Das Rechtsamt erwirkt für die Ämter und Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg Mahn- und Vollstreckungsbescheide bei privatrechtlichen Forderungen der Stadt Nürnberg. Es ist zudem zentral für die Stadtverwaltung für das anschließende Vollstreckungsverfahren verantwortlich. Fragen und Anträge, die sich auf diese Verfahren beziehen, nimmt das Rechtsamt entgegen.
Für die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen aus Leistungsbescheiden der Stadt Nürnberg (Grundabgaben, Erschließungsbeiträge etc.) ist die Stadtkasse zuständig. Entsprechenden Anliegen werden hier entgegen genommen.
Wenn Sie vom Amtsgericht oder vom Arbeitsgericht einen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid wegen einer privatrechtlichen Forderung der Stadt Nürnberg erhalten haben, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen: