Handlungsfeld 5: Bauen und Wohnen

Viele Angebote in anderen Bereichen wie Bildung, Freizeit, Kultur und Sport können von Menschen mit Behinderungen teils nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden. Insbesondere bauliche Barrieren wie Stufen, aber auch fehlende Behindertentoiletten erschweren die gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe.

Hier sorgt die Stadt Nürnberg durch Um- und Neubauten von öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen für mehr Barrierefreiheit.

Außerdem unterstützt die Stadt Nürnberg bei der Beratung über erforderliche Wohnanpassungen, z.B. bei eingeschränkter Mobilität im Alter.

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Umgesetzte Maßnahmen

Prüfung der Barrierefreiheit des Stadtmuseums im Fembo-Haus durch „Reisen für Alle“

Begutachtung und Bewertung des Museums durch „Reisen für Alle“ hinsichtlich der Barrierefreiheit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, sodass eine Öffnung der Museen für ein breites Publikum erfolgen kann.

Zuständigkeit:
Museen der Stadt Nürnberg / Stadtmuseum im Fembo-Haus, Reisen für Alle

Umsetzungsstand:
umgesetzt

Neubauten von sanitären Anlagen für Menschen mit Behinderung im Tiergarten und Nachrüstung von Automatik-Türen

Bis 2011 wurden vier zusätzliche Toilettenanlagen für Menschen mit Behinderung im Nürnberger Tiergarten gebaut und ab 2014 erfolgte eine Ausstattung bestehender Anlagen mit Automatik-Türen.
Der Bau der zusätzlichen sanitären Anlagen diente zur Verkürzung der Wegstrecken. Für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer waren die Türen schwer zu öffnen.

Zuständigkeit:
Hochbauamt, Tiergarten, externe Vergabe

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt zwischen 2007 und 2014

Beratung beim Bau von Sportstätten

Der SportService berät Nürnberger Sportvereine bezüglich einer barrierefreien Gestaltung von Sportstätten und -anlagen. Der SportService greift dazu auf bisherige Erfahrungen und Erkenntnisse zurück und steht beim (Um-)Bau von Sportstätten beratend zur Seite.

Zuständigkeit:
Referat für Schule und Sport, Sport Service

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung

Schul- und Sporthallenbau in Abstimmung mit Vertretungen der Menschen mit Hörbehinderung und dem Behindertenrat der Stadt Nürnberg

Das Referat für Schule und Sport stimmt sich bezüglich des (Um-)Baus von Schulen und Sporthallen mit Vertretungen der Menschen mit Hörbehinderung und dem Behindertenrat der Stadt Nürnberg ab. Nach der Vorstellung der Planungen von Schul- und Sporthallenbauten werden die Rückmeldungen der Vertretungen der Menschen mit Hörbehinderung und dem Behindertenrat der Stadt Nürnberg bei den weiteren Prozessen berücksichtigt.

Im Sinne von Inklusion sollen so Kinder und Jugendliche einen möglichst barrierefreien Zugang zu Schulen und Sporthallen erhalten. Außerdem sollen weitere bauliche Maßnahmen Berücksichtigung finden, die den Bedürfnissen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Beeinträchtigungen gerecht werden.

Zuständigkeit:
Referat für Schule und Sport, Amt für allgemeinbildende Schulen, Amt für berufliche Schulen, Schule und Sport, Sport Service, Planungs- und Baureferat, Hausverwaltende Einheit, Behindertenrat

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung

Förderung der Barrierefreiheit und Bereitstellung von Hilfsmitteln bei/durch Umbaumaßnahmen an Nürnberger Schulen

Die meisten Schulen und Räumlichkeiten des Sports stammen aus einer Zeit, in der Inklusion keine große Beachtung fand, bzw. es standen auch nicht die baulichen Möglichkeiten von heute zur Verfügung. Oftmals stellen Treppenhäuser, Stufenübergänge innerhalb von Stockwerken, Türgrößen in Altgebäuden, welche zum Teil auch unter Denkmalschutz stehen, für mobilitätseingeschränkte Personen ein schwer zu überwindendes Hindernis dar.

Bei anstehenden Umbaumaßnahmen wird grundsätzlich die Förderung von Barrierefreiheit angedacht. Unabhängig davon werden bei Bekanntmachung von besonderen Förderbedarfen von Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten gesucht, um durch den Einbau von Hilfsmitteln eine für die einzelnen Schülerinnen und Schüler möglichst gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht zu ermöglichen. Maßnahmen sind beispielsweise barrierefreie Eingänge, Aufzüge, behindertengerechte WC-Anlagen, Rampen, behindertengerechte Pausenhofanlage, Automatiktüren, nachträglicher Einbau von Hilfsmitteln wie Induktionsschleifen, Akustikplatten usw.

Zuständigkeit:
Referat für Schule und Sport, Hausverwaltende Einheit Schule und Sport

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung

Barrierefreies Gemeinschaftshaus Langwasser

Generalsanierung des Gemeinschaftshauses:

Neben Sanierung der Haustechnik des Gemeinschaftshauses Langwasser (Sanitär, Elektro, Lüftung) und des Brandschutzes erfolgte unter anderem eine Erneuerung der Veranstaltungstechnik sowie des Außengeländes. Hierbei wurden bauliche Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit vorgenommen:
• Einbau von zwei Personenaufzügen
• Einbau von fünf Toiletten für Menschen mit Behinderung im gesamten Hausbereich
• Taktiles Leitsystem im Hauptfoyer (Bodenmarkierungen und taktile Beschriftung der Räume)
• Rollstuhlgerechte Gestaltung der Infotheke (sowohl auf der Innenseite für Mitarbeitende als auch auf der Außenseite für Besucherinnen und Besucher)
• Reaktivierung der Induktionsanlage im Großen Saal
• Automatiktüren an den beiden Hauptzugängen mit barrierefreiem Außenzugang über Rampen
• Barrierefreie Erschließung des Außenbereichs (mittels Rampen)
Der Behindertenrat und die Schwerbehindertenvertretung waren in die Planungen eingebunden.

Zuständigkeit:
Hochbauamt, Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin, Behindertenrat

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt zwischen 2018 und 2021

Barrierefreie Kulturwerkstatt auf AEG

Aufgrund des Status eines Pilotprojekts wurden unterschiedlichste Bedarfe zur Garantie von Barrierefreiheit beim Umbau der Kulturwerkstatt auf AEG berücksichtigt: So ist das Erdgeschoss für barrierefrei zugänglich und nutzbar und auch das 1. OG und 2. OG sind weitestgehend barrierefrei gestaltet. Ausgewählte Türen wurden mit einer motorischen Öffnung (bedienbar per Taster) ausgestattet, der Aufzug bietet Platz für bis zu drei Rollstühle. Dieser wurde zudem mit akustischen und optischen Signalen ausgestattet. Es wurde eine induktive Höranlage im großen Saal installiert, um für schwerhörige Personen den Zugang zu Informationen zu verbessern.

Die Beschriftung von Räumen, Treppen und Aufzügen in Braille-Schrift ermöglicht ebenso wie das taktile Bodenleitsystem im Eingangsbereich, Hauptfoyer und Treppenhaus und das Tastmodell des Gebäudes eine Orientierung für sehbehinderte und blinde Menschen. Parkplätze und sanitäre Anlagen für Menschen mit Behinderung stehen zur Verfügung. Für gehbehinderte Personen wurden Sitz- und Ruhemöglichkeiten im ganzen Haus installiert. Eine barrierefreie Website informiert über die Angebote.

Zuständigkeit:
Hochbauamt, Amt für Kultur und Freizeit, Behindertenrat

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt

Barrierefreier Umbau des Amtsgebäudes des Hochbauamts, Marientorgraben 11

Sanierung des Amtsgebäudes des Hochbauamts im Marientorgraben 11 zur Herstellung von Barrierefreiheit:
• Erweiterung des Aufzugsschachts bis ins Untergeschoss
• Schaffung sanitärer Anlagen für Menschen mit Behinderung im Erdgeschoss im Zusammenhang mit der geplanten Sanierung sämtlicher Sanitäranlagen
• Außerdem wurden drei Türen im EG und UG kraftbetätigt nachgerüstet, sodass der Zugang für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gewährleistet ist.

Zuständigkeit:
Hochbauamt

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt zwischen 2017 und 2018

Barrierefreier Umbau des Ämtergebäudes Lorenzer Str. 30

Für mehr Barrierefreiheit für körperlich eingeschränkte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden im Dienstgebäude Lorenzer Str. 30 verschiedene bauliche Maßnahmen durchgeführt:
• Automatischer Türöffner Haupteingang
• Barrierefreier Umbau des Damen-WCs im 2. OG
• Erweiterung Aufzug bis in das 5. OG

Zuständigkeit:
Verkehrsplanungsamt, Stadtplanungsamt, Hochbauamt

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt zwischen 2015 und 2019

Maßnahmen zur Barrierefreiheit werden bei Neubauten, Umbauten und Renovierungen einbezogen

Beim Neubau von Gebäuden werden die gesetzlichen Vorgaben an Barrierefreiheit standardmäßig berücksichtigt. Bei Umbauten und Sanierungen wird die angestrebte Barrierefreiheit bei Planung und Ausführung berücksichtigt.

Zuständigkeit:
Hochbauamt mit Bedarfsträgern, wie z. B. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt, Amt für Existenzsicherung und soziale Integration

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung

Barrierefreie Online-Information der Wohnungsbaugesellschaften

Gewünscht ist ein barrierefreies Onlineangebot der Wohnungsbaugesellschaften, welches über das jeweilige Wohnungs- und Serviceangebot informiert und Kontaktstellen und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner benennt. Zudem wird ein regelmäßiger Kontakt der Interessensgruppen und Verbände zur wbg Nürnberg und weiteren Wohnungsbauträgern gewünscht. Einzelne Wohnungsbaugesellschaften wie insbesondere die wbg Nürnberg haben bereits ein umfassendes Onlineangebot.

Ein regelmäßiger Kontakt wird im Rahmen des jährlichen „Fachgesprächs Wohnen“ im Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat stattfinden. Daneben soll der jährliche „Runde Tisch“ mit einzelnen Wohnungsbauunternehmen gemeinsam mit dem Behindertenrat fortgeführt werden. Zusätzlich wird über den Ausbau des Onlineangebotes auch im Rahmen der jährlich stattfindenden Runden des Oberbürgermeisters mit den Wohnungsbaugesellschaften berichtet.

Zuständigkeit:
Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat / Stab Wohnen, wbg und weitere Wohnungsbaugesellschaften

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung

KOWAB – Beratung zur Wohnungsanpassung für Menschen mit Behinderung

Unter der Koordinierung des Pflegestützpunktes Nürnberg wirken die spezifischen Leistungen der unterschiedlichsten Träger für eine Wohnungsanpassungsberatung zusammen, um durch Information, Beratung und fachliche Unterstützung den möglichst langen Verbleib älterer und von Behinderung betroffener Menschen in ihrer angestammten Wohnung zu unterstützen. Durch gezielte Werbemaßnahmen werden Menschen mit Behinderung auf das Angebot aufmerksam gemacht.

Ehrenamtlich ausgebildete Beraterinnen und Berater übernehmen die Wohnberatung in der Häuslichkeit der Klientinnen und Klienten. In der Wohnberatung wird ausführlich in allen Räumlichkeiten über mögliche Maßnahmen der Barrierereduzierung informiert, z.B. zu Treppenliften, Rampen, mechanische Hublifte oder Treppenhilfen. Auch fließen Hinweise zu technischen Möglichkeiten wie z.B. Herdabschaltung oder Bewegungsmelder in die Beratungen mit ein.

Darüber hinaus informieren die Beraterinnen und Berater ausführlich über die Möglichkeiten der Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen (Pflegeversicherung, Bayerische Wohnungsbauprogramm, KfW-Bank, Sozialhilfeträger, Stiftungen oder Wohnungseigentümer). Bei der Antragstellung kann Hilfestellung geleistet werden.

Zuständigkeit:
Amt für Senioren und Generationenfragen – Seniorenamt, Zentrum Aktiver Bürger mit ehrenamtlichen Wohnberaterinnen und -beratern, die Handwerkskammer Mittelfranken sowie der Sozialverband VdK

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung

Barrierefreie Gestaltung des neuen Volksbads Nürnberg

Das Volksbad weist bisher eine Vielzahl von Höhenunterschieden auf und ist durch die vielen Bauteile unübersichtlich. Bei der Sanierung des Volksbads zum barrierefrei nutzbaren Hallenbad sollen diese Hemmnisse beseitigt werden.

Hierzu erfolgte eine Begehung und Besprechungen mit Expertenteams und Betroffenen zu Planung, bauliche Umsetzung und im Anschluss Unterhalt, Wartung, Instandsetzung, Überprüfung und Fortschreibung von z. B. Wasser-Liften, Umkleiden für Menschen mit Behinderung und Sanitärräumen, Dusch-Rollis, Aufzügen usw.

Zuständigkeit: Nürnberg Bad, Behindertenrat, Verein für Menschen mit Körperbehinderung

Umsetzungsstand:
Vollständig umgesetzt

Installation von insgesamt drei Feststellanlagen an Feuerschutztüren in der Kulturwerkstatt Auf AEG

In der Kulturwerkstatt Auf AEG werden Feststellanlagen an den Feuerschutztüren nachgerüstet. Diese ermöglichen es, die Türen im Betrieb Dauer-Auf zu halten und so den Zugang zum Personenaufzug zu erleichtern. Die Zugänglichkeit zu den Gruppen- und Kursräumen, sowie zu den Veranstaltungsräumen im Zwischengeschoss und zu den Räumlichkeiten der Musikschule im Obergeschoss wird dadurch erheblich erleichtert.

Zuständigkeit:
Amt für Kultur und Freizeit / Kulturwerkstatt auf AEG

Umsetzungsstand:
umgesetzt

Umrüstung einer Durchgangstüre von der Umkleide im Hallenbad Langwasser auf Türautomatik

Eine automatische Öffnung der Türe mittels Taster erleichtert das Verlassen und Betreten des jeweils anschließenden Bereichs.

Zuständigkeit:
Eigenbetrieb NürnbergBad

Umsetzungsstand:
umgesetzt

Barrierefreiheit von Ausstellungsmöbeln im Spielzeugmuseum

Bei Umbauten und der Neugestaltung des Erdgeschosses des Spielzeugmuseums wurden Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit ergriffen: Unterfahrbarkeit der Ausstellungsmöbel, niedrige Höhe der Möbel (Kassentresen, Ausstellungstisch), taktiler Steifen auf dem Boden, Zugänglichkeit mit Rollstuhl

Zuständigkeit:
Hochbauamt, Behindertenrat, Spielzeugmuseum

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung.

Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne: Barrierefreier Umbau der Station Kaleidoskop

Neubau der Station begehbares Kaleidoskop auf dem Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne: Bisher konnte das begehbare Kaleidoskop (das ist ein Raum mit drei sich gegenüberstehenden Spiegeln, in denen die Besucherinnen und Besucher mittig stehen) nur gebückt durchtauchend betreten werden. Somit war diese Erfahrung Menschen im Rollstuhl oder mit Gehbehinderung bislang verwehrt. Nur diese Station konnte bisher umgebaut werden. Der Umbau weiterer Stationen soll folgen.

Zuständigkeit:
Hochbauamt, Behindertenrat, Spielzeugmuseum

Umsetzungsstand:
umgesetzt

Barrierefreie Bildungseinrichtungen

Die Bildungseinrichtungen der Stadt Nürnberg sind barrierefrei
und mit Hilfsmitteln ausgestattet (z. B. sind Induktionsanlagen und Leitsysteme verbaut, Beschilderungen existieren in Braille- und Pyramidenschrift, die Zugänge zum und im Gebäude sind stufenlos, Türen ausreichend breit und es sind WCs für alle vorhanden).

Zuständigkeit:
Stadtarchiv (Av), Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg (BCN/BZ),
Museen der Stadt Nürnberg (KuM), Meistersingerhalle (MSH)

Umsetzungsstand:
Bereits umgesetzt und weiterhin in Umsetzung.

Installation zwei Feststellanlagen an Feuerschutztüren im Kulturladen Villa Leon

Im Kulturladen Villa Leon werden Feststellanlagen an den Feuerschutztüren nachge-rüstet. Diese ermöglichen es, die Türen im Betrieb Dauer-Auf zu halten und so den Zugang z.B. zum Personenaufzug zu erleichtern

Zuständigkeit:
Amt für Kultur und Freizeit / Kulturladen Villa Leon

Umsetzungsstand:
umgesetzt

Übersicht für Vermieter/-innen über städtische Anlaufstellen in Nürnberg

Die kompakte und übersichtliche Darstellung über die städtischen Angebote auf einer Seite ermöglicht Vermieter/-innen und Wohnungsakteure im Bedarfsfalle einen schnellen und direkten Kontakt zu städtischen Dienststellen und ihren Angeboten. Vorgestellt werden der Allgemeine Sozialdienst ASD im Jugendamt, der Sozialpädagogische Fachdienst im Sozialamt, der Sozialpsychiatrische Dienst und Kreisverwaltungsbehörde am Gesundheitsamt, die Betreuungsstelle im Sozialamt, die Fachstelle für Wohnungsfragen und Obdachlosigkeit im Sozialamt und die Koordinierungsstelle für Gemeinwesen Mediation im Menschenrechtsbüro. Angeführt sind ihre jeweiligen Zielgruppen, ihre Aufgaben und Organisationsstruktur sowie die Erreichbarkeit.

Die Zusammenstellung der städtischen Dienste und ihrer Angebote dient der Aufklärung über und der Entstigmatisierung von psychischen Erkrankungen, der (gegenseitigen) Sensibilisierung für die Bedarfe der Betroffenen und Beteiligten, der Transparenz über bestehende Hilfs- und Unterstützungsangebote, einem verbesserten Umgang bei auftretenden Problemen und somit dem Oberziel einer verbesserten Teilhabe der Zielgruppe auf dem freien Wohnungsmarkt.

Umsetzungsstand:
Umgesetzt

Zuständigkeit:
Koordinierungsgruppe Inklusion – Arbeitsgruppe „Teilhabe von Menschen mit psychi-schen Erkrankungen und Behinderungen“


Maßnahmen in Umsetzung

Herstellung der Barrierefreiheit zum Künstlerhaus und Kulturgarten

Im Rahmen der Generalsanierung des Künstlerhauses und des Kulturgartens erfolgt u.a. der Einbau von Rampen, Brücken und taktilen Orientierungshilfen für mehr Teilhabe von gehbehinderten Menschen am kulturellen Angebot.

Zuständigkeit:
Künstlerhaus im KunstKulturQuartier, Referat für Schule und Sport, Hochbauamt, Behindertenrat

Umsetzungsstand:
In Umsetzung

Prüfung aller städtischen Gebäude auf Barrierefreiheit

Die Stadt Nürnberg nimmt eine Prüfung städtischer Gebäude auf Barrierefreiheit vor, sodass eine diskriminierungsfreie Teilnahme von Menschen mit Behinderung an den dortigen Angeboten erfolgen kann.

Zuständigkeit:
Zentrale Dienste beim Referat für Finanzen, Personal und IT, Planungs- und Baureferat, Hausverwaltende Einheiten

Umsetzungsstand:
In Umsetzung

Vermittlung barrierefreier Wohnungen

Häufig gibt es wegen notwendiger Beibehaltung des sozialen Umfeldes (Ärzte, Einkaufsmöglichkeiten, Nähe zu Verwandten oder Bekannten) Einschränkungen im Wohnungswunsch von Menschen mit Behinderung hinsichtlich der Lage der neuen Wohnung, speziell bei Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern. Hinzu kommen spezielle, unterschiedliche Bedarfe aus gesundheitlichen Gründen. Mit dem Ziel eines besseren Zusammenspiels zwischen Anbieterinnen und Anbietern barrierefreier Wohnungen und Wohnungssuchenden mit entsprechendem Bedarf werden bei Freimeldungen von öffentlich geförderten barrierefreien bzw. rollstuhlgerechten Wohnungen bereits im Vorfeld die individuellen Bedarfe abgeklärt.

Aktuell dient ein Sondersachbearbeiter als spezieller Ansprechpartner beim Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt als Bindeglied zwischen Wohnungssuchenden und Vermieterinnen bzw. Vermietern, um bei barrierefreien bzw. rollstuhlgerechten öffentlich geförderten Wohnungen die individuellen Bedarfe abzuklären. So werden Wohnungen passgenauer vermittelt.

Diese Vorgehensweise wird auch für freifinanzierte barrierefreie Wohnungen angeboten, wenn die institutionellen Wohnungsanbieter dies wünschen.

Zuständigkeit:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, institutionelle und private Wohnungsanbieter

Umsetzungsstand:
In Umsetzung seit 2020

Aktualisierung des Katalogs Wohnen des Sozialamts

Die Bedarfe von Menschen mit Behinderung werden in der aktuellen Version des Wohnkatalogs noch nicht berücksichtigt, obwohl sich die Zielgruppe in der Adressatengruppe befindet. Im Zuge einer Aktualisierung des Katalogs Wohnen soll der Themenbereich Barrierefreiheit sowie besondere Bedarfe für Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden. Hierzu werden Textbausteine formuliert, die das Thema beinhalten und anschließend wird die aktualisierte Fassung online zur Verfügung gestellt

Zuständigkeit:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt

Umsetzungsstand:
In Umsetzung seit 2021

Im städtischen Behördenwegweiser werden Angaben zur Barrierefreiheit der städtischen Ämtergebäude und kommunalen Einrichtungen eingetragen

Die einzelnen Websites des Behördenwegweisers werden um konkrete Angaben über die örtliche Zugänglichkeit der Gebäude erweitert, in denen städtische Ämter oder Einrichtungen untergebracht sind. Es werden detaillierte, stadtweit einheitliche Kriterien definiert und jedes einzelne Gebäude anhand dieser Kriterien untersucht. Eine stadtweite Datenbank unterstützt die laufende Aktualisierung dieser Informationen.
Menschen sollen so im Voraus erfahren, welche örtliche Situation beim Besuch einer Dienststelle gegeben ist. Dies ist sowohl bürgerfreundlich als auch hilfreich, um im Vorfeld ein mögliches Hindernis zu überwinden, falls die bauliche Situation keinen komplett barrierefreien Zugang ermöglicht.

Zuständigkeit: Steuerung und laufender Betrieb durch eine zu gründende Projektgruppe, Beratung u.a. durch Amt für Kommunikation und Stadtmarketing, alle Dienststellen der Stadt Nürnberg

Umsetzungsstand:
In Umsetzung

Barrierefreie Erschließung von Klassenzimmer und Erweiterung Hortkapaziäten in Fischbach

Zwischen dem Hortgebäude (Treppenhaus) und dem Schulhaus (Klassenzimmer) werden im 1.OG und im 2.OG (Brandschutz-)Verbindungstüren eingebaut. Durch den Einbau der beiden Türen stehen dem Hort die beiden Klassenräume (Zimmer 102 und 202) am Nachmittag zur synergetischen Doppelnutzung zur Verfügung. Dadurch können zusätzliche Hortplätze geschaffen werden. Durch den Einbau der beiden Türen ist die Grundschule Fischbach im 1.OG barrierefrei zugänglich, da durch diese Türe der Aufzug des Hortes erreicht und genutzt werden kann. Im 2.OG kann zwar auch der Aufzug erreicht werden, aber es wird vermutlich eine Stufe von 9 cm Höhe notwendig sein. Somit entsteht ein stark positiver Nutzen für die Grundschule im Sin-ne der Inklusion und des Lokalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Durch die Erreichbarkeit des Aufzugs für den Schulbetrieb können langfristig auch Kinder mit Behinderung an der Grundschule Fischbach unterrichtet werden und können im Hort ein ganztägiges Bildungsangebot erhalten.

Zuständigkeit:
Jugendamt, Bürgeramt Ost, Amt für Allgemeinbildende Schulen

Umsetzungsstand:
In Umsetzung

Aufbau eines Online-Themenportals – Soziales Wohnen Nürnberg

Entwicklung eines Online-Themenportals für Wohnungssuchende, Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter aus dem Stadtgebiet Nürnberg. Hierzu wird eine Homepage für Bedarfe von Wohnungssuchenden, Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern aufgebaut. Ziel ist es, ein Themenportal zu schaffen, welches auf die Bedarfe der Zielgruppe (Informationen – Qualifizierung – Online-Anträge) zugeschnitten ist. Dabei sollen die Inhalte so formuliert werden, dass Interessierte niederschwelligen Zugang zu den Inhalten haben.

Zuständigkeit:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt

Umsetzungsstand:
In Umsetzung


Maßnahmen in Planung

Barrierefreie Gestaltung der Publikumsbereiche im neuen Ämtergebäude im ehemaligen Quelle-Versandzentrum

Die Publikumsbereiche im neuen Ämtergebäude im ehem. Quelle-Versandzentrum sollen im Hinblick auf Barrierefreiheit über die gesetzlichen Anforderungen für öffentliche Gebäude hinaus in jeder Hinsicht beispielgebend gestaltet werden. Die Barrierefreiheit soll umfassend gedacht werden und sich neben den baulichen Anlagen im engeren Sinn auch auf die technische Gebäudeausstattung, angebotene technische Gebrauchsgegenstände (bspw. Informationsterminals), akustische und visuelle Informationsquellen (bspw. Leitsystem) und Kommunikationseinrichtungen beziehen. Beabsichtigt ist in die Betrachtung auch die Zugangswege außerhalb des Gebäudes mit einzubeziehen (bspw. Zugangsweg der Besucherinnen und Besucher ausgehend von der U-Bahn Haltestelle Eberhardshof).

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit werden im Rahmen des Planungs- und Umsetzungsprozesses vollumfänglich berücksichtigt. Um die angestrebte beispielgebende Gestaltung des Publikumsbereiches sicher zu stellen wird der Behindertenrat der Stadt Nürnberg mit seinen zuständigen Fachausschüssen eng in den Planungs- und Umsetzungsprozess eingebunden.

Zuständigkeit:
Zentrale Steuerung Flächenmanagement und Projektkoordination, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt, Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, Amt für Migration und Integration, Behindertenrat

Umsetzungsstand:
In Planung seit 2020


Aktionsplan UN-BRK – Download

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