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Sühneversuch   

Handschlag zur Versöhnung

Handschlag zur Versöhnung

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Außergerichtlicher Sühneversuch bei Privatklagedelikten

Das Sühneverfahren nach § 380 Strafprozessordnung (StPO) ist ein vorgerichtliches Verfahren bei "Privatklagedelikten" (§ 374 StPO). Hierbei findet beim Rechtsamt der Stadt Nürnberg als Vergleichsbehörde der Versuch einer gütlichen Einigung ("Sühneversuch") statt.

Bei Privatklagedelikten erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage nur dann, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Tut sie dies nicht, können Bürgerinnen und Bürger dann vor dem Amtsgericht mit dem Ziel der Bestrafung des Kontrahenten klagen. Zuvor müssen sie beim gemeindlichen Vermittlungsamt den "Sühneversuch" absolvieren. Bleibt er erfolglos, wird darüber ein "Sühneversuchszeugnis" erteilt. Dieses muss gemeinsam mit der dann zulässigen "Privatklage" eingereicht werden.

Anwendungsbereiche

Das Sühneverfahren findet bei folgenden Privatklagedelikten statt:

  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung
  • Üble Nachrede
  • Verleumdung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Körperverletzung
  • Bedrohung
  • Einfache Sachbeschädigung

Voraussetzungen und Hinweise

Die meisten Privatklagedelikte sind sogenannte Antragsdelikte (Ausnahme: Bedrohung). Handelt es sich um ein Antragsdelikt, so setzt die Befugnis des Verletzten voraus, dass rechtzeitig (innerhalb einer Frist von drei Monaten) ein Strafantrag gestellt wurde. In der Erhebung der Privatklage innerhalb der Dreimonatsfrist liegt gleichzeitig die Antragstellung.

Der Sühneversuch ist nur durchzuführen, wenn beide Parteien in Nürnberg wohnen. Trifft dies nicht zu, kann direkt Privatklage erhoben werden.

Die Anberaumung eines Sühnetermins wird von der Leistung eines Kostenvorschusses durch die antragstellende Partei abhängig gemacht.

Das Vermittlungsamt berät und informiert zu folgenden Punkten:

  • Antragstellung
  • Kosten (130 Euro / Stand August 2011)
  • Terminierung
  • Sühneprotokoll

Rechtsamt der Stadt Nürnberg
Gemeindliches Vermittlungsamt

Ansprechpartner/innen für die Abwicklung des Sühneverfahrens

Äußere Laufer Gasse 19

Ebene 1, Zimmer 1.20, 1.21

90403 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 31 58

Telefax: 0911 / 231 - 53 07

 

Antragstellung, Terminvereinbarung, Entrichtung der Gebühren, Sühneprotokoll

Verwaltungsstelle

Telefon: 0911 / 231 - 73 67

Telefax: 0911 / 231 - 53 07

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

 

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung

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