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Reisegewerbe   

 

Eine Reisegewerbekarte benötigt, wer selbstständig tätig ist.

Im Betrieb beschäftigte Personen benötigen eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte.

 

Besonderer Hinweis:

Für die Antragstellung eines Reisegewerbes ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

 

Voraussetzungen:

Zur Erteilung der Reisegewerbekarte ist die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Antragstellers erforderlich.

 

Gebühren:

Reisegewerbekarte (unbefristet)

150,00 €

Reisegewerbekarte (befristet auf 1 Jahr)

50,00 €

Führungszeugnis

13,00 €

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

13,00 €

 

Hinweis:

Da die Bestimmungen über das Reisegewerbe sehr umfangreich und teilweise erklärungsbedürftig sind, können die folgenden Hinweise lediglich als allgemeine Informationen betrachtet werden. Es wird empfohlen, sich in Einzelfällen direkt beim Ordnungsamt zu erkundigen.

 

Ordnungsamt Nürnberg

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Gewerbewesen

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 28 84, - 28 97

Telefax: 0911 / 231 - 68 60

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