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Mahn- und Vollstreckungsbescheide   

Mahnung

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Privatrechtliche Forderungen der Stadt Nürnberg vertritt das Rechtsamt

Das Rechtsamt erwirkt für die Ämter und Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg Mahn- und Vollstreckungsbescheide bei privatrechtlichen Forderungen der Stadt Nürnberg. Es ist zudem zentral für die Stadtverwaltung für das anschließende Vollstreckungsverfahren verantwortlich. Fragen und Anträge, die sich auf diese Verfahren beziehen, nimmt das Rechtsamt entgegen.

Öffentlich-rechtliche Forderungen vertritt die Stadtkasse

Für die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen aus Leistungsbescheiden der Stadt Nürnberg (Grundabgaben, Erschließungsbeiträge etc.) ist die Stadtkasse zuständig. Entsprechenden Anliegen werden hier entgegen genommen.

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Finanzreferat der Stadt Nürnberg

Gerichtliches Mahnverfahren und Fristen

Wenn Sie vom Amtsgericht oder vom Arbeitsgericht einen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid wegen einer privatrechtlichen Forderung der Stadt Nürnberg erhalten haben, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

Bei berechtigten Forderungen fristgerecht bezahlen

  • Wenn Sie die Forderung für berechtigt halten, sollten Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheids den Forderungsbetrag, einschließlich der ausgewiesenen Zinsen und Kosten, überweisen. Bitte geben Sie auf der Überweisung das Geschäftszeichen an und überweisen Sie den Betrag auf eines der städtischen Konten: Die genannten Angaben können Sie dem Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid entnehmen oder auch im Rechtsamt unter der Telefonnummer 0911 / 231 – 28 38 erfragen.

Zahlungserleichterungen

  • Sollten Sie den Betrag nicht auf einmal aufbringen können, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zu Ratenzahlungen. Wenden Sie sich in diesem Fall frühzeitig an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechtsamtes.

Einspruch oder Widerspruch einlegen

  • Sollten Sie die städtische Forderung für unberechtigt halten, können Sie innerhalb von 14 Tagen, bzw. bei Arbeitsgerichtsverfahren innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung des Bescheides beim erlassenen Gerichtgegen den Mahnbescheid Widerspruch oder gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen.

Möglichkeit der außergerichtlichen Klärung nutzen

  • Wir empfehlen Ihnen, den Schritt des Widerspruchs bzw. Einspruchs vorher sorgfältig zu überlegen. Ein ungerechtfertigter Widerspruch verursacht zusätzliche Gerichts- und eventuell Anwaltskosten. Nutzen Sie statt dessen die Möglichkeit, sich vorab mir dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen, um die Angelegenheit möglicherweise außergerichtlich zu klären.

Rechtsamt der Stadt Nürnberg

Sachgebiet Zentrale Dienste

Äußere Laufer Gasse 19

Ebene 2, Zimmer 2.37

90403 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 32 04

Telefax: 0911 / 231 - 28 83

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

 

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung

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  •  Titelbild: © Ralf Schedelbauer / Stadt Nürnberg