Cannabisprävention

Über Cannabis wird im Moment viel gesprochen: der Bundesrat hat den Weg zum "Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis" frei gemacht. Erlaubt ist der Besitz von Cannabis für Erwachsene in bestimmten Mengen seit dem 1. April 2024. Kindern und Jugendlichen bleibt der Besitz und Konsum weiterhin verboten. Unabhängig von einer Gesetzesänderung: Wie kann Prävention schon heute und am Beispiel Schule aussehen? Diese Seite wird laufend aktualisiert.

Stand der Dinge (02.04.2024)

Das Gesetz trat in Teilen am 1. April 2024 in Kraft. In Bayern wird Prävention ausgebaut werden und eine zentrale Kontrolleinheit die Anbauvereinigungen prüfen.

Wie sollen Jugendliche vor Cannabis-Konsum geschützt werden?

Was passiert Minderjährigen bei Besitz, Anbau oder Erwerb von Cannabis?

Wann ist Umgang mit Cannabis für Minderjährige strafbar?

Wie war der Weg zum "Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (CanG)"?

Wie soll das Gesetz in Bayern umgesetzt werden?

Wie kann Prävention ausschauen?

Prävention an Schulen

Was sagen Studien zu Cannabis?

Fragen und Antworten zum CanG vom Bundesministerium für Gesundheit

Welche Geldbußen sind zu befürchten?

Aktualisiert am 12.04.2024, 10:16 Uhr

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/suchtpraevention/cannabis.html>