Ein Schadenersatzanspruch gegen die Stadt Nürnberg kann entstehen, wenn durch pflichtwidriges oder schuldhaftes Verhalten, das die Stadt Nürnberg zu vertreten hat, ein Schaden eingetreten ist. Gegen Schadenersatzansprüche auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen ist die Stadt Nürnberg bei der Versicherungskammer Bayern haftpflichtversichert.
Der Schaden muss der Stadt Nürnberg schriftlich mitgeteilt werden. Hierfür stehen verschiedene Ansprechpartner zur Verfügung:
Das Rechtsamt leitet den bearbeiteten Vorgang, mit allen Unterlagen und Stellungnahmen, an die Versicherungskammer Bayern weiter. Diese prüft abschließend die Sach- und Rechtslage bei Haftpflichtfällen.
Die Schadensfälle werden im Rechtsamt im Sachgebiet Zentrale Dienste bearbeitet.