Handlungsfeld 8: Gesellschaftliche und politische Teilhabe, Persönlichkeitsrechte

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert die Sicherstellung der gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Menschen am öffentlichen Leben. Darüber hinaus gilt es auch, Persönlichkeitsrechte von Menschen mit Behinderung zu schützen.
Menschen mit Behinderung haben die gleichen politischen Rechte. Sie dürfen ihre Meinung und ihren Willen ebenso frei äußern wie Bürgerinnen und Bürger ohne Behinderung. Gleiches gilt für das aktive und passive Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen, ihre Mitwirkung an der politischen Willensbildung sowie Partizipation und Mitgestaltung der öffentlichen Angelegenheiten.
Wichtigstes Gremium und zentrales Organ für die politische Teilhabe und die Interessensvertretung der Menschen mit Behinderung in Nürnberg ist der Behindertenrat der Stadt Nürnberg.

Umgesetzte Maßnahmen

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit (drohender) Behinderung

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit (drohender) Behinderung wird durch verschiedene Beteiligungsformate unterstützt und gefördert: Pädagogische Fachkräfte aus Einrichtungen (z.B. Kita, Kinder- und Jugendhaus, Schulen und Fördereinrichtungen) assistieren Kindern und Jugendlichen bei der Erstellung eigener Beiträge und begleiten sie. Veranstaltungen, Formate und Rahmenbedingungen (z.B. laut! Forum Live, Kinderversammlungen) sind im Allgemeinen barrierefrei. Weitere Unterstützungsbedarfe wie z.B. Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher können jederzeit mit eingebunden werden, wenn Beeinträchtigungen von Personen im Vorfeld bekannt sind.

Zuständigkeit:
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt, Bürgermeisteramt, Zentrale Dienste u.a.

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung

Barrierefreiheit von Bürgerversammlungen

Die Räumlichkeiten des Veranstaltungsorts von Bürgerversammlungen sind barrierefrei zugänglich und es werden Gebärdensprachdolmetscherdienste in Anspruch genommen. Weitere Unterstützungsbedarfe werden vorher abgefragt. Darüber hinaus besteht nach der Pandemie das Angebot von Einführungsveranstaltungen für Menschen mit Behinderungen auf Vermittlung des Behindertenrates, der entsprechende Organisationen und Einrichtungen hierüber informieren bzw. idealerweise einladen kann. Ziel ist es, auch die Interessen und Bedarfe von Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen und so ein inklusives Angebot der Beteiligung zu schaffen.

Zuständigkeit:
Bürgermeisteramt

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung

Inklusive Mobile Bürgerversammlung

Mobile Bürgerversammlungen werden inklusiv(er) angeboten: Verschieden Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen erleichtern die selbstbestimmte Nutzung. Erstmalig wurde eine Mobile Bürgerversammlung am 6.8.2019 mit Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherinnen, Induktionshöranlage, VAG-Bus, Fahrradrikschas sowie Motorradgespannwagen und mit Unterstützung des Vereins für Menschen mit Körperbehinderung Nürnberg e. V. und den Boxdorfer Werkstätten inklusiv angeboten. Seitdem ist der Einsatz einer Induktionshöranlage bei Mobilen Bürgerversammlungen Standard.
Zuständigkeit:
Bürgermeisteramt, Verkehrsplanungsamt

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung

Budget für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherdiensten bei Sitzungen des Behindertenrates sowie Bürgerversammlungen

Für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern bei Sitzungen des Behindertenrates sowie bei (mobilen) Bürgerversammlungen steht ein Budget zur Finanzierung zur Verfügung. Darüber hinaus kann auch für weitere städtische Veranstaltungen auf das Budget zurückgegriffen werden, sofern die Mittel ausreichen. Das Budget wird für jedes Haushaltsjahr neu zur Verfügung gestellt. Das Bürgermeisteramt verwaltet das Budget und steht für Fragen zur Verfügung.

Zuständigkeit:
Bürgermeisteramt

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung

Einbindung von Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern bei Veranstaltungen des Menschenrechtsbüros

Bei Großveranstaltungen wird regulär eine Übersetzung in Gebärdensprache angeboten. Bei kleineren Veranstaltungen erfolgt eine Abfrage dazu bei der Veranstaltungseinladung. Bei Bedarf werden dann Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher eingebunden. So kann eine barrierefreie Kommunikation erfolgen und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen, die Gebärdensprache nutzen, garantiert werden.

Zuständigkeit:
Menschenrechtsbüro / Gleichstellungsstelle

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung

Barrierefreie Veranstaltungen zu den Themen Menschenrechte und Gleichstellung

Themen zur Inklusion, Menschenrechten und Gleichstellung werden in Form von barrierefreien Veranstaltungen behandelt. Eine Sichtbarmachung des Angebots erfolgt auf Flyern und der Website des Menschenrechtsbüros. Bei Großveranstaltungen wird auf die Auswahl barrierefreier Räumlichkeiten, die Möglichkeit von Induktionsschleifen und ggf. die Einbindung von Schriftdolmetscherinnen und Schriftdolmetschern bzw. Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern geachtet. Bei Einladung zur Veranstaltung erfolgt eine Bedarfsabfrage. Bei der Erstellung von Flyern für Veranstaltungsreihen mit externen Partnerinnen und Partnern erfolgt ebenfalls eine Abfrage auf Barrierefreiheit der Räumlichkeiten und Veranstaltungen.

Zuständigkeit:
Menschenrechtsbüro / Gleichstellungsstelle

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt: Bereits umgesetzt

Bereitstellung von Informationen zur Bundestagswahl in Leichter Sprache

Ergänzung des Internetangebotes https://www.nuernberg.de/internet/wahlen/bundestagswahl.html um Informationen zur Bundestagswahl in Leichter Sprache. Die Webseite wurde um Informationen erweitert, indem Links zu Angeboten der Bay.LZ für politische Bildungsarbeit eingefügt wurden. Das Wahl-Hilfe-Heft und die Bundestagswahlbroschüre geben so online Auskunft zur Bundestagswahl.

Zuständigkeit:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt

Informationsangebot zu Menschenrechten und Gleichstellung in Leichter Sprache

Die Informationen auf der Website der Stabsstelle Menschenrechtsbüro und Gleichstellungsstelle sind in großen Teilen auch in Leichter Sprache umgesetzt.
Für die Zukunft ist geplant, dass auch thematische Broschüren oder Flyer in Leichter Sprache übersetzt werden. Die Informationen sind auf einer eigenen Website zu finden: https://www.nuernberg.de/internet/frauenbeauftragte_ls. Die Texte werden nach den bestehenden Vorgaben durch externe Dienstleister oder von Mitarbeitenden selbstständig übersetzt.

Zuständigkeit:
Menschenrechtsbüro / Gleichstellungsstelle, Amt für Kommunikation und Stadtmarketing

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung

UN-Zug des Behindertenrats der Stadt Nürnberg

Der Behindertenrat der Stadt Nürnberg (BRN) organisiert eine Veranstaltung mit integriertem Demonstrationszug von der Lorenzkirche zum Jakobsplatz. Dort findet eine Veranstaltung mit Informationsständen und Bühnenprogramm statt. Bei dieser Veranstaltung sollen die unterschiedlichen Einschränkungen und die damit verbundenen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung sichtbar werden. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Nürnberger Stadtgesellschaft gelegt. Es wird Raum geschaffen, um
• Forderungen an die Politik heranzutragen,
• der gesetzlichen Grundlage, der UN-BRK, Nachdruck zu verleihen
• sich untereinander auszutauschen und zu vernetzen

Zuständigkeit:
Behindertenrat sowie andere Institutionen und Vereine im Bereich der Behindertenhilfe

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung

„Der lange Weg“ – Politische Bildung barrierefrei, inklusiv und digital

Realisierung einer online-Veranstaltungsreihe „Der lange Weg von der Ballastexistenz zum Menschen mit Würde und Rechten“. Es wurde eine Neukonzeption der ursprünglich in Präsenz geplanten Veranstaltungsreihe in eine online-Veranstaltungsreihe vorgenommen. Die Veranstaltung wurde inklusiv und möglichst barrierefrei konzipiert, sodass allen Interessierten eine digitale Teilhabe ermöglicht wurde:
• Für gehörlose Menschen wurde ein geeignetes Konferenztool eingesetzt, zudem gab es eine Besprechung der Inhalte und Abläufe mit anwesenden Gebärdensprachdolmetscherinnen zur Vorbereitung der Veranstaltungen.
• Die Gestaltung des Anmeldeprozesses seitens Bildungszentrum erfolgte über Erläuterungen zur digitalen Teilnahme bis hin zu einem Telefoncoaching bei der Einwahl in die Veranstaltung.

Zuständigkeit:
Behindertenrat, Bildungscampus Nürnberg / Bildungszentrum - barrierefrei Lernen, BUNI - Kultur- und Freizeittreff, Medienwerkstatt Franken, Memorium Nürnberger Prozesse und Menschenrechtsbüro, Fränkische Gedenkinitiative für ,,Euthanasie‘‘ – Opfer, Techniksupport durch Lebenshilfe Nürnberg

Umsetzungsstand:
umgesetzt

Barrierefreie Armutskonferenz 2022

Bei Planung, Organisation und Durchführung der Fachveranstaltung „Nürnberger Armutskonferenz 2022“ werden Bedürfnisse bezüglich der Barrierefreiheit der Teilnehmenden und Akteure umfassend berücksichtigt. So erfolgt die Organisation der Anmeldung und Abfrage der Unterstützungsbedarfe nach dem Zwei-Wege-Prinzip über eine barrierearme Onlinemaske sowie alternativ über Mail- oder Telefonkontakt. Bei Bedarf erfolgt die Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdesprachdolmetschern oder Schriftdolmetscherdiensten, Rollstuhl-Plätzen, die vorherige Versendung von Präsentationen an Menschen mit Sehbehinderung sowie, soweit möglich, individuelle Assistenz.

Zuständigkeit:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt

Umsetzungsstand:
umgesetzt

Broschüre „Faire Sprache“ – ein Leitfaden für diskriminierungsfreie Kommunikation

Online werden konkrete Hinweise für moderne fair gestaltete Sprache zusammengestellt und praxisnah aufbereitet. Die Broschüre umfasst neben Texten auch Links zu Datenbanken mit Bildern zeitgemäßer Bildsprache abseits gängiger Stereotype.
Weitere sprachliche Neuerungen werden entsprechend dieser Systematik erarbeitet und online ergänzt. Hierbei werden Aspekte von Geschlechtergerechtigkeit, Diversitäts- und Diskriminierungssensibilität, Rassismuskritik und Leichter Sprache berücksichtigt und konkrete Formulierungshilfen Verfügung gestellt. Ein gedruckter Leitfaden und bei Bedarf der Entwurf eines Schulungskonzepts sind denkbar.

Zuständigkeit:
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing, Menschenrechtsbüro / Gleichstellungsstelle

Umsetzungsstand:
Umgesetzt

Barrierearme E-Partizipation

E-Partizipationsformate der Stadt Nürnberg sind inklusiv und barrierefrei gestaltet. Maßgebend ist die "Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung".

Zuständigkeit:
Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters / Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht (BDR) mit externen Dienstleistern

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt

Anschaffung einer Rollstuhlrampe für die Bühnen im Historischen Rathaussaal und im Heilig-Geist-Saal

Eine Rollstuhlrampe für die Bühnen im Historischen Rathaussaal und Heilig-Geist-Saal soll helfen, diese für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer barrierearm zugänglich zu machen.
Es ist keine Seltenheit, dass Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, im Rahmen von Veranstaltungen auch auf die Bühne kommen um dort zum Beispiel ein Grußwort zu halten, eine Ehrung zu erhalten, Aufführungen darzubieten oder an Talkrunden teilzunehmen. Während die beiden Säle an sich barrierefrei zugänglich sind und mit barrierefreien Toiletten ausgestattet sind, gibt es für die Bühnen bisher keine zufriedenstellende Lösung.

Bei dem System ROLL-A-RAMP handelt es sich um eine flexible Lösung, die sowohl im Historischen Rathaussaal mit 40cm Bühnenhöhe als auch im Heilig-Geist-Saal mit ca. 55cm Bühnen-höhe eingesetzt werden kann.
In Zusammenarbeit mit dem Behindertenrat wurde eine anzustrebende Länge von 5m bei einer Breite von 90cm festgelegt. Ein Handlauf ist nicht zwingend erforderlich.
Die Möglichkeit, diesen nachträglich zu ergänzen, besteht.

Zuständigkeit:
Bürgermeisteramt - Protokoll, Veranstaltungen und Ehrungen

Umsetzungsstand:
Umgesetzt


Maßnahmen in Umsetzung

Fachtage, Veranstaltungen, Workshops zur UN-Behindertenrechtskonvention und zu Inklusion

Veranstaltungen werden genutzt, um Aspekte der UN-Behindertenrechtskonvention oder Themen der Inklusion näher zu betrachten. Dazu führt das Menschenrechtsbüro Fachtage, Fachgespräche und Workshops durch oder beteiligt sich an Veranstaltungen des Behindertenrats der Stadt Nürnberg sowie weiterer Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner wie der noris inklusion, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, der Akademie Caritas Pirckheimer Haus (CPH).

Zuständigkeit:
Menschenrechtsbüro / Gleichstellungsstelle, Behindertenrat, Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, weitere Akteure im Kontext Inklusion in Nürnberg

Umsetzungsstand:
In Umsetzung

Inklusion und Bürgerschaftlich-ehrenamtliches Engagement

Aufbau eines Netzwerks / Kompetenzzentrums Inklusion und Bürgerschaftliches Engagement zur Intensivierung der Zusammenarbeit:
• Start Aufbau Netzwerk und Kompetenzzentrum in 2022: „Engagementtag“ als Qualifizierungs- und Austauschveranstaltung 2022
• Schwerpunktsetzung Inklusion bei Freiwilligenmesse Oktober 2022
• Spendenakquise („Bürgergeld“) bei „Menükarten“ der Fundraising-Aktion 2022
• Start „Info-Mail“ als Newsletter zum Thema „Inklusion und BE“ Ende 2022
• Kooperation mit Zentrum Aktiver Bürger (ZAB) bei deren Inklusionsprojekt 2022
• Weiterführung Auftragsvergaben an noris inklusion
• Umsetzung weiterer Maßnahmen ab 2023

Zuständigkeit:
Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement beim Referat für Jugend, Familie und Soziales. Engere Kooperationspartner im Jahr 2022 sind zu gewinnen.

Umsetzungsstand:
In Umsetzung

Sensibilisierung und Information der Gesellschaft/Öffentlichkeit

Ehrenamtliche und Multiplikatoren werden zum Umgang und
zur Kommunikation mit Menschen mit Beeinträchtigung geschult.

Zuständigkeit:
Referat für Schule und Sport, Referat für Jugend, Familie und Soziales, Amt
für Kultur und Freizeit (KUF)

Umsetzungsstand:
In Umsetzung


Maßnahmen in Planung

Selbstverteidigungskurs für gehörlose Mädchen und Frauen

Mädchen und Frauen mit Behinderungen machen Gewalterfahrungen häufiger als Mädchen und Frauen ohne Behinderung. Gehörlose Menschen sind dabei noch einmal in der zusätzlich herausfordernden Situation, dass sie Angriffe nicht kommen hören und eine verbale Gegenwehr nicht immer einfach ist. Das Angebot umfasst einen Workshop mit sechs Abendterminen. Die erste Schulungseinheit beinhaltet einen Vortrag von einer Kriminalhauptkommissarin des Polizeipräsidiums Mittelfranken. Dieser wird von Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern übersetzt. Die anderen Termine dienen dem Training zur Selbstverteidigung.
Dieses ist auf die Bedürfnisse der gehörlosen Frauen abgestimmt und berücksichtigt auch die Altersgruppe. Das Angebot bietet neben praktischen Kenntnissen auch einen Zugang zu Aufklärung und Beratung. Dieser Zugang ist sonst oft aufgrund von Sprachbarrieren erschwert. In 2022 soll zunächst ein Konzept erarbeitet werden. Nachdem die Finanzierung des Angebots gesichert ist, kann spätestens ab und 2023 der Kurs durchgeführt werden.

Zuständigkeit:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, Gleichstellungsstelle, externe Anbieter

Umsetzungsstand:
In Planung

Vermittlung von Wissen zum Thema „sexuelle Gewalt“ in Leichter Sprache in Einrichtungen für geistig behinderte Frauen und Männer

Menschen mit Behinderung sind nach wie vor öfter von sexueller Gewalt betroffen als Menschen ohne Behinderung. Insbesondere kognitiv eingeschränkte Personen werden überproportional oft Opfer von sexuellen Übergriffen, da sie sich häufig weniger gut wehren können. Deswegen soll es ein Fortbildungsangebot als Workshop in Leichter Sprache geben. Dieser wird auf mehrere Tage verteilt angeboten. In leicht verständlicher Sprache werden Inhalte vermittelt, um so unter anderem einer Sensibilisierung für das Thema und damit einer Erweiterung des Verständnisses für Grenzüberschreitungen („Möchte ich so berührt werden?“) zu erreichen. Auch soll das Selbstbewusstsein („Mein Körper gehört mir!“) gestärkt und durch gezieltes Kommunikationstraining der Sprachgebrauch („Ich möchte nicht, dass du das tust!“) trainiert werden. Das Fortbildungsangebot leistet einen Beitrag zur Prävention von sexueller Gewalt und bietet Menschen mit geistiger Behinderung gleichzeitig die Chance, selbstbestimmt zu leben.

Zuständigkeit:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, Gleichstellungsstelle, externe Anbieter

Umsetzungsstand:
In Planung

Aktionstage der Schulen ohne Rassismus/Schulen mit Courage

Inklusion soll bei Aktionstagen an Schulen als Thema verankert werden. Hierzu könnte vom Bezirksjugendring das Thema eingebracht werden, und Lehrerinnen und Lehrer behandeln das Thema Teilhabe von Menschen mit Behinderung in einer Themenwoche im Kontext Schule ohne Rassismus/Schule mit Courage.

Zuständigkeit:
Referat für Schule und Sport, Amt für allgemeinbildende Schulen (SchA) sowie Amt für berufliche Schulen (SchB) in Kooperation mit dem Bezirksjugendring

Umsetzungsstand:
In Planung

Engagementtag „Inklusion einfach machen“

Der Engagementtag soll zur strukturellen Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen beitragen. Dies soll dadurch erreicht werden, dass Organisationen, Vereine und Initiativen dabei unterstützt werden, ihre Angebote von Anfang an unter Einbeziehung der Zielgruppe inklusiv zu gestalten.
Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und Selbsthilfe sind zentrale Handlungsfelder gelingender Inklusion. Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen nicht nur als Empfängerinnen und Empfänger von Engagement, sondern auch als eigenständige Akteurinnen und Akteure gesehen werden.

Zuständigkeit:
Referat für Jugend, Familie und Sozailes – Stabstelle Bürgerschaftliches Engagement & Corporate Citizenship

Umsetzungsstand:
In Planung


Aktionsplan UN-BRK – Download

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