Eine Reisegewerbekarte benötigt, wer selbstständig tätig ist.
Im Betrieb beschäftigte Personen benötigen eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte.
Zur Erteilung der Reisegewerbekarte ist die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Antragstellers erforderlich.
Hinweis:
Da die Bestimmungen über das Reisegewerbe sehr umfangreich und teilweise erklärungsbedürftig sind, können die folgenden Hinweise lediglich als allgemeine Informationen betrachtet werden. Es wird empfohlen, sich in Einzelfällen direkt beim Ordnungsamt zu erkundigen.