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Gewerbe anmelden, abmelden, ummelden   

Gemäß § 14 GewO ist bei einer Tätigkeit im stehenden Gewerbe deren

  • Beginn,
  • Veränderung (der Tätigkeit oder Betriebsstätte innerhalb der Stadt Nürnberg) und
  • die Beendigung (der Tätigkeit oder Verlegung in eine andere Gemeinde)

anzuzeigen. Dementsprechend muss mit den bundeseinheitlichen Formularen eine Gewerbean-, -um- oder -abmeldung vorgenommen werden.

 

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass zur Überprüfung der Personalien
  • bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht und den Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers, alternativ eine beglaubigte Kopie sowie den Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • Registerauszug bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen

 

Gebühren:

Anmeldung

juristische Person

50,00 €

Anmeldung

natürliche Person

45,00 €

Ummeldung

juristische und natürliche Person

40,00 €

Abmeldung

juristische und natürliche Person

35,00 €

Zusätzliche Gebühren in Höhe von 13,00 € bzw. 26,00 € können anfallen, sollte die Beantragung eines Führungszeugnisses und/oder eines Gewerbezentralregisterauszuges erforderlich sein (z.B. bei Anmeldung eines Handwerksbetriebes oder handwerksähnlichen Gewerbes, Handel mit hochwertigen Produkten, etc.).

 

Hinweis:

Alle Gewerbeanmeldungen können auch bei den Bürgerämtern Nord, Ost und Süd vorgenommen werden.

 

Ordnungsamt Nürnberg

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Gewerbewesen

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 28 97 / oder - 28 84 / oder - 47 34

Telefax: 0911 / 231 - 68 60

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

 

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