anzuzeigen. Dementsprechend muss mit den bundeseinheitlichen Formularen eine Gewerbean-, -um- oder -abmeldung vorgenommen werden.
Zusätzliche Gebühren in Höhe von 13,00 € bzw. 26,00 € können anfallen, sollte die Beantragung eines Führungszeugnisses und/oder eines Gewerbezentralregisterauszuges erforderlich sein (z.B. bei Anmeldung eines Handwerksbetriebes oder handwerksähnlichen Gewerbes, Handel mit hochwertigen Produkten, etc.).
Hinweis:
Gewerbean-, um- und abmeldungen können grundsätzlich auch bei den Bürgerämtern Nord, Ost und Süd vorgenommen werden. Sofern für eine Gewerbean- oder ummeldung eine gesonderte Erlaubnis erforderlich ist kann diese nur im Ordnungsamt vorgenommen werden.
Erlaubnispflichtige Gewerbe
Bürgerämter Nürnberg