Colorful paper chain people on white background

Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten­rechtskonvention

Handlungsfeld 1: Arbeit und Beschäftigung

Inklusion auf dem Arbeitsmarkt ist dann verwirklicht, wenn Menschen mit und ohne Behinderung einen gleichberechtigten und selbstbestimmten Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Assistenzleistungen spielen hierfür eine wichtige Rolle.

Verschiedene präventive Maßnahmen tragen dazu bei, drohende Behinderungen abzuwenden und damit Arbeitsplätze zu erhalten. Rehabilitations- und Wiedereingliederungsleistungen erleichtern den beruflichen Wiedereinstieg bei Behinderung oder chronischer Erkrankung.

Als eine der größten Arbeitgeberinnen in Nürnberg ist sich die Stadt Nürnberg ihrer Vorbildfunktion bewusst und sensibilisiert über verschiedene Aktivitäten, wie z.B. Informationsveranstaltungen, ihre eigenen Beschäftigten sowie die Personalverantwortlichen anderer Unternehmen.

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Umgesetzte Maßnahmen

Förderung motivierter und geeigneter Beschäftigte hinsichtlich eines geeigneten sozialversicherungspflichten Arbeitsplatzes oder eines dauerhaft ausgelagerten Arbeitsplatzes mittels mehrstufigem Verfahren:
• Vorabklärung (Einschätzung Motivation und Leistungsbereitschaft)
• Orientierungsphase (berufliche Zukunftsplanung)
• Klärungsphase (betriebliche Praktika)
• Außenarbeitsplatzphase
So gelingt der Zugang zu Ausbildung und Beruf inklusiv für alle.

Zuständigkeit:
noris inklusion gGmbH

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung

Die Stadt Nürnberg bietet ihren Beschäftigten soweit möglich alternative Tätigkeiten an, die deren Leistungsfähigkeit, Kenntnissen und Qualifikationen entsprechen, um einen Einsatz bei vorübergehenden oder dauerhaften Beeinträchtigungen zu realisieren. Es erfolgt eine individuelle Prüfung des jeweiligen Einzelfalls durch das Personalamt der Stadt Nürnberg (PA), ggf. im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), bei Bedarf unter Beteiligung von Betriebsärztlichem Dienst (BÄD), Vertrauensarzt, Integrationsamts. Auch eine Umorganisation von Aufgaben und Anpassung der Arbeitsplatzbeschreibung durch die Dienststelle ist möglich. Im Rahmen der Fürsorgepflicht werden den Beschäftigten im soweit möglich alternative Tätigkeiten angeboten, die deren Leistungsfähigkeit, Kenntnissen und Qualifikationen entsprechen. Dazu werden den Betroffenen bei Bedarf entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen angeboten.

Zuständigkeit:
Städtische Dienststellen, Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation, Personalamt, Interessensvertretungen sowie externe Beratungsstellen

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung

Die Maßnahme zielt auf die Beschäftigung (u.a. schwerbehinderter) langzeitarbeitsloser Personen bei NOA.kommunal über mindestens zwei Jahre. Eine Verlängerung bis zu fünf Jahren ist möglich. Es erfolgt eine Beschäftigung in unterschiedlichen Arbeitsfeldern und Einsatzorten (u.a. im Servicecenter oder Fundbüro, für die Pflege von Grünbereichen oder für Malerarbeiten). Das vorrangige Ziel ist die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von (u.a. schwerbehinderten) Langzeitarbeitslosen, um Teilhabechancen zu eröffnen und sie an den 1. Arbeitsmarkt heranzuführen.

Zuständigkeit:
NOA.kommunal gGmbH

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung

Die Clearing- Arbeitsgelegenheiten „UNIKAT“ zielen neben der Heranführung an den Arbeitsmarkt auf eine Standortbestimmung und die Entwicklung einer individuellen Perspektive ab. Im Rahmen projektbezogener Arbeiten rund um Upcycling von Spenden und Fundgegenständen bis hin zum Kundengespräch bieten wir den Teilnehmenden die Möglichkeit, sich entsprechend ihrer Qualifikationen, Interessen und Kompetenzen einzubringen und sich in Neuem auszuprobieren.

Zuständigkeit:
Noris-Arbeit gGmbH

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung

Für städtische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden bedarfsorientierte, passgenaue Fortbildungen und Qualifizierungsreihen angeboten. Die Arbeitsqualität in den unterschiedlichen Einsatzfeldern Sozialer Arbeit wird verbessert, die Handlungssicherheit und Arbeitszufriedenheit wird erhöht. Beispiele im Themenfeld Inklusion:
• Beratung für Menschen mit kognitiven Einschränkungen
• Handicap auf Zeit – Alltags- oder Grenzerfahrung?
• Einzelintegration in der Kindertagesstätte - Kinder spielen und lernen gemeinsam
• Einzelintegration: Vorgehen, Formalien und Entwicklungsberichte
• Gestalten des Kita-Alltags mit und für Kinder mit individuellen Förderbedarfen in Kinderkrippe und Kindergarten
• Handlungsansätze mit auffälligen Kindern in Horten: Wahrnehmungsstörungen, Dyskalkulie / Rechenschwäche, Legasthenie / LRS und AD(H)S, Autismus, Epilepsie, geistige Behinderung / Minderbegabung, Trauma
• Was bedeutet schon normal? Auffälliges Verhalten bei Kindern
• Fortbildung für Fachkräfte: Häufige psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen

Zuständigkeit:
Fachstelle Personalentwicklung und Fortbildung: Soziale Berufe, Dienststellen des Referats für Jugend, Familie und Soziales, Kooperation mit Südstadtforum, Nachbarschaftshaus Gostenhof

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung

Der Workshop findet in zwei halbtägigen Einheiten statt. Städtische Mitarbeitende lernen den Unterschied zwischen Einfacher und Leichter Sprache und die gängigen Kriterien zur Erstellung eines Textes in Leichter Sprache. Zudem wird die praktische Anwendung an Beispielen eingeübt.

Zuständigkeit:
Stab Sozialraumentwicklung des Referats für Jugend, Familie und Soziales, Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, Amt für Kommunikation und Stadtmarketing, weitere Dienststellen der Stadt Nürnberg, Kooperation mit Capito Nordbayern

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung

Es gelten die individuellen Ausgangslagen der Mitarbeitenden hinreichend zu berücksichtigen, um die Kompetenzen der Mitarbeitenden gleichermaßen weiter zu entwickeln und somit den Lernerfolg abzusichern. Verwaltungsinterne Schulungsunterlagen werden für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer verständlich gestaltet und aufbereitet. Unterschiedliche Lerngeschwindigkeiten werden berücksichtigt. Hierzu werden regelmäßig die Bedarfe erfragt und im Rahmen der Durchführung der stadtinternen Fortbildungskonferenzen berücksichtigt.

Zuständigkeit:
Personalamt, Fachstelle Personalentwicklung und Fortbildung: Soziale Berufe sowie externe Referentinnen und Referenten

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung

Als freiwillige Leistung im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers wird eine Beratung bei psychosozialen Problemen angeboten. Diese hat den Erhalt oder die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit durch frühzeitige Unterstützung bei persönlichen und/oder gesundheitlichen Problemen zum Ziel; ebenso die unmittelbare Unterstützung und Befähigung durch Beratung sowie die Unterstützung in Fragen der beruflichen Wiedereingliederung.

Zuständigkeit:
Personalamt, Kooperation ausschließlich auf Wunsch und unter Wahrung der Schweigepflicht mit Führungskräften und Personalverantwortlichen, Personal- und Schwerbehindertenvertretungen, Integrationsfachdienst, externen Beratungsstellen

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung

Die halbtägige Tagung findet zu ausgewählten Themen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (z. B. Bewegung, psychische Gesundheit, Resilienz) statt. So wird Gesundheit in den Fokus gestellt, die Fürsorgepflicht der Führungskräfte wird betont und auch die Doppelrolle der Führungskräfte (Wie sorge ich für mich? Wie sorge ich für andere?) wird thematisiert. Schwierige Themen (z.B. Sucht, psychische Beeinträchtigung) sollen enttabuisiert werden.

Zuständigkeit:
Betriebliches Gesundheitsmanagement, kooperierende Geschäftsbereiche und städtische Dienststellen, externe Kooperationspartner

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung

Gehörlose Mitarbeitende werden im Brandfall über ein blinkendes Licht gewarnt. Entsprechende Lampen werden an das bestehende Alarmierungssystem angeschlossen. So wird die Warnung gehörloser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Brandfall sichergestellt.

Zuständigkeit:
Stadtplanungsamt, Arbeitssicherheit

Umsetzungsstand:
Vollständig umgesetzt

Das Erfahrungsfeldteam ist mit seinen Mitarbeitenden unterschiedlichen Alters, Her-kunft und Lebensphasen bereits vielfältig aufgestellt. Diese Vielfalt wird seit dieser Saison auch im Bereich der Inklusion durch eine Kooperation mit der Lebenshilfe Nürnberg erweitert. Es wurden bestehende und neue Arbeitsfeldbereiche gesucht, in denen Menschen mit geistiger sowie körperlicher Behinderung individuell angepasst am Erfahrungsfeldbetrieb teilnehmen können. Somit kommt zweimal wöchentlich eine der Gruppen bestehend aus Klienten und Klientinnen sowie Begleitungen auf das Erfahrungsfeld und unterstützt den laufenden Betrieb. Um die Zusammenarbeit und den Einsatz von Menschen mit Behinderung niedrigschwellig an Besuchende sowie Öffentlichkeit zu vermitteln und damit diese als sichtbarer Teil des Teams teilhaben, sollen sie mit Arbeitskleidung ausgestattet werden. Alle Mitarbeitenden des Erfahrungsfeldes tragen während ihrer Dienstzeit Westen. Es gibt derzeit bereits mehrere Westenfarben, um den Besuchenden eine schnelle Orientierung über unterschiedliche Bereiche zu bieten: Blaue Weste für die Mitarbeitenden an Stationen, orangene Westen für die Tagesverantwortlichen, gelbe Westen für die Imker und Imkerinnen, mit denen wir kooperieren und Schürzen für die Mitarbeitenden an der Backstation. Solche Westen als Arbeitskleidung sollen die Gruppen in anderer Farbe bekommen, auch um zu verdeutlichen, dass sie nicht für alle Fragen angesprochen werden können. Dieses Symbol der Zugehörigkeit zum Team unterstützt die Klientinnen und Klienten in ihrem Tagesablauf sowie die Öffentlichkeitswirksamkeit. Dies entspricht dem Ziel der Inklusion von Menschen mit Behinderung in den Erfahrungsfeldbetrieb und macht sie sichtbar.

Zuständigkeit:
KuF/2

Umsetzungsstand:
Umgesetzt

Die umfassende pädagogische Stationenbetreuung auf dem Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne geschieht durch ein vielfältiges Mitarbeitendenteam unterschiedlichen Alters, beruflicher Hintergründe und Kulturkreise. Für das Erleben des Miteinanders von Menschen mit und ohne Behinderung, soll das eigene Inklusionskonzept in einem mehrstufigen Verfahren in den nächsten Jahren umgesetzt werden.

Die Backstation im Herzen des Erfahrungsfeldes spricht Besuchende auf verschiedenen Lernebenen an. Sie werden von Mitarbeitenden beim selbstständigen Mehlmahlen, Teigzubereitung sowie Backen auf offenem Feuer begleitet. Dabei werden fachlich-heimatkundliche Informationen zu Getreidearten sowie mittels Tauschhandel historische Traditionen nähergebracht. Neben der handwerklich-prozeduralen Ebene ist die sozial-affektive Ebene zu betonen: Teamarbeit, Kommunikation, Arbeitsteilung und individuelle Stärken bilden eine Gruppendynamik. Die Sinneswahrnehmung wird auf verschiedenen Ebenen angesprochen und es entsteht Kontakt zu den Elementen.

Zuständigkeit:
KuF/2

Umsetzungsstand:
Umgesetzt

Für die einzelnen Stationen auf dem Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne gibt es Leitfäden sowie täglich erstellte Listen der jeweiligen Gruppenbuchungen, die für die blinden und sehbehinderten Mitarbeitenden in Braille zur Verfügung gestellt werden. Zudem können bei Bedarf auch Informationen für blinde und sehbehinderte Besuchende zur Verfügung stellen.

Zuständigkeit:
KuF/2

Umsetzungsstand:
Umgesetzt

Die Arbeitsplatzbeleuchtung für sehbehinderte Mitarbeitende hat sich als nicht ausreichend herausgestellt. Seitens der Arbeitssicherheit wurde der Einbau einer neuen Lampe, sowie die Anschaffung einer Tischlampe empfohlen. So wird eine Verbesserung der Arbeitsverhältnisse für sehbehinderte Mitarbeitende erreicht.

Zuständigkeit:
Stadtplanungsamt, Arbeitssicherheit

Umsetzungsstand:
Vollständig umgesetzt

Im Rahmen eines Fachtages sollen sich interessierte Unternehmen und Institutionen zu diversen Aspekten rund um das Thema „Beschäftigung von Menschen mit Behinderung“ informieren können. Der Fachtag soll den Auftakt für weitere Aktionen und Informationsveranstaltungen darstellen, die auch außerhalb des städtischen Zuständigkeitsbereichs liegen. Die Fachstelle Inklusion beim Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt initiiert einen Runden Tisch, um mit potentiellen (externen) Akteuren (z.B. Arbeitgeber, Ausbildungs- und Beschäftigungsträger, Industrie- und Handelskammer sowie Handwerkskammer, Zentrum Bayern Familie und Soziales, Integrationsfachdienst, Access, noris inklusion, Jobcenter Nürnberg-Stadt, Agentur für Arbeit um ein Konzept für die weitere Umsetzung zu erstellen.

Zuständigkeit:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA)

Umsetzungsstand:
Umgesetzt

Im Rahmen des Fachtages Inklusion in der Arbeitswelt, der unter dem Motto "Fachkräftegewinnung - Inklusion als Chance für die Arbeitswelt" am 17. Juni 20224 stattfindet wird eine Übersicht für Unternehmen mit Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten im Bereich Inklusion erstellt.

Die Übersicht enthält Kontaktdaten und Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten verschiedener Institutionen z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter Nürnberg Stadt, Handwerkskammer für Mittelfranken usw.

Zuständigkeit:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA)

Umsetzungsstand:
Umgesetzt

Die Stadt Nürnberg organisiert ein gemeinsames Netzwerktreffen von Arbeitgeberinstitutionen und Interessensverbänden von Menschen mit Behinderung. So wird ein Kennenlernen angebahnt. Auch werden gemeinsame Schnittstellen erkennbar und der Austausch gefördert. Die Sensibilisierung für die Belange (schwer-)behinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird auf Arbeitgeberseite gefördert und Zugänge in Ausbildung und Beschäftigung können geschaffen werden. Die Stadt Nürnberg beteiligt sich aktiv am Runden Tisch Inklusion, organisiert vom Integrationsfachdienst (IFD), und bringt dort relavante Aspekte des Nürnberger Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein.

Zuständigkeit:
Referat für Jugend, Familie und Soziales, Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA)

Umsetzungsstand:
Umgesetzt

Eine Broschüre mit folgenden Inhalten soll entwickelt und veröffentlicht werden: technische Hilfsmittel, Zuständigkeiten, Angebote diverser Träger und Positivbeispiele. Das Ziel ist es, Arbeitgeberinstitutionen, Ausbildungsträger und Beschäftigungsträger bestmöglich zu informieren. Voraussetzung für die Realisierung sind u. a. personelle Ressourcen. Zu prüfen ist vorab auch, ob entsprechende Materialien in gedruckter
oder digitaler Form allgemein oder für Nürnberg bereits existieren und gegebenenfalls angepasst werden können. Die digitalen Angebote werden in die zu erstellende Angebotsdatenbank aufgenommen.

Zuständigkeit:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA)

Umsetzungsstand:
Umgesetzt

Auf dem Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne werden die jährlich rund 70.000 Besuchenden durch ein vielfältiges Team unterschiedlichen Alters, beruflicher Hintergründe und Kulturkreise an Stationen sowie durch Konzepte betreut.
Ein Grundsatzziel des Erfahrungsfeld-Inklusionskonzeptes ist der Ausbau des Miteinanders von Mitarbeitenden mit und ohne Behinderung. Das bedeutet Menschen mit Behinderung angepasst auf individuelle Bedürfnisse in den Arbeitsalltag sowie das Team zu inkludieren. Sie also einzubinden in die Teamdynamik, welche sich auf der sozial-affektiven Ebene durch Zusammenarbeit, Kommunikation und Individualstärken bildet.
Dies soll in diesem Jahr durch die Beschäftigung von gehörlosen/tauben Menschen ausgebaut werden. Das bereits bestehende Konzept „Begegnungen im Stillen“ sowie das neue Konzept „Mit Händen sprechen“ für die jüngeren Besuchendengruppen bieten aktuell einen Einblick in die Lebenswelt von Menschen mit Höreinschränkung sowie einen spielerischen Einstig in die Deutsche Gebärdensprache. Durch die authentische Begegnung mit gehörlosen/tauben Menschen soll ermöglicht werden, direkt Fragen zu stellen, sich in deren Perspektive hineinversetzen zu können und dadurch niedrigschwellig sensibilisiert zu werden. Zudem soll erkundet werden, ob und wie gehörlose/taube Mitarbeitende auch an anderen Stationen des Erfahrungsfeldes im Tandem oder alleine eingesetzt werden können.
Für eine möglichst direkte Kommunikation sollen also gehörlose/taube Mitarbeitende immer im Tandem mit Mitarbeitenden, die die Deutsche Gebärdensprache beherrschen, die Konzepte durchführen. Damit wird für alle Besuchenden und Mitarbeitenden persönlich erfahrbar, wie die Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Arbeitsalltag gelebt werden kann und welche Bereicherung das darstellt. Erreicht werden durch diese Maßnahme alle Besuchenden sowie die Mitarbeitenden des Erfahrungsfeldes und natürlich Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen.
Es soll für alle Beteiligten direkt spürbar werden, was es bedeutet, wenn Inklusion am Arbeitsplatz und mit den Mitmenschen gelebt wird sowie welche Bereicherung und welchen sozial-gesellschaftlichen Mehrwert dies darstellt.

Zuständigkeit:
Amt für Kultur und Freizeit, Abteilung für kulturelle und politische Bildung (KuF/2), Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne

Umsetzungsstand:
Umgesetzt

Es gibt innerhalb der Stadtverwaltung (v. a. im gewerblichen Bereich) städtische Mitarbeitende, die zur Zielgruppe von Leichter Sprache gehören. Für diese Mitarbeitenden sollten bestimmte Informationen (z. B. Führen einer Arbeitszeitkarte) in Leichter Sprache vorgehalten werden. Zur Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe mittels barrierefreier Kommunikation wurde sich über die Möglichkeiten ausgetauscht.

Zuständigkeit:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing

Umsetzungsstand:
Umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
(fortlaufend, projektbezogen)

Das Stadtarchiv bietet in Kooperation mit Integrationsdiensten (z.B. ACCESS – Integrationsbegleitung, Integrationsfachdienst (IFD) gGmbH, Boxdorfer Werkstatt) regelmäßig Menschen mit Behinderungen und besonderem Unterstützungsbedarf mehrwöchige Praktika an. Der Einsatz erfolgt abhängig von den individuellen Anforderungen hauptsächlich im Bereich der Digitalisierung von Archivgut.

Zuständigkeit:
Stadtarchiv (Av)

Umsetzungsstand:
Umgesetzt

Das Belastungsbarometer 2026 ist als Vertiefungsbefragung aus der Mitarbeitendenbefragung 2024 hervorgegangen. Ein zentrales Ergebnis dieser Befragung war die Einschätzung vieler Mitarbeitender, dass die psychische Belastung im Arbeitsalltag zu hoch ist. Um gezielt Verbesserungen anstoßen zu können, soll das Belastungsbarometer ein differenziertes Bild der Belastungssituation in den verschiedenen Arbeitsbereichen liefern.

Ziel ist es, psychische Belastungen sichtbar zu machen und besser zu verstehen, in welchen Bereichen und unter welchen Bedingungen Mitarbeitende besonders gefordert sind. Zudem sollen Zusammenhänge zwischen Arbeitsbedingungen, Arbeitsorganisation und den wahrgenommenen Belastungen erkannt werden. Auf Grundlage der Ergebnisse können gezielte Maßnahmen zur Optimierung der Arbeitsbedingungen und zur Förderung eines gesunden Arbeitsumfelds entwickelt werden. Damit bildet das Belastungsbarometer eine fundierte Basis für weitere Schritte im Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz der Dienststellen/Eigenbetriebe/Schulen.

Die Befragung dient der Prävention arbeitsbedingter Belastungen sowie dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit. Durch die Sensibilisierung für psychische Belastungen und deren Ursachen kann sie zudem zu einer wertschätzenden und inklusiven Arbeitskultur beitragen. Auf diese Weise unterstützt das Belastungsbarometer mittelbar das Ziel, Mitarbeitende langfristig gesund und arbeitsfähig zu halten.

Zuständigkeit:
Personalamt

Umsetzungsstand:
Umgesetzt

Im April und September 2025 fanden gegenseitige Besuche der Partnerwerkstätten „noris inklusion gGmbH“ in Nürnberg und „Fortune Works“ in Glasgow statt. Der Austausch der Werkstätten für Menschen mit Behinderung wurde bereits 2014/2015 durchgeführt, aber aufgrund der Corona-Pandemie gab es in den letzten Jahren keine Möglichkeit, diese wichtige, internationale Beziehung zu pflegen. Das 40jährige Bestehen der Städtepartnerschaft zwischen Nürnberg und Glasgow bot den passenden Anlass, diesen persönlichen Dialog wieder aufleben zu lassen.

Vom 20. bis 27.04.2025 waren sieben Beschäftigte und Betreuer der noris inklusion in Glasgow zu Gast. Sie informierten sich über den Arbeitsalltag der schottischen Kolleginnen und Kollegen in der „Fortune Works“-Werkstatt. Bei einer Führung lernten sie die verschiedenen Arbeitsbereiche kennen und waren beeindruckt vom Einsatz digitaler Medien und Künstlicher Intelligenz. Die „Fortune Works“-Werkstatt ist eine Einrichtung der Organisation „ENABLE Glasgow“, eines der größten Sozialunternehmen Schottlands für Menschen mit Lernbehinderungen. Dazu gehören auch zwei Wohneinrichtungen und die Beschäftigten der noris inklusion besuchten ein Wohnheim mit 20 Plätzen. Im Glasgower Rathaus richtete Oberbürgermeisterin Jaqueline McLaren einen offiziellen Empfang für die Teilnehmenden aus und auch Vizekonsul Holger Theissen tauschte sich im Deutschen Generalkonsulat in Edinburgh mit ihnen aus. Eines der Highlights war der Besuch des schottischen Parlaments, wo sie von der Abgeordneten Pam Duncan-Glancy begrüßt wurden. Sie ist das erste rollstuhlfahrende Parlamentsmitglied und setzt sich für mehr Barrierefreiheit ein. Eine besondere Ehre war die Möglichkeit, an den „First Minister‘s Questions“, der Fragestunde der Parlamentarier an den Ersten Minister von Schottland, John Swinney, teilzunehmen. Darüberhinaus lernten die Beschäftigten bei der Besichtigung der Städte Glasgow und Edinburgh, des Loch Lomond und des Sterling Castle viel über die schottische Geschichte und Lebensart.

Vom 21. bis 28.09.2025 erfolgte der Gegenbesuch der schottischen Werkstatt-Kolleginnen und -Kollegen. Und auch sie wurden von Oberbürgermeister Marcus König im Rathaus empfangen. Im Rahmen ihres Besuchs lernten die schottischen Reiseteilnehmenden die Werkstattangebote der Natur-Erlebnis-Gärtnerei sowie der Werkstätten Nord und Süd kennen und begleiteten die Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen. Auch die Angebote der Wohnheime, des Ambulant Betreuten Wohnend, der Tageseinrichtungen für Seniorinnen (TENE) und des Freizeitzentrums BUNI wurden vorgestellt. Selbstverständlich standen auch die wichtigsten Sehenswürdigkeiten in und um Nürnberg auf dem Besichtigungsprogramm: die Kaiserburg, das Zukunftsmuseum, das Dokuzentrum, die Teufelshöhle in der Fränkischen Schweiz und das Freilichtmuseum in Bad Windsheim, wo die schottischen Gäste vom Bezirkstagspräsidenten Peter Daniel Forster begrüßt wurden. In den „Tante Noris“-Cafés und im neuen Café Arthur konnten sie ein wenig Pause machen.

Der Austausch zwischen Nürnberg und Glasgow war für die Teilnehmenden ein wertvolles Erlebnis, der viel über den Lebens- und Arbeitsalltag des jeweils anderen Landes vermittelt hat. Die Freundschaft mit der schottischen Partnerwerkstatt „Fortune Works“ wird auch zukünftig ein wichtiges Anliegen der noris inklusion sein.

Zuständigkeit:
Bürgermeisteramt Abteilung Internationales, Protokoll und Veranstaltungen
Ausführende Partnereinrichtung:
noris inklusion gGmbH und Stadt Glasgow bzw. Fortune Works Glasgow

Umsetzungsstand:
Umgesetzt

Maßnahmen in Umsetzung

Aufnahme der Fortbildung „Leichte Sprache in der Elternarbeit“ für Mitarbeitende aus dem Kindertagesbereich in das Programm der Fachstelle Personalentwicklung und Fortbildung Soziale Berufe. Weitere Fortbildungsangebote für alle städtischen Mitarbeitenden mit anderen Schwerpunkten im Bereich Leichte Sprache sind in Planung. Durch die Fortbildungsangebote wird eine Sensibilisierung der städtischen Mitarbeitenden und eine Kompetenzerweiterung erreicht. Ziel ist auch, den Einsatz von Leichter Sprache in der schriftlichen Kommunikation zu erhöhen.

Zuständigkeit:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing, Personalamt, Fachstelle Personalentwicklung und Fortbildung Soziale Berufe, Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt

Umsetzungsstand:
In Umsetzung
(andere thematische Ausrichtung: nun FoBis zu Einfacher Sprache (über PEF:SB))

Es wurde festgestellt, dass in den Gängen ohne Bewegungsmelder oftmals sehr ungünstige Lichtverhältnisse herrschen, sobald sich die Beleuchtung nach gewisser Zeit von selbst ausschaltet. Neben dem Haupttreppenhaus werden sämtliche Gänge und das Nebentreppenhaus mit Bewegungsmeldern ausgestattet.

Zuständigkeit:
Stadtplanungsamt, Arbeitssicherheit

Umsetzungsstand:
In Umsetzung
(Prüfung der weiteren Umsetzung erfolgt im Rahmen der anstehenden Modernisierungsmaßnahmen nach dem Auszug des Verkehrsplanungsamtes (2026/2027))

Das Erleben dieses Miteinanders von Menschen mit und ohne Behinderung als Ziel des Inklusionskonzepts soll durch die Einbeziehung von Menschen mit Behinderung als Mitarbeitende im Arbeitsalltag beim Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne erreicht werden.

Die Stationenbetreuung soll in einem überschaubaren Rahmen zukünftig durch Tandems aus jeweils einer Person ohne und einer Person mit Behinderung erweitert werden: Menschen mit Behinderung arbeiten an einer Station, betreuen Besuchendengruppen, führen diese thematisch ein und begleiten sie durch den Prozess.

2023 wurden erste Erfahrungen bei der Tandembetreuung der Backstation gesammelt.
2024 soll der Inklusionsprozess fortgeführt und ausgedehnt werden. Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen sollen an einer Vielzahl von Stationen arbeiten.

Zuständigkeit:
KuF/2

Umsetzungsstand:
In Umsetzung

Der Preis für diskriminierungsfreie Unternehmenskultur wird durch die Stadt Nürnberg, organisiert vom Menschenrechtsbüro (MRB), alle zwei Jahre verliehen. Der Kriterienkatalog zur Erlangung des Preises enthält die Nennung inklusiver Maßnahmen als ein Baustein der Unternehmensarbeit, sodass bereits heute für inklusive Beschäftigung und Unternehmenskultur ein städtischer Preis zur Verfügung steht. Es ist vorstellbar, in Zukunft mit Schwerpunktthemen zu arbeiten. So kann z. B. für die nächste Preisverleihung "Inklusion" als Thema in den Vordergrund rücken. Die Preisträgerinnen und Preisträger sowie die nominierten Unternehmen und Organisationen werden mit ihrem Engagement als Best Practice-Beispiele auch auf der Website des Aktionsplans portraitiert. Dort kann auch der „Nürnberger Inklusionspreis“ der Lebenshilfe Nürnberg beworben werden. Daher wird auf die Auslobung eines eigenen, zusätzlichen Nürnberger Inklusionspreises verzichtet.

Zuständigkeit:
Geschäftsbereich Oberbürgermeister (OBM) / Menschenrechtsbüro (MRB)

Umsetzungsstand:
Teilweise in Umsetzung (Berücksichtigung als besonderer Schwerpunkt im Rahmen der Ausschreibung des Nürnberg Preis für diskriminierungsfreie Unternehmenskultur)

Zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Förderbereich Hören wurde ein mobiles Lautsprechersystem (Soundfield-System) beschafft und zentral beim Amt für Berufliche Schulen (SchB) als Poolgerät bereitgestellt. Die Anlage wird in Konferenzräumen eingesetzt, um die Sprachverständlichkeit bei Besprechungen und Veranstaltungen zu erhöhen. Darüber hinaus können Schulen das System für eigene Veranstaltungen ausleihen. Insbesondere profitieren Personen mit Hörbeeinträchtigungen, da Sprache klarer und gleichmäßiger im Raum übertragen wird. Durch den zusätzlichen Multimedia-Hub können auch Audioquellen, z. B. aus Videokonferenzen, eingebunden werden. Die Maßnahme leistet einen Beitrag zur inklusiven Teilhabe an schulischen und dienstlichen Veranstaltungen.

Zuständigkeit:
Amt für Berufliche Schulen

Umsetzungsstand:
In Umsetzung

Mit der Anschaffung einer mobilen Rollstuhlrampe wird der Zugang zum Gebäude Obermaierstraße 7 (OM7) barrierefrei ermöglicht. Das OM7 ist das Business Innovation Center für die Kreativwirtschaft und Digitalwirtschaft in Nürnberg. Es unterstützt Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmen durch Gründungsprogramme, Workshops, Coworking und Netzwerkformate bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer Geschäftsideen. In der Vergangenheit haben sich zunehmend Personen mit Mobilitätseinschränkungen für Veranstaltungen interessiert, konnten diese jedoch aufgrund der bestehenden baulichen Situation nicht wahrnehmen.

Durch die mobile Rampe wird eine bestehende Zugangshürde beseitigt und eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht. Die Maßnahme unterstützt damit die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere die Forderung nach barrierefreiem Zugang zu öffentlichen Angeboten, gesellschaftlicher Teilhabe und Abbau struktureller Benachteiligungen.

Die Rampe kann flexibel bei Veranstaltungen eingesetzt werden und verbessert dauerhaft die Nutzbarkeit des Gebäudes für Menschen mit Behinderungen sowie für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Menschen mit Behinderungen, insbesondere Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Personen mit Mobilitätseinschränkungen. Darüber hinaus profitieren auch ältere Menschen sowie Personen mit temporären Einschränkungen oder Gehhilfen von einer verbesserten Zugänglichkeit.

Zuständigkeit:
Wirtschaftsförderung Nürnberg (WiF)

Umsetzungsstand:
In Umsetzung

Maßnahmen in Planung

Die Grundlage aller Konzepte rund um Inklusion auf dem Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne sind neben der authentischen Begegnung, die Selbsterfahrung und der niedrigschwellige Perspektivwechsel. Eine Station, die dies ermöglicht und zugleich rundum inklusiv aufgebaut ist, ist die Rollstuhlschaukel. Besuchende, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können die Schaukel ohne Hürden und mit Unterstützung der Erfahrungsfeldmitarbeitenden genießen. Durch von Reha&Care bereit-gestellte Rollstühle können aber auch Besuchende, die nicht auf einen Rollstuhl angewiesen sind, die Station erleben. Sie können nicht nur die Schaukel nutzen, sondern durch einen Hindernisparcous vor allem auch direkt selbst spüren, welche Hür-den sich im Alltag bieten. Die Besuchenden werden bei der Überwindung des Parcours sowie beim Schaukeln von den Erfahrungsfeldmitarbeitenden zur Absicherung aber natürlich ebenso pädagogisch begleitet. Den Mitarbeitenden soll in diesem Jahr sowohl Wissen als auch Handlungssicherheit zu ihrer Arbeit vermittelt werden. Hierzu wird eine Schulung mit Ingrid Wolff, der ersten Vorsitzenden des Rolli-Treff-Franken e.V. organisiert. Die Mitarbeitenden erfahren alle Schulungspunkte im Rollstuhl. Dadurch ergibt sich nicht nur mehr Verständnis und Sicherheit im Umgang mit dem Rollstuhl, sondern auch mit der Besuchendenbetreuung. Es werden praktische Tipps erlernt und der Aspekt der Sicherheit nochmals vertieft. Zudem wird ein grundlegendes Ziel des Erfahrungsfeld Inklusionskonzeptes erreicht: Die Mitarbeitenden werden für den Lebensalltag von Rollstuhlfahrenden spezifisch sensibilisiert. Im Idealfall übertragen somit alle Mitarbeitenden des Erfahrungsfeldes das gewonnene Wissen auf ihren Alltag und gehen aufmerksamer für Hürden und Lösungsansätze durch ihre Lebenswelt. Es sollen sowohl die Mitarbeitenden wie auch die Besuchenden mit und ohne Behinderung von der Schulung profitieren.

Zuständigkeit:
Amt für Kultur und Freizeit
Abteilung für kulturelle und politische Bildung (KuF/2)
Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne

Umsetzungsstand:
In Planung

Ein Grundsatzziel des Erfahrungsfeld Inklusionskonzeptes stellt der Ausbau des Miteinanders von Mitarbeitenden mit und ohne Behinderung dar. Das bedeutet, Menschen mit Behinderung angepasst auf individuelle Bedürfnisse in den Arbeitsalltag sowie das Team zu inkludieren: Sie also einzubinden in die Teamdynamik, welche sich auf der sozial-affektiven Ebene durch Zusammenarbeit, Kommunikation und Individualstärken bildet.
Auf Basis dieses Ziels sollen in diesem Jahr verschiedenste Gruppen von Menschen mit Behinderung angesprochen werden. Sie sollen schrittweise an die Stationen- und Besuchendenbetreuung auf dem Erfahrungsfeld herangeführt werden, um diese wie alle Mitarbeitenden im Arbeitsalltag selbstständig und ohne Begleitung umsetzen zu können. Mittels einer bedürfnisangepassten und individuellen Betreuung wird sichergestellt, dass weder eine Unter- noch Überforderung eintritt. Es soll ein Mehrwert für neue Mitarbeitende mit Behinderung sowie das gesamte Erfahrungsfeldteam entstehen, indem gemeinsame Erfahrungen gesammelt werden können und Begegnungsräume sowie Möglichkeiten entstehen, miteinander sowie voneinander zu lernen. Sowohl die Besuchenden als auch die Mitarbeitenden mit und ohne Behinderung erleben direkt, was Inklusion im Arbeitsalltag und eine inklusive Grundhaltung füreinander bedeuten. Zudem soll die gelebte Inklusion als Möglichkeitsraum sowie mit ihrem sozial-gesellschaftlichen Mehrwert auch in der Stadtgesellschaft niedrigschwellig sichtbar gemacht werden.

Zuständigkeit:
Amt für Kultur und Freizeit
Abteilung für kulturelle und politische Bildung (KuF/2)
Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne

Umsetzungsstand:
In Planung