Rechtsamt Nürnberg

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Rechtsberatung   

Justitia-Darstellung Kettensteg Nürnberg

Justitia-Darstellung Kettensteg Nürnberg

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Juristische Unterstützung für Bürger

Eine Rechtsberatung von Bürgerinnen und Bürgern durch die städtischen Justitiarinnen und Justitiare findet nicht statt. Bei Verwaltungsangelegenheiten sind zunächst die betreffenden Dienststellen der Stadt zuständig.

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Übersicht der Ämter und Fachbereiche

Für weitere rechtliche Schritte besteht die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Ansprechpartner ist die Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des OLG Nürnberg.

Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg

Fürther Str. 110

90429 Nürnberg

Telefon: 0911 / 926 33 – 0

 

Öffnungszeiten:

Informationen zu Beratungshilfen erteilt die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Nürnberg unter der Rufnummer 0911 / 321 – 26 13.

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Rechtsberatung für die Dienststellen der Stadt Nürnberg

Der juristische Dienst des Rechtsamts, „Justitiariat“, ist ausschließlich für Dienststellen und Eigenbetriebe der Stadt Nürnberg tätig. Privatpersonen oder Unternehmen können keine Rechtsberatung über das städtische Rechtsamt in Anspruch nehmen.

Innerstädtische Dienstleistungen und Aufgaben

Die im Justitiariat des Rechtsamts tätigen Juristinnen und Juristen betreuen und beraten die städtischen Partner in allen Fragen des Rechts.

Zur Rechtsberatung gehören insbesondere die Anfertigung von Rechtsgutachten, die Mitwirkung an juristisch schwierigen Verhandlungen und die Erarbeitung oder Überprüfung von Verträgen.

Das Rechtsamt nimmt die Rechte der Stadt in Gerichtsverfahren wahr und vertritt sie, soweit kein Anwaltszwang besteht.

Das Rechtsamt unterstützt die Dienststellen der Stadt beim Erlass oder der Änderung des Nürnberger Stadtrechts (Satzungen und Verordnungen).

Das Rechtsamt wirkt in Rechtsschutzangelegenheiten mit, etwa bei Strafanzeigen und Strafanträgen gegen städtische Mitarbeiter.

Das Rechtsamt erwirkt zur Durchsetzung privatrechtlicher Forderungen der Stadt Nürnberg Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide im gerichtlichen Mahnverfahren.

Das Rechtsamt bearbeitet zentral das kommunale Versicherungswesen und die städtischen Versicherungsangelegenheiten. Ihm obliegt die Abwicklung von Schadensfällen, insbesondere die Bearbeitung von Haftpflichtansprüchen gegen die Stadt.

Das Rechtsamt bildet Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare aus.

Rechtsamt der Stadt Nürnberg

Hauptmarkt 18

3. OG, Zi. 313

90403 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 24 29

Telefax: 0911 / 231 - 53 06

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

 

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung

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  •  Titelbild: © Ralf Schedelbauer / Stadt Nürnberg