Handlungsfeld 6: Mobilität im öffentlichen Raum

In einem inklusiven Nürnberg können sich alle Menschen ungeachtet von körperlichen Einschränkungen selbstbestimmt im öffentlichen Raum bewegen. Dazu muss die gesamte Stadt mit ihren Stadtteilen barrierefrei werden.

Kopfsteinpflaster und fehlende Absenkungen an Kreuzungen erschweren es beispielsweise Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, sich bequem und sicher fortzubewegen. Menschen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, profitieren daher von Um- und Neubaumaßnahmen wie Bordsteinabsenkungen.

Sehbehinderte und blinde Menschen profitieren von der Umrüstung von Ampelanlagen und Blindenleitsystemen. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs wird durch barrierefreie Ansagen und gut lesbare Fahrpläne erleichtert.

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Umgesetzte Maßnahmen

Aufnahme der Barrierefreiheit als Kriterium in den Mobilitätsbaukasten für neue Baugebiete

Der im Dezember 2018 beschlossene „Mobilitätsbaukasten für Bauvorhaben in Nürnberg“, der bei der Entwicklung neuer Stadtteile und größerer Bauprojekte auch von privaten Investorinnen und Investoren zur Anwendung kommen soll, wurde bereits um Aussagen und Belange der Barrierefreiheit ergänzt. Die Ergänzungen umfassen insbesondere den Fußverkehr sowie den Öffentlichen Personennahverkehr. Es wurden explizit barrierefreie Wegeverbindungen, Zugänge zu Hauseingängen und Zugänge zu den Haltestellen ergänzt.

Zuständigkeit:
Verkehrsplanungsamt

Umsetzungsstand:
umgesetzt

Ausbau des Angebots ebenerdiger Gehwegbeläge

Durch die Herstellung von ebenen Gehbahnen wird die Nutzung des öffentlichen Raumes für Menschen mit Mobilitätseinschränkung verbessert. Hierzu wird insbesondere in der Altstadt als Ersatz für „Kopfsteinpflaster“ gesägter und gestockter Großgranitstein eingebaut. So entstehen barrierefrei nutzbare Gehbahnen.

Zuständigkeit:
Servicebetrieb öffentlicher Raum, Verkehrsplanungsamt, Stadtplanungsamt, Verbände, externe Fachplaner

Umsetzungsstand:
Vollständig umgesetzt

Absenkung von Bordsteinen im öffentlichen Raum

Die Absenkung von Bordsteinen erleichtert die Nutzung des öffentlichen Raums für alle und schafft somit eine Verbesserung der Mobilität.

Zuständigkeit:
Servicebetrieb öffentlicher Raum, Verkehrsplanungsamt, Stadtplanungsamt, Verbände, externe Fachplaner

Umsetzungsstand:
Vollständig umgesetzt

„MoBi-Dienst“ – Mobilitätsbegleitdienst der NOA

Bürgerinnen und Bürger mit vorübergehenden oder dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen können über den Begleitdienst von NOA.kommunal GmbH kostenfrei geschulte Kräfte buchen, die sie im öffentlichen Nahverkehr begleiten und unterstützen. Dazu werden Langzeitarbeitslose bei der ÖPNV-Akademie qualifiziert. NOA.kommunal organisiert die Buchung und den Einsatz des Begleitdienstes. Ziel ist, dass sich alle mobilitätseingeschränkten Bürgerinnen und Bürger Nürnbergs sicherer im öffentlichen Raum bewegen können.

Zuständigkeit:
Noris-Arbeit gGmbH ist in Kooperation mit der ÖPNV-Akademie zuständig für die Qualifizierung. NOA.kommunal ist Anstellungsträger und Anbieter des Mobilitätsbegleitdienstes in Kooperation mit der VAG.

Umsetzungsstand:
umgesetzt

Weitere Informationen zum MoBi-Dienst:
Buchungen sind telefonisch möglich unter: 0911 / 50 73 19 135

App für einen barrierefreien Besuch des Nürnberger Tiergartens

Die App wurde als Orientierungshilfe für sehbehinderte Personen entwickelt. Ein Navigator führt nach ausgesuchten Profileinstellungen barrierefrei durch den Tiergarten und bietet Menschen mit Sehbehinderung Informationen aus den Beschilderungen an. Besucherinnen und Besucher erhalten zudem Hinweise wo barrierefreie Wege zu finden sind sowie einen Lageplan zu Toilettenanlagen, Restaurants und Ausgängen.

Zuständigkeit:
Tiergarten, Kooperation mit Paritätischem Wohlfahrtsverband, externe Beauftragung

Umsetzungsstand:
Vollständig umgesetzt

Blindenleitsystem Anschluss ÖPNV bis Tiergarten

Die Anbindung des Tiergartens an den ÖPNV erfolgt durch der Einbau eines Blindenleitsystems in die Wegstrecke vom Tiergarteneingang bis zum ÖPNV. Außerdem wird ein Blindenleitsystem im Bereich des Tiergarten-Vorplatzes verlegt. So ist eine Orientierungshilfe für Sehbehinderte und blinde Menschen gegeben, die den Tiergarten mit ÖPNV erreichen.

Zuständigkeit:
Kooperation von VAG/VGN, Servicebetrieb öffentlicher Raum, Tiergarten und externe Dienstleister

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung

Erhöhte Sitzflächen im Tiergarten Nürnberg

Parkbänke im Tiergarten werden mit ca. 50-55 cm Sitzhöhe angeboten. Von erhöhten Sitzflächen können gehbehinderte, mobilitätseingeschränkte sowie ältere Personen leichter aufstehen.

Zuständigkeit:
Tiergarten

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung

Barrierearme Wegweiser im Tiergarten

Alle Wegweiser-Tafeln im Tiergarten werden gegen kontrastreichere Wegweiser ersetzt. Hierzu wird ein neues Design aufgelegt und neue Träger gedruckt und montiert. So werden die Wegweiser besser lesbar.

Zuständigkeit:
Tiergarten, externe Dienstleister

Umsetzungsstand:
Vollständig umgesetzt

Blindenleitsystem Zentraler Omnibusbahnhof Nürnberg (ZOB)

Einbau eines Blindenleitsystems am ZOB in der Bahnhofstraße indem das vorhandene Pflaster durch taktile Leitelemente ergänzt wird. Die Planungen erfolgen in Zusammenarbeit mit dem Behindertenrat der Stadt Nürnberg. So sollen die Bushaltestellen am ZOB selbstständig erreicht werden können.

Zuständigkeit:
Verkehrsplanungsamt, Behindertenrat

Umsetzungsstand:
Fertig gestellt 2022


Maßnahmen in Umsetzung

Die Schulungen für Busfahrerinnen und Busfahrer der VAG werden intensiviert

Die Schulungen für Busfahrerinnen und Busfahrer der VAG beinhalten auch das Thema „barrierefreie Mobilität“. So werden die Busfahrerinnen und Busfahrer auf die unterschiedlichen Bedarfe von Menschen mit Behinderung aufmerksam gemacht.

Zuständigkeit:
VAG

Umsetzungsstand:
Laufende Umsetzung

Konsequente Umsetzung des Nürnberger Nahverkehrsplans

Der Nahverkehrsplan der Stadt Nürnberg wurde 2017 fortgeschrieben. Die darin enthaltenen Prioritätenlisten für Bushaltestellen und Straßenbahnhaltestellen sowie die aufgelistete Maßnahmen- und Zeitplanung für die Umgestaltung von U-Bahnhöfen und S-Bahn- und Regionalbahn-Bahnhaltestellen werden in einem fortlaufenden Prozess verwirklicht. Da bis 2020 eine Umsetzung der Maßnahmenliste des Kommunalinvestitionsprogramms für Busse größtenteils erfolgt ist, werden sowohl die Prioritätenlisten für Bushaltestellen als auch für Straßenbahnhaltestellen überarbeitet. Die aktualisierten Listen werden in die derzeit laufende Fortschreibung des Nahverkehrsplans übernommen und weiterhin konsequent realisiert.

Zuständigkeit:
Verkehrsplanungsamt, Servicebetrieb Öffentlicher Raum, U-Bahnbauamt, VAG, DB AG

Umsetzungsstand:
In Umsetzung

Ausweitung der Rollstuhlabstellflächen in städtischen Schulungs- und Veranstaltungsräumen

In Schulungs- und Veranstaltungsräumen ist für ausreichend
Rollstuhlabstellflächen gesorgt. Diese kommen auch Menschen mit Kinderwagen zugute.

Zuständigkeit:
Stadtarchiv (Av), Meistersingerhalle (MSH), Bildungscampus / Bildungszentrum (BCN/BZ), Stab Ehemaliges Reichsparteitagsgelände/Zeppelintribüne und Zeppelinfeld
(Stab ZEP), Staatstheater (Th)

Umsetzungsstand:
In Umsetzung

Ansagen und Fahrpläne im ÖPNV werden barrierefrei und einfach ausgestaltet

Ansagen, Fahrpläne und weitere Angebote im ÖPNV werden barrierefrei und einfach gestaltet. Es soll sich vor allem auf die Anforderungen an Aushangfahrpläne und Ansagen an Haltestellen bzw. in Fahrzeugen konzentriert werden. Ziel ist es, dass alle Nutzerinnen und Nutzer selbstbestimmt mobil sein können.

Zuständigkeit:
VGN

Umsetzungsstand:
In Umsetzung seit 2021

Barrierefreier Umbau ÖPNV-Haltestellen

Die Nutzung des ÖPNV für Menschen mit Behinderung soll durch die Erhöhung der Bordsteinkanten bei Bus- und Bahnsteigen und durch die Errichtung eines Blindenleitsystems an Bushaltestellen verbessert werden. Durch den Umbau entsteht ein niveaugleicher Ein- und Ausstieg.

Zuständigkeit:
VAG, Servicebetrieb öffentlicher Raum, Verkehrsplanungsamt, Verbände, externe Fachplaner

Umsetzungsstand:
In Umsetzung

Fußgängerverkehrskampagne mit besonderer Berücksichtigung der Barrierefreiheit

Gemäß des 4. Nachhaltigkeitsberichts der Stadt Nürnberg wird eine Konzeption zur Stärkung und Förderung des Fußgängerverkehrs, die auch die Belange der Barrierefreiheit integriert, erarbeitet und mit betroffenen Verbänden abgestimmt. Ermöglicht werden so ein selbstbestimmter Zugang und eine selbstbestimmte Nutzbarkeit aller Verkehrsmittel und des öffentlichen Raums.

Zuständigkeit: Verkehrsplanungsamt (Vpl) mit Unterstützung Externer wie z.B. Behindertenrat (BRN), Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. (BBSB)

Umsetzungsstand:
In Umsetzung


Aktionsplan UN-BRK – Download

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