Handlungsfeld 6: Mobilität im öffentlichen Raum
Die Nutzung des öffentlichen Raums kann für Menschen mit Behinderung durch mehrere Faktoren erschwert werden. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen haben durch Kopfsteinpflaster und fehlende Absenkungen an Kreuzungen Schwierigkeiten, sich komfortabel und sicher fortzubewegen. Nutzerinnen und Nutzer von Rollstuhl oder Rollatoren profitieren deswegen von Um- und Neubaumaßnahmen, wie beispielsweise dem Absenken von Bordsteinen.
Menschen mit Sehbeeinträchtigung und blinde Menschen profitieren von der Nachrüstung von Ampeln und Blindenleitsystemen. Die Nutzung von Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen wird durch barrierefrei gestaltete Ansagen und gut lesbare Fahrpläne erleichtert.
Ein weiteres großes Hemmnis sind fehlende öffentliche barrierefreie Toiletten. Gleiches gilt für Parkplätze für Menschen mit Behinderung.
In einem inklusiven Nürnberg können alle Nutzerinnen und Nutzer selbstbestimmt mobil sein. Dafür müssen die Gesamtstadt und ihre Stadtteile barrierefrei werden (vgl. UN-BRK, Art. 20 und 30).
Umgesetzte Maßnahmen
Aufnahme der Barrierefreiheit als Kriterium in den Mobilitätsbaukasten für neue Baugebiete
Der im Dezember 2018 beschlossene „Mobilitätsbaukasten für Bauvorhaben in Nürnberg“, der bei der Entwicklung neuer Stadtteile und größerer Bauprojekte auch von privaten Investorinnen und Investoren zur Anwendung kommen soll, wurde bereits um Aussagen und Belange der Barrierefreiheit ergänzt. Die Ergänzungen umfassen insbesondere den Fußverkehr sowie den Öffentlichen Personennahverkehr. Es wurden explizit barrierefreie Wegeverbindungen, Zugänge zu Hauseingängen und Zugänge zu den Haltestellen ergänzt.
Zuständigkeit:
Verkehrsplanungsamt
Umsetzungsstand:
umgesetzt
Ausbau des Angebots ebenerdiger Gehwegbeläge
Durch die Herstellung von ebenen Gehbahnen wird die Nutzung des öffentlichen Raumes für Menschen mit Mobilitätseinschränkung verbessert. Hierzu wird insbesondere in der Altstadt als Ersatz für „Kopfsteinpflaster“ gesägter und gestockter Großgranitstein eingebaut. So entstehen barrierefrei nutzbare Gehbahnen.
Zuständigkeit:
Servicebetrieb öffentlicher Raum, Verkehrsplanungsamt, Stadtplanungsamt, Verbände, externe Fachplaner
Umsetzungsstand:
Vollständig umgesetzt
Absenkung von Bordsteinen im öffentlichen Raum
Die Absenkung von Bordsteinen erleichtert die Nutzung des öffentlichen Raums für alle und schafft somit eine Verbesserung der Mobilität.
Zuständigkeit:
Servicebetrieb öffentlicher Raum, Verkehrsplanungsamt, Stadtplanungsamt, Verbände, externe Fachplaner
Umsetzungsstand:
Vollständig umgesetzt
„MoBi-Dienst“ – Mobilitätsbegleitdienst der NOA
Bürgerinnen und Bürger mit vorübergehenden oder dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen können über den Begleitdienst von NOA.kommunal GmbH kostenfrei geschulte Kräfte buchen, die sie im öffentlichen Nahverkehr begleiten und unterstützen. Dazu werden Langzeitarbeitslose bei der ÖPNV-Akademie qualifiziert. NOA.kommunal organisiert die Buchung und den Einsatz des Begleitdienstes. Ziel ist, dass sich alle mobilitätseingeschränkten Bürgerinnen und Bürger Nürnbergs sicherer im öffentlichen Raum bewegen können.
Zuständigkeit:
Noris-Arbeit gGmbH ist in Kooperation mit der ÖPNV-Akademie zuständig für die Qualifizierung. NOA.kommunal ist Anstellungsträger und Anbieter des Mobilitätsbegleitdienstes in Kooperation mit der VAG.
Umsetzungsstand:
umgesetzt
Weitere Informationen zum MoBi-Dienst:
Buchungen sind telefonisch möglich unter: 0911 / 50 73 19 135
- oder Sie buchen den MoBi-Dienst über dieses Kontaktformular.<https://mobidienst-nuernberg.de/buchung/>
- Im Video der VAG zum Mobilitätsbegleitdienst erfahren Sie mehr.<https://www.vag.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/detail/hand-in-hand-der-begleitdienst-in-bus-und-bahn>
App für einen barrierefreien Besuch des Nürnberger Tiergartens
Die App wurde als Orientierungshilfe für sehbehinderte Personen entwickelt. Ein Navigator führt nach ausgesuchten Profileinstellungen barrierefrei durch den Tiergarten und bietet Menschen mit Sehbehinderung Informationen aus den Beschilderungen an. Besucherinnen und Besucher erhalten zudem Hinweise wo barrierefreie Wege zu finden sind sowie einen Lageplan zu Toilettenanlagen, Restaurants und Ausgängen.
Zuständigkeit:
Tiergarten, Kooperation mit Paritätischem Wohlfahrtsverband, externe Beauftragung
Umsetzungsstand:
Vollständig umgesetzt
Blindenleitsystem Anschluss ÖPNV bis Tiergarten
Die Anbindung des Tiergartens an den ÖPNV erfolgt durch der Einbau eines Blindenleitsystems in die Wegstrecke vom Tiergarteneingang bis zum ÖPNV. Außerdem wird ein Blindenleitsystem im Bereich des Tiergarten-Vorplatzes verlegt. So ist eine Orientierungshilfe für Sehbehinderte und blinde Menschen gegeben, die den Tiergarten mit ÖPNV erreichen.
Zuständigkeit:
Kooperation von VAG/VGN, Servicebetrieb öffentlicher Raum, Tiergarten und externe Dienstleister
Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
Erhöhte Sitzflächen im Tiergarten Nürnberg
Parkbänke im Tiergarten werden mit ca. 50-55 cm Sitzhöhe angeboten. Von erhöhten Sitzflächen können gehbehinderte, mobilitätseingeschränkte sowie ältere Personen leichter aufstehen.
Zuständigkeit:
Tiergarten
Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung
Barrierearme Wegweiser im Tiergarten
Alle Wegweiser-Tafeln im Tiergarten werden gegen kontrastreichere Wegweiser ersetzt. Hierzu wird ein neues Design aufgelegt und neue Träger gedruckt und montiert. So werden die Wegweiser besser lesbar.
Zuständigkeit:
Tiergarten, externe Dienstleister
Umsetzungsstand:
Vollständig umgesetzt
Blindenleitsystem Zentraler Omnibusbahnhof Nürnberg (ZOB)
Einbau eines Blindenleitsystems am ZOB in der Bahnhofstraße indem das vorhandene Pflaster durch taktile Leitelemente ergänzt wird. Die Planungen erfolgen in Zusammenarbeit mit dem Behindertenrat der Stadt Nürnberg. So sollen die Bushaltestellen am ZOB selbstständig erreicht werden können.
Zuständigkeit:
Verkehrsplanungsamt, Behindertenrat
Umsetzungsstand:
Fertig gestellt 2022
Maßnahmen in Umsetzung
Die Schulungen für Busfahrerinnen und Busfahrer der VAG werden intensiviert
Die Schulungen für Busfahrerinnen und Busfahrer der VAG beinhalten auch das Thema „barrierefreie Mobilität“. So werden die Busfahrerinnen und Busfahrer auf die unterschiedlichen Bedarfe von Menschen mit Behinderung aufmerksam gemacht.
Zuständigkeit:
VAG
Umsetzungsstand:
Laufende Umsetzung
Konsequente Umsetzung des Nürnberger Nahverkehrsplans
Der Nahverkehrsplan der Stadt Nürnberg wurde 2017 fortgeschrieben. Die darin enthaltenen Prioritätenlisten für Bushaltestellen und Straßenbahnhaltestellen sowie die aufgelistete Maßnahmen- und Zeitplanung für die Umgestaltung von U-Bahnhöfen und S-Bahn- und Regionalbahn-Bahnhaltestellen werden in einem fortlaufenden Prozess verwirklicht. Da bis 2020 eine Umsetzung der Maßnahmenliste des Kommunalinvestitionsprogramms für Busse größtenteils erfolgt ist, werden sowohl die Prioritätenlisten für Bushaltestellen als auch für Straßenbahnhaltestellen überarbeitet. Die aktualisierten Listen werden in die derzeit laufende Fortschreibung des Nahverkehrsplans übernommen und weiterhin konsequent realisiert.
Zuständigkeit:
Verkehrsplanungsamt, Servicebetrieb Öffentlicher Raum, U-Bahnbauamt, VAG, DB AG
Umsetzungsstand:
In Umsetzung
Ausweitung der Rollstuhlabstellflächen in städtischen Schulungs- und Veranstaltungsräumen
In Schulungs- und Veranstaltungsräumen ist für ausreichend
Rollstuhlabstellflächen gesorgt. Diese kommen auch Menschen mit Kinderwagen zugute.
Zuständigkeit:
Stadtarchiv (Av), Meistersingerhalle (MSH), Bildungscampus / Bildungszentrum (BCN/BZ), Stab Ehemaliges Reichsparteitagsgelände/Zeppelintribüne und Zeppelinfeld
(Stab ZEP), Staatstheater (Th)
Umsetzungsstand:
In Umsetzung
Ansagen und Fahrpläne im ÖPNV werden barrierefrei und einfach ausgestaltet
Ansagen, Fahrpläne und weitere Angebote im ÖPNV werden barrierefrei und einfach gestaltet. Es soll sich vor allem auf die Anforderungen an Aushangfahrpläne und Ansagen an Haltestellen bzw. in Fahrzeugen konzentriert werden. Ziel ist es, dass alle Nutzerinnen und Nutzer selbstbestimmt mobil sein können.
Zuständigkeit:
VGN
Umsetzungsstand:
In Umsetzung seit 2021
Barrierefreier Umbau ÖPNV-Haltestellen
Die Nutzung des ÖPNV für Menschen mit Behinderung soll durch die Erhöhung der Bordsteinkanten bei Bus- und Bahnsteigen und durch die Errichtung eines Blindenleitsystems an Bushaltestellen verbessert werden. Durch den Umbau entsteht ein niveaugleicher Ein- und Ausstieg.
Zuständigkeit:
VAG, Servicebetrieb öffentlicher Raum, Verkehrsplanungsamt, Verbände, externe Fachplaner
Umsetzungsstand:
In Umsetzung
Fußgängerverkehrskampagne mit besonderer Berücksichtigung der Barrierefreiheit
Gemäß des 4. Nachhaltigkeitsberichts der Stadt Nürnberg wird eine Konzeption zur Stärkung und Förderung des Fußgängerverkehrs, die auch die Belange der Barrierefreiheit integriert, erarbeitet und mit betroffenen Verbänden abgestimmt. Ermöglicht werden so ein selbstbestimmter Zugang und eine selbstbestimmte Nutzbarkeit aller Verkehrsmittel und des öffentlichen Raums.
Zuständigkeit: Verkehrsplanungsamt (Vpl) mit Unterstützung Externer wie z.B. Behindertenrat (BRN), Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. (BBSB)
Umsetzungsstand:
In Umsetzung