
Handlungsfeld 1: Arbeit und Beschäftigung
Inklusion im Bereich Arbeit und Beschäftigung bedeutet, Menschen mit und ohne Behinderungen den gleichberechtigten und selbstbestimmten Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Hier finden Sie die Maßnahmen des Aktionsplans zum Handlungsfeld Arbeit und Beschäftigung.