Handlungsfeld 1: Arbeit und Beschäftigung
Inklusion im Bereich Arbeit und Beschäftigung bedeutet Menschen mit und ohne Behinderungen den gleichberechtigten und selbstbestimmten Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen (UN-BRK, Art. 26 sowie Art. 27).
Damit das gelingen kann, bemühen sich verschiedene Kostenträger zusammen mit den Arbeitgeberinstitutionen um gemeinsame Lösungen. Sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeberinstitutionen profitieren von Präventionsmaßnahmen, die der Vermeidung von drohenden Behinderungen, sodass das Beschäftigungsverhältnis beibehalten werden kann. Rehabilitations- und Wiedereingliederungsleistungen erleichtern den Wiedereinstieg in den Beruf im Falle einer Behinderung oder chronischen Erkrankung.
Die Maßnahmen des Handlungsfelds Arbeit und Beschäftigung haben mehrere Themenschwerpunkte:
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Stadt Nürnberg als Arbeitgeberin
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Sensibilisierung eigener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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Besondere Vorbildfunktion der Stadt Nürnberg als eine der größten Arbeitgeberinstitutionen in Nürnberg
Umgesetzte Maßnahmen
Übergangs-Coaches für die individuelle Begleitung des Übergangs und flexible Wege auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bei der noris inklusion
Förderung motivierter und geeigneter Beschäftigte hinsichtlich eines geeigneten sozialversicherungspflichten Arbeitsplatzes oder eines dauerhaft ausgelagerten Arbeitsplatzes mittels mehrstufigem Verfahren:
• Vorabklärung (Einschätzung Motivation und Leistungsbereitschaft)
• Orientierungsphase (berufliche Zukunftsplanung)
• Klärungsphase (betriebliche Praktika)
• Außenarbeitsplatzphase
So gelingt der Zugang zu Ausbildung und Beruf inklusiv für alle.
Zuständigkeit:
noris inklusion gGmbH
Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
Durchlässigkeit zwischen Tätigkeiten bei der Arbeitgeberin Stadt Nürnberg erhöhen
Die Stadt Nürnberg bietet ihren Beschäftigten soweit möglich alternative Tätigkeiten an, die deren Leistungsfähigkeit, Kenntnissen und Qualifikationen entsprechen, um einen Einsatz bei vorübergehenden oder dauerhaften Beeinträchtigungen zu realisieren. Es erfolgt eine individuelle Prüfung des jeweiligen Einzelfalls durch das Personalamt der Stadt Nürnberg (PA), ggf. im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), bei Bedarf unter Beteiligung von Betriebsärztlichem Dienst (BÄD), Vertrauensarzt, Integrationsamts. Auch eine Umorganisation von Aufgaben und Anpassung der Arbeitsplatzbeschreibung durch die Dienststelle ist möglich. Im Rahmen der Fürsorgepflicht werden den Beschäftigten im soweit möglich alternative Tätigkeiten angeboten, die deren Leistungsfähigkeit, Kenntnissen und Qualifikationen entsprechen. Dazu werden den Betroffenen bei Bedarf entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen angeboten.
Zuständigkeit:
Städtische Dienststellen, Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation, Personalamt, Interessensvertretungen sowie externe Beratungsstellen
Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
Umsetzung Teilhabechancengesetz - Teilhabe am Arbeitsmarkt bei der NOA.kommunal
Die Maßnahme zielt auf die Beschäftigung (u.a. schwerbehinderter) langzeitarbeitsloser Personen bei NOA.kommunal über mindestens zwei Jahre. Eine Verlängerung bis zu fünf Jahren ist möglich. Es erfolgt eine Beschäftigung in unterschiedlichen Arbeitsfeldern und Einsatzorten (u.a. im Servicecenter oder Fundbüro, für die Pflege von Grünbereichen oder für Malerarbeiten). Das vorrangige Ziel ist die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von (u.a. schwerbehinderten) Langzeitarbeitslosen, um Teilhabechancen zu eröffnen und sie an den 1. Arbeitsmarkt heranzuführen.
Zuständigkeit:
NOA.kommunal gGmbH
Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
Clearing Arbeitsgelegenheiten „UNIKAT“ bei der NOA
Die Clearing- Arbeitsgelegenheiten „UNIKAT“ zielen neben der Heranführung an den Arbeitsmarkt auf eine Standortbestimmung und die Entwicklung einer individuellen Perspektive ab. Im Rahmen projektbezogener Arbeiten rund um Upcycling von Spenden und Fundgegenständen bis hin zum Kundengespräch bieten wir den Teilnehmenden die Möglichkeit, sich entsprechend ihrer Qualifikationen, Interessen und Kompetenzen einzubringen und sich in Neuem auszuprobieren.
Zuständigkeit:
Noris-Arbeit gGmbH
Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
Fortbildungen im Kontext Inklusion im Bildungsprogramm der Fachstelle Personalentwicklung und Fortbildung Soziale Berufe
Für städtische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden bedarfsorientierte, passgenaue Fortbildungen und Qualifizierungsreihen angeboten. Die Arbeitsqualität in den unterschiedlichen Einsatzfeldern Sozialer Arbeit wird verbessert, die Handlungssicherheit und Arbeitszufriedenheit wird erhöht. Beispiele im Themenfeld Inklusion:
• Beratung für Menschen mit kognitiven Einschränkungen
• Handicap auf Zeit – Alltags- oder Grenzerfahrung?
• Einzelintegration in der Kindertagesstätte - Kinder spielen und lernen gemeinsam
• Einzelintegration: Vorgehen, Formalien und Entwicklungsberichte
• Gestalten des Kita-Alltags mit und für Kinder mit individuellen Förderbedarfen in Kinderkrippe und Kindergarten
• Handlungsansätze mit auffälligen Kindern in Horten: Wahrnehmungsstörungen, Dyskalkulie / Rechenschwäche, Legasthenie / LRS und AD(H)S, Autismus, Epilepsie, geistige Behinderung / Minderbegabung, Trauma
• Was bedeutet schon normal? Auffälliges Verhalten bei Kindern
• Fortbildung für Fachkräfte: Häufige psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen
Zuständigkeit:
Fachstelle Personalentwicklung und Fortbildung: Soziale Berufe, Dienststellen des Referats für Jugend, Familie und Soziales, Kooperation mit Südstadtforum, Nachbarschaftshaus Gostenhof
Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
Weiterbildungsangebot zur Verwendung von Leichter Sprache über externen Dienstleister
Der Workshop findet in zwei halbtägigen Einheiten statt. Städtische Mitarbeitende lernen den Unterschied zwischen Einfacher und Leichter Sprache und die gängigen Kriterien zur Erstellung eines Textes in Leichter Sprache. Zudem wird die praktische Anwendung an Beispielen eingeübt.
Zuständigkeit:
Stab Sozialraumentwicklung des Referats für Jugend, Familie und Soziales, Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, Amt für Kommunikation und Stadtmarketing, weitere Dienststellen der Stadt Nürnberg, Kooperation mit Capito Nordbayern
Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
Schulungen der Vielfalt der städtischen Beschäftigten anpassen
Es gelten die individuellen Ausgangslagen der Mitarbeitenden hinreichend zu berücksichtigen, um die Kompetenzen der Mitarbeitenden gleichermaßen weiter zu entwickeln und somit den Lernerfolg abzusichern. Verwaltungsinterne Schulungsunterlagen werden für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer verständlich gestaltet und aufbereitet. Unterschiedliche Lerngeschwindigkeiten werden berücksichtigt. Hierzu werden regelmäßig die Bedarfe erfragt und im Rahmen der Durchführung der stadtinternen Fortbildungskonferenzen berücksichtigt.
Zuständigkeit:
Personalamt, Fachstelle Personalentwicklung und Fortbildung: Soziale Berufe sowie externe Referentinnen und Referenten
Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
Betriebliche Sozialberatung der Stadt Nürnberg
Als freiwillige Leistung im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers wird eine Beratung bei psychosozialen Problemen angeboten. Diese hat den Erhalt oder die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit durch frühzeitige Unterstützung bei persönlichen und/oder gesundheitlichen Problemen zum Ziel; ebenso die unmittelbare Unterstützung und Befähigung durch Beratung sowie die Unterstützung in Fragen der beruflichen Wiedereingliederung.
Zuständigkeit:
Personalamt, Kooperation ausschließlich auf Wunsch und unter Wahrung der Schweigepflicht mit Führungskräften und Personalverantwortlichen, Personal- und Schwerbehindertenvertretungen, Integrationsfachdienst, externen Beratungsstellen
Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
Fachtagung Betriebliches Gesundheitsmanagement
Die halbtägige Tagung findet zu ausgewählten Themen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (z. B. Bewegung, psychische Gesundheit, Resilienz) statt. So wird Gesundheit in den Fokus gestellt, die Fürsorgepflicht der Führungskräfte wird betont und auch die Doppelrolle der Führungskräfte (Wie sorge ich für mich? Wie sorge ich für andere?) wird thematisiert. Schwierige Themen (z.B. Sucht, psychische Beeinträchtigung) sollen enttabuisiert werden.
Zuständigkeit:
Betriebliches Gesundheitsmanagement, kooperierende Geschäftsbereiche und städtische Dienststellen, externe Kooperationspartner
Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
Optischer Feueralarm für gehörlose Mitarbeitende im Dienstgebäude des Stadtplanungsamts
Gehörlose Mitarbeitende werden im Brandfall über ein blinkendes Licht gewarnt. Entsprechende Lampen werden an das bestehende Alarmierungssystem angeschlossen. So wird die Warnung gehörloser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Brandfall sichergestellt.
Zuständigkeit:
Stadtplanungsamt, Arbeitssicherheit
Umsetzungsstand:
Vollständig umgesetzt
Maßnahmen in Umsetzung
Fortbildungsangebote für städtische Mitarbeitende zum Thema Leichte Sprache
Aufnahme der Fortbildung „Leichte Sprache in der Elternarbeit“ für Mitarbeitende aus dem Kindertagesbereich in das Programm der Fachstelle Personalentwicklung und Fortbildung Soziale Berufe. Weitere Fortbildungsangebote für alle städtischen Mitarbeitenden mit anderen Schwerpunkten im Bereich Leichte Sprache sind in Planung. Durch die Fortbildungsangebote wird eine Sensibilisierung der städtischen Mitarbeitenden und eine Kompetenzerweiterung erreicht. Ziel ist auch, den Einsatz von Leichter Sprache in der schriftlichen Kommunikation zu erhöhen.
Zuständigkeit:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing, Personalamt, Fachstelle Personalentwicklung und Fortbildung Soziale Berufe, Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt
Umsetzungsstand:
In Umsetzung
Einsatz von Leichter Sprache für städtische Beschäftigte
Es gibt innerhalb der Stadtverwaltung (v. a. im gewerblichen Bereich) städtische Mitarbeitende, die zur Zielgruppe von Leichter Sprache gehören. Für diese Mitarbeitenden sollten bestimmte Informationen (z. B. Führen einer Arbeitszeitkarte) in Leichter Sprache vorgehalten werden. Zur Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe mittels barrierefreier Kommunikation wurde sich über die Möglichkeiten ausgetauscht.
Zuständigkeit:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing
Umsetzungsstand:
In Umsetzung
Erweiterung der Bewegungsmelder im Dienstgebäude des Stadtplanungsamts
Es wurde festgestellt, dass in den Gängen ohne Bewegungsmelder oftmals sehr ungünstige Lichtverhältnisse herrschen, sobald sich die Beleuchtung nach gewisser Zeit von selbst ausschaltet. Neben dem Haupttreppenhaus werden sämtliche Gänge und das Nebentreppenhaus mit Bewegungsmeldern ausgestattet.
Zuständigkeit:
Stadtplanungsamt, Arbeitssicherheit
Umsetzungsstand:
In Umsetzung
Optimierung der Arbeitsplatzbeleuchtung für sehbehinderte Mitarbeitende im Dienstgebäude des Stadtplanungsamts
Die Arbeitsplatzbeleuchtung für sehbehinderte Mitarbeitende hat sich als nicht ausreichend herausgestellt. Seitens der Arbeitssicherheit wurde der Einbau einer neuen Lampe, sowie die Anschaffung einer Tischlampe empfohlen. So wird eine Verbesserung der Arbeitsverhältnisse für sehbehinderte Mitarbeitende erreicht.
Zuständigkeit:
Stadtplanungsamt, Arbeitssicherheit
Umsetzungsstand:
In Umsetzung
Netzwerktreffen der Arbeitgeberinstitutionen und Interessensverbände
Die Stadt Nürnberg organisiert ein gemeinsames Netzwerktreffen von Arbeitgeberinstitutionen und Interessensverbänden von Menschen mit Behinderung. So wird ein Kennenlernen angebahnt. Auch werden gemeinsame Schnittstellen erkennbar und der Austausch gefördert. Die Sensibilisierung für die Belange (schwer-)behinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird auf Arbeitgeberseite gefördert und Zugänge in Ausbildung und Beschäftigung können geschaffen werden. Die Stadt Nürnberg beteiligt sich aktiv am Runden Tisch Inklusion, organisiert vom Integrationsfachdienst (IFD), und bringt dort relavante Aspekte des Nürnberger Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein.
Zuständigkeit:
Referat für Jugend, Familie und Soziales, Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA)
Umsetzungsstand:
In Umsetzung
Maßnahmen in Planung
Fachtag Inklusion in der Arbeitswelt
Im Rahmen eines Fachtages sollen sich interessierte Unternehmen und Institutionen zu diversen Aspekten rund um das Thema „Beschäftigung von Menschen mit Behinderung“ informieren können. Der Fachtag soll den Auftakt für weitere Aktionen und Informationsveranstaltungen darstellen, die auch außerhalb des städtischen Zuständigkeitsbereichs liegen. Die Fachstelle Inklusion beim Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt initiiert einen Runden Tisch, um mit potentiellen (externen) Akteuren (z.B. Arbeitgeber, Ausbildungs- und Beschäftigungsträger, Industrie- und Handelskammer sowie Handwerkskammer, Zentrum Bayern Familie und Soziales, Integrationsfachdienst, Access, noris inklusion, Jobcenter Nürnberg-Stadt, Agentur für Arbeit um ein Konzept für die weitere Umsetzung zu erstellen.
Zuständigkeit:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA)
Umsetzungsstand:
In Planung
Anschaffung Arbeitskleidung zur Inklusion von Menschen mit Behinderung in das Erfahrungsfeld-Team
Das Erfahrungsfeldteam ist mit seinen Mitarbeitenden unterschiedlichen Alters, Her-kunft und Lebensphasen bereits vielfältig aufgestellt. Diese Vielfalt wird seit dieser Saison auch im Bereich der Inklusion durch eine Kooperation mit der Lebenshilfe Nürnberg erweitert. Es wurden bestehende und neue Arbeitsfeldbereiche gesucht, in denen Menschen mit geistiger sowie körperlicher Behinderung individuell angepasst am Erfahrungsfeldbetrieb teilnehmen können. Somit kommt zweimal wöchentlich eine der Gruppen bestehend aus Klienten und Klientinnen sowie Begleitungen auf das Erfahrungsfeld und unterstützt den laufenden Betrieb. Um die Zusammenarbeit und den Einsatz von Menschen mit Behinderung niedrigschwellig an Besuchende sowie Öffentlichkeit zu vermitteln und damit diese als sichtbarer Teil des Teams teilhaben, sollen sie mit Arbeitskleidung ausgestattet werden. Alle Mitarbeitenden des Erfahrungsfeldes tragen während ihrer Dienstzeit Westen. Es gibt derzeit bereits mehrere Westenfarben, um den Besuchenden eine schnelle Orientierung über unterschiedliche Bereiche zu bieten: Blaue Weste für die Mitarbeitenden an Stationen, orangene Westen für die Tagesverantwortlichen, gelbe Westen für die Imker und Imkerinnen, mit denen wir kooperieren und Schürzen für die Mitarbeitenden an der Backstation. Solche Westen als Arbeitskleidung sollen die Gruppen in anderer Farbe bekommen, auch um zu verdeutlichen, dass sie nicht für alle Fragen angesprochen werden können. Dieses Symbol der Zugehörigkeit zum Team unterstützt die Klientinnen und Klienten in ihrem Tagesablauf sowie die Öffentlichkeitswirksamkeit. Dies entspricht dem Ziel der Inklusion von Menschen mit Behinderung in den Erfahrungsfeldbetrieb und macht sie sichtbar.
Zuständigkeit:
KuF/2
Umsetzungsstand:
In Planung