Rechtsamt Nürnberg

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Stabsstelle

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Stabsstelle

Die Stadt Nürnberg als Kommune nimmt eine Reihe von staatlichen Aufgaben wahr. Der Stabsstelle des Rechtsamts obliegen deshalb auch Aufgaben als Kreisverwaltungsbehörde. In folgenden Bereichen ist das Rechtsamt hierbei tätig:

Nürnberger Stadtrecht

Das „Nürnberger Stadtrecht" enthält die vom Stadtrat Nürnberg beschlossenen Satzungen und Verordnungen, die selbständige Bedeutung haben. Das Rechtsamt wirkt beim Erlass dieser örtlichen Rechtsvorschriften aller Art mit. Die einzelnen Vorschriften sind nach Aufgabenhauptgruppen geordnet auffindbar. Die Inhaltsverzeichnisse der Aufgabenhauptgruppen enthalten die Kurzbezeichnung der jeweiligen Vorschriften und ihre sechsstellige Ordnungsnummer.

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Nürnberger Stadtrecht

Planungsverband Industrieregion Mittelfranken (PIM)

Der Planungsverband ist ein Zusammenschluss von Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten der Industrieregion Mittelfranken (Planungsregion 7).

Einige Ziele und Aufgaben:

  • Regionalplanung für das Gebiet östliches Mittelfranken im Ballungsraum Nürnberg.
  • Festlegungen zur räumlichen Entwicklung und Ordnung durch den Regionalplan.
  • Stellungnahme zu Bauleitplänen und Fachplanungen, sowie Herausgabe von Regionalplan und weiteren Planwerken und Planungsgrundlagen.
  • Bayerisches Landesentwicklungsprogramm und Einzelpläne.

Weitere Informationen:

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Planungsverband Industrieregion Mittelfranken (PIM)

Rechtsamt der Stadt Nürnberg

Geschäftsstelle des Planungsverbands Industrieregion Mittelfranken

Hauptmarkt 18

3. Stock, Zimmer 313

90403 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 24 29

Telefax: 0911 / 231 - 53 06

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Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr

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Verein Naherholungsgebiet Lorenzer Reichswald und Umgebung e.V. (NEVL)

Der Verein Naherholungsgebiet Lorenzer Reichswald und Umgebung e.V. (NEVL) wird durch die beim Rechtsamt angesiedelte Geschäftsstelle verwaltet.

Der Verein ist ein Zusammenschluss von Gemeinden und Landkreisen im westlichen Mittelfranken zur Schaffung von Naherholungseinrichtungen im Lorenzer Reichswald und seiner Umgebung, z.B. Wanderwege, Radwanderwege, Wald- und Naturlehrpfade, Ruhe- und Spielplätze.

Rechtsamt der Stadt Nürnberg

Geschäftsstelle des Vereins

Hauptmarkt 18

90403 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 25 74

Telefax: 0911 / 231 - 53 06

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Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr

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Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRFN)

Der ZRFN ist ein kommunaler Zweckverband zur Sicherstellung des Rettungsdienstes und der Feuerwehralarmierung. Er stellt Notfallrettung und Krankentransport (Rettungsdienste) in seinem gesamten Verbandsgebiet sicher.

Eine integrierte Leitstelle nimmt alle Notrufe, Notfallmeldungen, Hilfeersuchen und sonstige Informationen für Rettungsdienst und Feuerwehrbereich in ihrem Leitstellenbereich entgegen und koordiniert das weitere Vorgehen. Dadurch erfolgt eine Bündelung von bisher getrennt wahrgenommen Aufgaben.

Das Zweckverbandsgebiet umfasst die kreisfreien Städte Nürnberg, Erlangen und Fürth, sowie die Landkreise Nürnberger Land, Fürth und Erlangen Höchstadt. Die Geschäftsstelle des Zweckverbandes ist beim Rechtsamt der Stadt Nürnberg angesiedelt.

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Integrierte Leitstelle Nürnberg

Rechtsamt der Stadt Nürnberg

Geschäftsstelle des ZRFN

Hauptmarkt 18

90403 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 53 05

Telefax: 0911 / 231 - 53 06

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Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr

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Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (ZVGN)

Der Zweckverband hat die Aufgabe den öffentlichen Personennahverkehr in der Region zu fördern und unterstützen. Verbandsmitglieder sind die kreisfreien Städte Erlangen, Fürth, Nürnberg, Schwabach, Ansbach, Bayreuth, Bamberg die Landkreise Erlangen-Höchstadt, Fürth, Nürnberger Land, Roth, Ansbach, Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim, Weißenburg-Gunzenhausen, Forchheim, Neumarkt i. d. Oberpfalz, Bayreuth, Kitzingen, Donau-Ries, Bamberg, Haßberge und der Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach (ZNAS).

Die Verwaltung der Geschäftsstelle wechselt alle drei Jahre und ist für 2009 bis 2011 beim Landratsamt Nürnberger Land angesiedelt.

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Landratsamt Nürnberger Land

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VAG Nürnberg

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Standesamtsaufsicht

Das Rechtsamt nimmt die Aufgaben als untere Aufsichtsbehörde im Personenstandswesen (Standesamtsaufsicht) wahr.

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Standesamt Nürnberg

Rechtsamt der Stadt Nürnberg

Hauptmarkt 18

90403 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 25 74

Telefax: 0911 / 231 - 53 06

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Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr

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  •  Titelbild: © Ralf Schedelbauer / Stadt Nürnberg