Ein fabrikneues Kraftfahrzeug wurde erworben. Dieses wird erstmalig bei der Kraftfahrzeugbehörde für die Zulassung im Straßenverkehr angemeldet.
Im Ausland wurde ein fabrikneues Kraftfahrzeug erworben. Dieses wird erstmalig bei der Kraftfahrzeugbehörde für die Zulassung im Straßenverkehr angemeldet.