Wir beraten Bürgerinnen und Bürger zu allen Fragen rund um das Thema Betreuung und Vorsorge.


Wir beraten Sie über die gesetzliche Betreuung

  • wenn Sie sich Sorgen um eine Person machen die schwer krank ist, einen Unfall hatte, geistig abgebaut hat oder sich vielleicht selbst gefährdet,
  • wenn Sie selbst psychisch oder körperlich beeinträchtigt sind und Unterstützung benötigen,
  • wenn Sie Eltern eines jungen Menschen mit einer geistigen Behinderung sind, der bald volljährig wird.

Vorsorgemöglichkeiten und Vorsorgevollmacht

Sie möchten sicher sein, dass eine Person der Sie vollständig vertrauen, für Sie handeln kann, wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft Ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können. Bei der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie einen Bevollmächtigten, der im „Fall der Fälle“ für Sie handeln kann.


Betreuungsverfügung

Mit der Betreuungsverfügung können Sie eine Person benennen, die für den Fall, dass später eine Betreuung notwendig wird, vom Betreuungsgericht bestimmt werden soll. So können Sie sicher sein, dass die Person Ihres Vertrauens Ihr gesetzlicher Betreuer wird.


Patientenverfügung

Eine Vertrauensperson sollte Ihren Willen hinsichtlich ärztlicher Eingriffe bei schwerster Krankheit oder im Sterbeprozess kennen, damit sie Entscheidungen treffen kann, die Ihrem Willen entsprechen. Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihre Wünsche bezüglich medizinischer Behandlung für den Fall festlegen, dass Sie sich nicht mehr selbst äußern können.


Empfehlung: Broschüre des Bayerischen Justizministeriums

Für weitere Informationen empfehlen wir die Broschüre des Bayersichen Justizministeriums:


Kontakt

Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt

Betreuungsstelle

Dietzstraße 4

90443 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-2 37 78

Telefax 09 11 / 2 31-24 93

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

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Aktualisiert am 27.12.2023, 18:13 Uhr

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