Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Die Eingliederungshilfe umfasst persönliche Beratung und finanzielle Leistungen.

Beispiel für Eingliederungshilfe:

  • Kostenübernahme für ärztliche oder ärztlich verordnete Maßnahmen
  • Hilfsmittel
  • heilpädagogische Maßnahmen
  • Frühförderung
  • schulische oder berufliche Aus- und Fortbildung
  • Behindertenfahrdienst
  • Hilfe zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft
  • teilstationäre Hilfen für behinderte Kinder (Tagesstätten, integrative Kindergärten)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt für psychisch Kranke und Behinderte
  • Hausnotruf
  • Essen auf Rädern
  • Gewährung von Leistungen im Rahmen eines persönlichen Budgets und vieles andere mehr.

Durch eine Änderung des Bayerischen Landesrechts ist ab 1.1.2009 die Sozialverwaltung des Bezirks Mittelfranken für die ambulante Eingliederungshilfe in ganz Mittelfranken zuständig.

Gesetzliche Grundlage

Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist eine Leistung der Sozialhilfe, die seit dem 1. Januar 2005 in das Sozialgesetzbuch XII übernommen wurde.

Zuständige Behörde

Bezirk Mittelfranken

Sozialverwaltung

Danziger Straße 5

91511 Ansbach

Telefon 0981/ 46 64 - 0

Telefax 0981/ 46 64 - 90 90

oder

ServiceZentrum des Bezirks Mittelfranken

Wallensteinstraße 61

90431 Nürnberg

Telefon 0911 / 600 66 98 - 0

Telefax 0911 / 600 66 98 - 99

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