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Zulassung von Neufahrzeugen   

 

Im Inland gekaufte Neufahrzeuge

Ein fabrikneues Kraftfahrzeug wurde erworben. Dieses wird erstmalig bei der Kraftfahrzeugbehörde für die Zulassung im Straßenverkehr angemeldet.

Benötigte Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeug-Brief) bzw. soweit diese nicht vorliegt, den Kaufvertrag
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung ein Gutachten (TÜV, DEKRA, usw.) nach § 13 EG-FGV
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einzugsermächtigung (Kontonummer und Bankleitzahl)

Hinweis:

Gegebenenfalls werden noch zusätzliche Unterlagen benötigt. Genaueres erfahren Sie hierzu am Ende dieser Seite unter dem Link "Sonderfälle bei der Zulassung".

 

 

Im Ausland erworbene Neufahrzeuge

Im Ausland wurde ein fabrikneues Kraftfahrzeug erworben. Dieses wird erstmalig bei der Kraftfahrzeugbehörde für die Zulassung im Straßenverkehr angemeldet.

Benötigte Unterlagen:

  • Ausländische Fahrzeugpapiere
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung ein Gutachten (TÜV, DEKRA, usw.) nach § 13 EG-FGV
  • Zollrechtliche Bescheinigung - nur bei Erwerb außerhalb der EU
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Originalrechnung oder ein vergleichbares Dokument über den Erwerb)
  • Einzugsermächtigung (Kontonummer und Bankleitzahl)

Hinweis:

Gegebenenfalls werden noch zusätzliche Unterlagen benötigt. Genaueres erfahren Sie hierzu am Ende dieser Seite unter dem Link "Sonderfälle bei der Zulassung".

 

Kraftfahrzeugzulassungsstelle Nürnberg

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung
Kraftfahrzeugzulassung

(Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde)

Großreuther Straße 115 b

90425 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 40 01

Telefax: 0911 / 231 - 40 69

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

 

Hinweis:

Ihre Zulassungsangelegenheiten können Sie auch in den Bürgerämtern Ost oder Süd erledigen.

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Einzugsverfahren

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Sonderfälle bei der Zulassung

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  •  Titelbild: © Ralf Schedlbauer
  •  Kraftfahrzeugzulassungsstelle Nürnberg: © Matthias Steyer / Stadt Nürnberg