Fahrzeug abmelden (außer Betrieb setzen, stilllegen)
Allgemeine Informationen
Möchten Sie Ihr Fahrzeug, das in Deutschland zugelassen wurde, abmelden? Dann können Sie Ihr Kfz auf zwei Wege abmelden (außer Betrieb setzen):
bequem von zu Hause online
oder
in einer unserer Zulassungsstellen
Erforderliche Unterlagen
Zur Abmeldung bringen Sie dazu bitte Folgendes mit: 1. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und 2. alle Kennzeichenschilder
Gebühren
online: Online-Abmeldung: 2,10 Euro ggf. zusätzlich Kennzeichen-Reservierung: 2,60 Euro
Vor Ort: Abmeldung vor Ort: 15,90 Euro
Für die Übermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt kann zusätzlich eine Gebühr von 0,60 bis € 2,60 € anfallen.
Bezahlen
Online-Dienst Im Online-Dienst wird die Leistung direkt bezahlt. Die Zahlung mit Giropay und Kreditkarte möglich. Bei Zahlungen mit einer Kreditkarte ist ein abgeschlossenes Sicherungsverfahren (3D Secure) erforderlich.
Vor Ort: Sie können in der Zulassungsstelle bar und mit EC-Karte zahlen.
Rechtliche Grundlagen
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)
Ihr Fahrzeug wurde ab dem 01.01.2015 in Nürnberg neu- bzw. wiederzugelassen.
Dann hat das Kfz eine neue Stempelplakette und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit jeweils einem verdeckten Sicherheitscode. Diese Sicherheitscodes werden im Online-Dienst benötigt.
Vorteile
1. Schnelligkeit Die Außerbetriebsetzung kann vollständig digital abgewickelt werden. Das heißt das Kfz ist außer Betrieb gesetzt, sobald der Bürger den entsprechenden online zur Verfügung gestellten Bescheid abruft.
2. Geringere Gebühr Die Gebühr bei der Online-Abmeldung ist geringer als die Gebühr bei der Abmeldung in der Zulassungsstelle am Schalter.
So funktioniert die Online-Abmeldung
Für eine Online-Abmeldung ist kein Login und keine Identifizierung notwendig.
1. Rufen Sie das i-Kfz-Portal auf, drücken auf den Button "Jetzt starten" und geben optional Ihre Kontaktdaten und dann anschließend das Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs ein. 2. Legen Sie den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I frei. 3. Ziehen Sie die Verdeckung der Stempelplaketten auf dem Kfz-Kennzeichen ab. (Bitte beachten Sie, sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.) 4. Geben Sie die freigelegten Sicherheitscodes im i-Kfz-Portals ein. 5. Falls Sie später dasselbe oder ein anderes Fahrzeug mit demselben Kennzeichen wiederzulassen möchten, können Sie sich das Kennzeichen reservieren. 6. Jetzt werden Ihre Antragsdaten automatisiert überprüft. 7. Bezahlen Sie nun online die Gebühr. 8. Sie erhalten eine Übersicht über Ihre Eingaben und bestätigen die Eingaben. 9. Ihr Antrag wird sofort automatisiert geprüft. 10. Laden Sie jetzt die Abmeldebestätigung herunter, damit Ihr Fahrzeug sofort automatisiert abgemeldet werden kann. 11. Die Zulassungsbehörde versendet ein Informationsschreiben über die Außerbetriebsetzung per Post an die im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeicherte Adresse der Halterin oder des Halters.
Online-Dienst im i-Kfz-Portal starten
Der Link führt zur Startseite des i-Kfz-Portals. Bitte wählen Sie dort den gewünschten Online-Dienst aus.
Haben Sie die Abmeldebestätigung nicht abgerufen oder konnten Sie diese aus technischen Gründen nicht herunterladen, ist der Abmeldevorgang nicht abgeschlossen. Das Fahrzeug konnte dann nicht automatisiert abgemeldet werden. Nun prüft und bearbeitet die Zulassungsbehörde die Abmeldung manuell. Ein Fahrzeug gilt erst ab dem Tag abgemeldet, an dem ein schriftlicher Bescheid zugestellt wurde.
Ihr Kfz in einer unserer Zulassungsstellen abmelden
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden (außer Betrieb setzen) möchten, erledigen wir das schnell und zuverlässig für Sie.
Reservierung Ihres bisherigen Kennzeichens für eine spätere Anmeldung
Falls Sie Ihr jetziges Kennzeichen behalten möchten, müssen Sie dieses bei der Abmeldung reservieren.
Voraussetzung
Sie können Ihr jetziges Kennzeichen für eine Anmeldung reservieren, sofern Ihr Kfz bei einer Zulassungsbehörde in Nürnberg zugelassen wurde. Reservierbar sind somit nur Kennzeichen beginnend mit "N" für die Stadt Nürnberg.
Gebühren
Reservierungsgebühr für bisheriges Kennzeichen für gleiches Fahrzeug: 2,60 Euro für anderes Fahrzeug: 12,80 Euro
Maximale Reservierungszeit
Sie können Ihr bisheriges Kennzeichen - für Ihr abgemeldetes Fahrzeug zwölf Monate reservieren. - für ein anderes Fahrzeug vier Monate reservieren.