Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Die Eingliederungshilfe umfasst persönliche Beratung und finanzielle Leistungen.
Beispiel für Eingliederungshilfe:
-
Kostenübernahme für ärztliche oder ärztlich verordnete Maßnahmen
-
Hilfsmittel
-
heilpädagogische Maßnahmen
-
Frühförderung
-
schulische oder berufliche Aus- und Fortbildung
-
Behindertenfahrdienst
-
Hilfe zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft
-
teilstationäre Hilfen für behinderte Kinder (Tagesstätten, integrative Kindergärten)
-
Hilfe zum Lebensunterhalt für psychisch Kranke und Behinderte
-
Hausnotruf
-
Essen auf Rädern
-
Gewährung von Leistungen im Rahmen eines persönlichen Budgets und vieles andere mehr.
Durch eine Änderung des Bayerischen Landesrechts ist ab 1.1.2009 die Sozialverwaltung des Bezirks Mittelfranken für die ambulante Eingliederungshilfe in ganz Mittelfranken zuständig.
Gesetzliche Grundlage
Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist eine Leistung der Sozialhilfe, die seit dem 1. Januar 2005 in das Sozialgesetzbuch XII übernommen wurde.
Zuständige Behörde
Bezirk Mittelfranken
Sozialverwaltung
Danziger Straße 5
91511 Ansbach
Telefon 0981/ 46 64 - 0
Telefax 0981/ 46 64 - 90 90
oder
ServiceZentrum des Bezirks Mittelfranken
Wallensteinstraße 61
90431 Nürnberg
Telefon 0911 / 600 66 98 - 0
Telefax 0911 / 600 66 98 - 99