Eine Rechtsberatung von Bürgerinnen und Bürgern durch die städtischen Justitiarinnen und Justitiare findet nicht statt. Bei Verwaltungsangelegenheiten sind zunächst die betreffenden Dienststellen der Stadt zuständig.
Für weitere rechtliche Schritte besteht die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Ansprechpartner ist die Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des OLG Nürnberg.
Der juristische Dienst des Rechtsamts, „Justitiariat“, ist ausschließlich für Dienststellen und Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg tätig. Privatpersonen oder Unternehmen können keine Rechtsberatung über das städtische Rechtsamt in Anspruch nehmen.
Die im Justitiariat des Rechtsamts tätigen Juristinnen und Juristen betreuen und beraten die städtischen Partner in allen Fragen des Rechts.
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Rechtsberatung
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Zur Rechtsberatung gehören insbesondere die Anfertigung von Rechtsgutachten, die Mitwirkung an juristisch schwierigen Verhandlungen und die Erarbeitung oder Überprüfung von Verträgen.
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Prozessvertretung
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Das Rechtsamt nimmt die Rechte der Stadt in Gerichtsverfahren wahr und vertritt sie, soweit kein Anwaltszwang besteht.
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Unterstützung bei der Änderung von Satzungen
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Das Rechtsamt unterstützt die Dienststellen der Stadt beim Erlass oder der Änderung des Nürnberger Stadtrechts (Satzungen und Verordnungen).
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Rechtsschutz für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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Das Rechtsamt wirkt in Rechtsschutzangelegenheiten mit, etwa bei Strafanzeigen und Strafanträgen gegen städtische Mitarbeiter.
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Erwirken von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden
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Das Rechtsamt erwirkt zur Durchsetzung privatrechtlicher Forderungen der Stadt Nürnberg Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide im gerichtlichen Mahnverfahren.
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Abwicklung kommunaler Versicherungsangelegenheiten
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Das Rechtsamt bearbeitet zentral das kommunale Versicherungswesen und die städtischen Versicherungsangelegenheiten. Ihm obliegt die Abwicklung von Schadensfällen, insbesondere die Bearbeitung von Haftpflichtansprüchen gegen die Stadt.
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Ausbildung von Rechtsreferendaren
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Das Rechtsamt bildet Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare aus.
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