Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt

Gewerbeabmeldung

Eine Gewerbeabmeldung ist erforderlich, wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb einstellen.

Die Gewerbeanzeige muss vor oder gleichzeitig mit Einstellung der gewerblichen Tätigkeit in Nürnberg erfolgen. Wird die Gewerbeanzeige nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommen, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Gesetzesänderung zu Gewerbeabmeldungen

Wenn Sie Ihren Betrieb in einen anderen Meldebezirk verlegen, ist eine Gewerbeabmeldung in Nürnberg nicht mehr erforderlich. Durch die Gewerbeanmeldung in der neuen Gemeinde wird das Ordnungsamt, Gewerbemeldestelle automatisch verständigt.
Wenn Sie dennoch eine Bescheinigung über die Gewerbeabmeldung benötigen, können Sie diese beim Ordnungsamt, Gewerbemeldestelle schriftlich anfordern. Die Gebühr für eine Ausfertigung der Gewerbeabmeldung beträgt 35 Euro.

FAQs

Wenn Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit einstellen, müssen Sie Ihren Gewerbebetrieb abmelden.
Für die Gewerbeabmeldung benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Bei Bevollmächtigung benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht, Ausweis des Vollmachtgebers sowie Ausweis des Bevollmächtigten.

Für die Gewerbeabmeldung wird eine Gebühr von 35 Euro erhoben.

Wenn Sie Ihre Gewerbeabmeldung verloren haben, können Sie eine Zweitschrift beantragen. Hierzu haben Sie die Möglichkeit bei uns einen Termin zu vereinbaren und persönlich vorzusprechen um die Zweitschrift abzuholen. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie die Gebühr in Höhe von 15,- Euro mit. Wenn Sie die Zweitschrift schriftlich beantragen möchten, benötigen wir einen formlosen und von Ihnen unterschriebenen Antrag sowie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses. Die Zweitschrift der Gewerbeabmeldung wird Ihnen dann inklusive Rechnung per Post zugesendet.

Möglichkeit 1 der Antragstellung: Online

Sie können Ihren Antrag ganz einfach online über das Bayernportal stellen.

  • Gewerbeabmeldung<https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/rzsued/rzsued/gewan/gewerbeabmeldung-sem/index?caller=bpgnqtqmjtge3dqyzyge4wizlbgnlhhrhev7aris37nghgqdqyf7lleacz5kpdreyk5n2ijctvn553dklc3j6uejmzpstftvvby5dvp6t56xgjzb7ob7fbzpezbbuwqhby7ffboxgmq4etibeh7fmefdpxy6r45f3jngxri2w3d73pxsezfcilj37xqdexfcl5fllkjxr7stbzm888>

Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. schriftliche Vollmacht, Ausweis des Vollmachtgebers sowie Ausweis des Bevollmächtigten

Möglichkeit 2 der Antragstellung: Vor-Ort-Beantragung

Sollten Sie die Gewerbeabmeldung nicht online einreichen können oder wollen, kommen Sie gerne am Inneren Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg vorbei.

Bitte vereinbaren Sie dazu online einen Termin. Zu Ihrem Termin bringen Sie bitte Ihre Terminbestätigung (Papier oder mobil) mit.
Termine für den aktuellen Tag werden um 8 Uhr freigeschaltet.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Gebühr für die Gewerbeabmeldung
  • ggf. schriftliche Vollmacht, Ausweis des Vollmachtgebers sowie Ausweis des Bevollmächtigten

Möglichkeit 3 der Antragstellung: Schriftlich

Sollten Sie die Gewerbeabmeldung nicht online einreichen können oder wollen, können Sie uns das Formular auch auf dem Postweg zukommen lassen.

Schicken Sie folgende Unterlagen mit:

  • das vollständig ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Formular zur Gewerbeabmeldung „GwA3“
  • Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses

Ordnungsamt Nürnberg

Sachgebiet Gewerbewesen

Innerer Laufer Platz 390403 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Innerer+Laufer+Platz+3&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
09 11 / 2 31- 0<tel:09112310>09 11 / 2 31- 68 60<tel:09112316860>