 50. Lebensjahres ebenfalls nur noch für 6 Monate genutzt werden.
Diese Fahrerlaubnisse müssen trotz möglicher längerer ausländischer Geltungsdauer in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

 

Benötigte Unterlagen zur Verlängerung von C-Klassen:

Im Falle der Verlängerung der Fahrerlaubnis wird immer ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Verlängerung der C-Klassen.

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Führerschein
  • 1 biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
  • Nachweis des Sehvermögens durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder Betriebs-/Arbeitsmediziners
  • Nachweis über gesundheitliche Eignung durch Ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl auf gesondertem Vordruck

Gebühren:

Verlängerung

42,60 €

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Benötigte Unterlagen zur Verlängerung von D-Klassen:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Führerschein
  • 1 biometrisches Passbild (35x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
  • Nachweis des Sehvermögens durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder Betriebs-/ Arbeitsmediziners
  • Nachweis über gesundheitliche Eignung durch ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl über die gesundheitliche Eignung auf gesondertem Vordruck bis zum vollendeten 50. Lebensjahr
  • Medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet, wenn die Geltungsdauer über das 50. Lebensjahr hinaus verlängert werden kann.

Gebühren:

Verlängerung

42,60 €

Führungszeugnis

13,00 €

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