SÖR nimmt einen Teil der Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde wahr. Dies beinhaltet alle befristeten Verkehrsmaßnahmen, insbesondere bei Baustellen, Umzügen, Schwer- und Sondertransporten sowie bei Veranstaltungen. Außerdem fallen das Ausstellen von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte, Handwerker und Soziale Dienste sowie von allgemeinen Ausnahmegenehmigungen (zum Befahren der Fußgängerzonen o.ä.) in den Zuständigkeitsbereich von SÖR.
Für die Anordnung aller dauerhaften verkehrsregelnden Maßnahmen (z.B. Haltverbote, Wegweisungen, Straßenmarkierungen) und den Einsatz der Geschwindigkeitsdisplays ist in Nürnberg grundsätzlich das Verkehrsplanungsamt verantwortlich.