Hier zeigen wir Ihnen: Was müssen Sie zum Wählen in Nürnberg für die Europa·wahl 2024 wissen?
Die Internet·seite ist in Leichter Sprache. Und die Internet·seite ist von der Stadt Nürnberg.Die Informationen sind vom Europa·büro von der Stadt Nürnberg.
Diese Punkte müssen auf Sie zutreffen. Dann dürfen Sie bei der Europa·wahl wählen:
Sie haben die deutsche Staats·angehörigkeit oder Sie haben die Staats·angehörigkeit aus einem anderen Land in der EU.
Sie sind 16 Jahre alt oder älter.
Sie wohnen seit mindestens 3 Monaten in Deutschland oder in einem anderen EU-Land.
Sie sind nicht vom Wahl·recht ausgeschlossen.Zum Beispiel gibt es kein Gerichts·urteil gegen Ihr Wahl·recht.
Haben Sie noch Fragen zum Wahl·recht bei der Europa·wahl?
Dann können Sie sich bei der Gemeinde von Ihrem Haupt·wohnsitz melden.
Deutsche mit Wohn·sitz in Nürnberg
Haben Sie bis zum 28. April 2024 Ihren Haupt·wohn·sitz in Nürnberg gemeldet? Dann sind Sie automatisch in der Wähler·liste von Nürnberg eingetragen.
Sie bekommen dann bis spätestens 19. Mai 2024 Ihre Wahl·benachrichtigung als Brief.
Deutsche mit Wohn·sitz im EU-Ausland
Sie wohnen nicht in Deutschland? Sondern Sie wohnen in einem anderen EU-Land?
Dann können Sie entscheiden:
Möchten Sie für die Europa·wahl in dem anderen EU-Land wählen?
Oder möchten Sie für die Europa·wahl in Deutschland wählen?
Wichtig!
Sie dürfen aber nur in 1 Land wählen!
Wahl in einem anderen EU-Land
Hier finden Sie mehr Informationen:
Bitte fragen Sie pünktlich bei der zuständigen Behörde in dem EU-Land:Wie kann ich bei der Europa·wahl wählen?
Warum müssen Sie in dem EU-Land fragen? Es gelten die Regeln aus dem EU-Land. Es gelten nicht die Regeln aus Deutschland.
Wahl in Deutschland
Hier finden Sie mehr Informationen:
Sie müssen sich in eine Wähler·liste eintragen lassen.
Sie haben zuletzt in Nürnberg gewohnt und sind dann ins Ausland gezogen? Dann können Sie sich beim Wahl·amt von der Stadt Nürnberg in die Wähler·liste eintragen lassen. Dafür müssen Sie einen Antrag mit der Post schicken.
Sie müssen den Antrag bis spätestens 19. Mai 2024 an das Wahl·amt Nürnberg schicken.
Sie müssen den Antrag persönlich mit Handschrift unterschreiben.
Die Adresse vom Wahl·amt ist: Stadt Nürnberg Wahlamt Unschlittplatz 7a 90403 Nürnberg
Beim Antrag ist auch ein Merk·blatt. Das Merk·blatt soll beim Ausfüllen vom Antrag helfen. Aber das Merk·blatt und der Antrag sind nicht in Leichter Sprache.
Deutsche mit Wohn·sitz nicht in der EU
Sie wohnen nicht in Deutschland? Und Sie wohnen nicht in einem anderen EU-Land?
Dann können Sie vielleicht trotzdem bei der Europa·wahl wählen. Dafür muss einer von diesen beiden Punkten auf Sie zutreffen:
Sie haben ab Ihrem 14. Geburtstag für mindestens 3 Monate ohne Unterbrechung in Deutschland gelebt. Und dieser Aufenthalt ist noch nicht länger als 25 Jahre her.
Sie kennen sich gut mit der Politik in Deutschland aus. Und die Politik in Deutschland ist auch für Ihr Leben wichtig.
Lesen Sie bitte das Merk·blatt zum Antrag
In dem Merk·blatt steht genau:Wann haben Sie diese Bedingung erfüllt?Sie finden das Merk·blatt bei dem Antrag.
Trifft einer von diesen beiden Punkten auf Sie zu?
Dann können Sie bei der Europa·wahl wählen. Hier finden Sie mehr Informationen:
Dafür müssen Sie sich in eine Wähler·liste eintragen lassen.
Sie haben zuletzt in Nürnberg gewohnt und sind dann ins Ausland gezogen? Dann können Sie sich beim Wahl·amt von der Stadt Nürnberg in die Wähler·liste eintragen lassen. Dafür müssen Sie einen Antrag mit der Post schicken.
Sie müssen den Antrag bis spätestens 19. Mai 2024 an das Wahl·amt Nürnberg schicken.
Sie müssen den Antrag persönlich mit Handschrift unterschreiben.
Die Adresse vom Wahl·amt ist: Stadt Nürnberg Wahlamt Unschlittplatz 7a 90403 Nürnberg
Beim Antrag ist auch ein Merk·blatt. Das Merk·blatt soll beim Ausfüllen vom Antrag helfen. Aber das Merk·blatt und der Antrag sind nicht in Leichter Sprache.
Menschen aus der EU mit Wohn·sitz in Nürnberg
Sie haben die Staats·angehörigkeit von einem anderen EU-Land und Sie wohnen gerade in Nürnberg?
Dann können Sie entscheiden:
Möchten Sie für die Europa·wahl in Ihrem Heimat·land in der EU wählen?
Oder möchten Sie für die Europa·wahl in Deutschland wählen?
Wichtig!
Sie dürfen aber nur in 1 Land wählen!
Wahl in einem anderen EU-Land
Hier finden Sie mehr Informationen:
Bitte fragen Sie pünktlich bei der zuständigen Behörde in Ihrem Heimat·land:Wie kann ich bei der Europa·wahl wählen?
Warum müssen Sie in Ihrem Heimat∙land fragen? Es gelten die Regeln aus Ihrem Heimat·land. Es gelten nicht die Regeln aus Deutschland.
Wahl in Deutschland
Hier finden Sie mehr Informationen:
Sie müssen in der Wähler·liste von der Stadt Nürnberg eintragen sein.
Wohnen Sie schon seit dem Jahr 1999 in Nürnberg? Und waren Sie schon in der Wähler·liste in Nürnberg eingetragen? Und sind Sie seitdem nicht wieder ins Ausland weg·gezogen? Und haben Sie bis zum 28. April 2024 Ihren Haupt·wohnsitz in Nürnberg gemeldet?
Dann bekommen Sie bis spätestens 19. Mai 2024 Ihre Wahl·benachrichtigung als Brief.
Sind Sie noch nicht in der Wähler·liste eingetragen? Dann können Sie sich beim Wahl·amt von der Stadt Nürnberg in die Wähler·liste eintragen lassen. Dafür müssen Sie einen Antrag mit der Post schicken.
Sie müssen den Antrag bis spätestens 19. Mai 2024 an das Wahl·amt Nürnberg schicken.
Sie müssen den Antrag persönlich mit Handschrift unterschreiben.
Die Adresse vom Wahl·amt ist: Stadt Nürnberg Wahlamt Unschlittplatz 7a 90403 Nürnberg
Beim Antrag ist auch ein Merk·blatt. Das Merk·blatt soll beim Ausfüllen vom Antrag helfen. Aber das Merk·blatt und der Antrag sind nicht in Leichter Sprache.
Sie haben Fragen? Oder Sie haben einen Wunsch? Melden Sie sich bei uns. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Kontakt:
Ihre Ansprech·person ist: das Team vom Europa·büro
Sie können uns anrufen. Die Telefon·nummer ist: 09 11 231 76 76
Sie können uns eine Nachricht über den Computer schreiben. Bitte benutzen Sie unser Kontakt∙formular. Das Kontakt∙formular finden Sie mit diesem Link:Hier können Sie uns schreiben</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=10538>
Hinweis
Das Kontakt·formular ist nicht in Leichter Sprache.
Wie sieht das Kontakt·formular aus?
Das Kontakt·formular sieht so aus:
In dem Formular gibt es leere Felder.
Über jedem leeren Feld steht:
Was sollen Sie in das leere Feld schreiben?
Manchmal ist da auch ein kleiner Stern.
Der kleine Stern sieht so aus: *.
In die leeren Felder mit dem kleinen Stern
müssen Sie immer etwas schreiben.
Die leeren Felder ohne Stern können Sie auch leer lassen.
Wie schicke ich Anhänge?
Sie wollen mit Ihrer Nachricht einen Anhang schicken?
Das können Sie in diesem Teil machen:
Sie können nur diese Datei-Formate schicken:
Word
Excel
Power·point
PDF.
Wie schicke ich das Formular ab?
Ganz unten in dem weißen Kasten gibt es ein Recht·eck.
Das Recht·eck ist auf der rechten Seite.
In dem Recht·eck steht das Wort: Ab·senden.
Sie sind fertig mit dem Schreiben?
Dann klicken Sie auf das Recht·eck mit dem Wort: Ab·senden.
Wir bekommen dann Ihre Nachricht.
Dann melden wir uns bei Ihnen.
Sie können uns einen Brief schicken. Die Adresse ist:
Stadt Nürnberg EUROPE DIRECT Nürnberg
Theresienstraße 9 90403 Nürnberg
Sie haben Fragen an die Stadt Nürnberg? Oder Sie möchten einfach etwas rückmelden?
Sie können das in Gebärden·sprache machen. Machen Sie einfach ein Video. Schicken Sie das Video an uns. Wir antworten Ihnen auch in Gebärden·sprache. Das geht über SQAT.
Hier können Sie ein SQAT-Video machen und an die Stadt Nürnberg schicken:
Wir erklären SQAT auch in diesem DGS-Video:
Worum geht es in dem Video?
Das Thema von dem Video steht in der Überschrift.
Die Überschrift finden Sie über dem Video.
Wie schauen Sie sich ein Video an?
Es gibt 2 Möglichkeiten:
Möglichkeit 1:
Klicken Sie auf das Bild von dem Video.
Das Video fängt dann automatisch an.
Möglichkeit 2:
Klicken Sie auf den farbigen Pfeil:
Wie machen Sie eine Pause beim Video?
Es gibt 2 Möglichkeiten:
Möglichkeit 1:
Gehen Sie mit dem Zeiger von der Computer·maus in das Video.
Unten im Bild sehen Sie dann verschiedene Zeichen.
Klicken Sie auf dieses Zeichen:
Das ist das Zeichen für: Video pausieren.
Das Zeichen ist links unten im Video.
Möglichkeit 2:
Klicken Sie in das Video hinein.
Wie starten Sie das Video nach einer Pause wieder?
Es gibt 2 Möglichkeiten:
Möglichkeit 1:
Klicken Sie auf dieses Zeichen:
Das ist das Zeichen für: Video wiedergeben.
Das Zeichen ist links unten im Video.
Möglichkeit 2:
Klicken Sie in das Video hinein.
Wie können Sie sich das Video noch einmal anschauen?
Gehen Sie mit dem Zeiger von der Computer·maus in das Video.
Unten im Bild sehen Sie dann verschiedene Zeichen.
Klicken Sie auf dieses Zeichen:
Das ist das Zeichen für: Video-Loop.
Das Zeichen ist rechts unten im Video.
Wie können Sie den Ton ganz ausmachen?
Gehen Sie mit dem Zeiger von der Computer·maus in das Video.
Unten im Bild sehen Sie dann verschiedene Zeichen.
Es gibt 2 Möglichkeiten:
Möglichkeit 1:
Klicken Sie auf dieses Zeichen:
Das ist das Zeichen für: Laut·stärke.
Das Zeichen ist links unten im Video.
Möglichkeit 2:
Sie können auch auf den Buchstaben M
auf Ihrer Computer·tastatur drücken.
Wie können Sie den Ton lauter oder leiser machen?
Gehen Sie mit dem Zeiger von der Computer·maus in das Video.
Unten im Bild sehen Sie dann verschiedene Zeichen.
Klicken Sie auf dieses Zeichen:
Das ist das Zeichen für: Laut·stärke.
Das Zeichen ist links unten im Video.
Dann erscheint rechts daneben ein Laut·stärke·regler.
Der Laut·stärke·regler sieht so aus:
Sie wollen lauter machen?
Klicken Sie weiter rechts auf die Linie.
Sie wollen leiser machen?
Klicken Sie weiter links auf die Linie.
Wie können Sie das Video größer machen?
Gehen Sie mit dem Zeiger von der Computer·maus in das Video.
Unten im Bild sehen Sie dann verschiedene Zeichen.
Klicken Sie auf dieses Zeichen:
Das ist das Zeichen für: Vollbildmodus aktivieren.
Das Zeichen ist rechts unten im Video.
Das Video ist dann so groß wie Ihr Bildschirm.
Sie wollen das Video wieder kleiner sehen?
Dann drücken Sie diese Taste auf der Computer·tastatur: Esc.
Die Taste ist links oben auf der Computer·tastatur.
Wie können Sie Unter·titel sehen?
Gehen Sie mit dem Zeiger von der Computer·maus in das Video.
Unten im Bild sehen Sie dann verschiedene Zeichen.
Klicken Sie auf dieses Zeichen:
Das ist das Zeichen für: Spracheinstellungen öffnen.
Das Zeichen ist rechts unten im Video.
Wählen Sie dieses Feld aus: Deutsch.
Wie können Sie Unter·titel aus·schalten?
Gehen Sie mit dem Zeiger von der Computer·maus in das Video.
Unten im Bild sehen Sie dann verschiedene Zeichen.
Klicken Sie auf dieses Zeichen:
Das ist das Zeichen für: Spracheinstellungen öffnen.
Das Zeichen ist rechts unten im Video.
Wählen Sie dieses Feld aus: Aus.
Wie können Sie das Video langsamer oder schneller machen?
Gehen Sie mit dem Zeiger von der Computer·maus in das Video.
Unten im Bild sehen Sie dann verschiedene Zeichen.
Klicken Sie auf dieses Zeichen:
Das ist das Zeichen für: Einstellungen öffnen.
Das Zeichen ist rechts unten im Video.
Klicken Sie auf: Geschwindigkeit.
Wählen Sie die gewünschte Geschwindigkeit aus:
0.25x
Das Video ist sehr langsam.
0.75x
Das Video ist langsam.
Normal
Das Video ist normal.
1.5x
Das Video ist schnell.
2x
Das Video ist sehr schnell.
Klicken Sie danach noch einmal auf dieses Zeichen:
Das ist das Zeichen für: Einstellungen öffnen.
Das Zeichen ist rechts unten im Video.
Dann verschwindet das Menü wieder.
Start·seite vom Europa·büro<https://www.nuernberg.de/internet/leichte_sprache_ls/europabuero_europe_direct_stadt_nuernberg_leichte_sprache.html>
Wer hat die Übersetzung in Leichte Sprache gemacht? Die Übersetzung ist vom Büro für Leichte Sprache von der Lebens·hilfe Braunschweig.
Wer hat den Text geprüft? Die Prüf·gruppe von der Lebens·hilfe Braunschweig hat den Text geprüft.
Von wem sind die Bilder? Die Informationen zu den Bildern stehen ganz unten auf der Internet·seite.
Von wann ist der Text in Leichter sprache? Der Text ist vom März 2024. Wir haben die Internet·seite im Oktober 2025 das letzte Mal neu gemacht.
Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren. Der Text ist nur ein Zusatz·angebot.
Der rechts·gültige Text ist das Gesetz. Der Text in Leichter Sprache ist rechts·unwirksam. Das bedeutet: Mit dem Text in Leichter Sprache können Sie vor Gericht nichts einfordern.
Wichtig!
In diesem Text haben wir nur die Wörter für Männer benutzt.
Zum Beispiel: Schüler.
Dann können viele Menschen den Text nämlich leichter lesen.
Wir meinen aber auch Frauen. Und auch andere Geschlechter.
Zum Beispiel: Im Text steht das Wort Schüler.Ein Schüler kann ein Mann sein. Ein Schüler kann aber auch eine Frau sein. Oder ein anderes Geschlecht haben.