Europa·wahl 2024: Wählen in Nürnberg

Hier zeigen wir Ihnen:
Was müssen Sie zum Wählen in Nürnberg
für die Europa·wahl 2024 wissen?

Die Internet·seite ist in Leichter Sprache. 
Und die Internet·seite ist von der Stadt Nürnberg.Die Informationen sind vom Europa·büro
von der Stadt Nürnberg.


Wer darf wählen?

Diese Punkte müssen auf Sie zutreffen.
Dann dürfen Sie bei der Europa·wahl wählen:

  • Sie haben die deutsche Staats·angehörigkeit
    oder Sie haben die Staats·angehörigkeit aus einem anderen Land in der EU.

  • Sie sind 16 Jahre alt
    oder älter. 

  • Sie wohnen seit mindestens 3 Monaten in Deutschland
    oder in einem anderen EU-Land.

  • Sie sind nicht vom Wahl·recht ausgeschlossen.Zum Beispiel gibt es kein Gerichts·urteil gegen Ihr Wahl·recht.

Symbol für: Welche Personen sind gemeint?

Haben Sie noch Fragen zum Wahl·recht bei der Europa·wahl?

Dann können Sie sich bei der Gemeinde von Ihrem Haupt·wohnsitz melden.


    Deutsche mit Wohn·sitz in Nürnberg

    Haben Sie bis zum 28. April 2024 Ihren Haupt·wohn·sitz 
    in Nürnberg gemeldet?
    Dann sind Sie automatisch in der Wähler·liste von Nürnberg eingetragen.

      Sie bekommen dann bis spätestens 19. Mai 2024  
      Ihre Wahl·benachrichtigung
      als Brief.

        Das Bild zeigt einen Brief∙kasten an einer Haus∙wand. Aus dem Schlitz vom Brief∙kasten schaut ein Brief heraus. Der Brief ist die Wahl∙benachrichtigung vom Wahl∙amt.

        Deutsche mit Wohn·sitz im EU-Ausland

        Sie wohnen nicht in Deutschland?
        Sondern Sie wohnen in einem anderen EU-Land?

          Dann können Sie entscheiden:

          • Möchten Sie für die Europa·wahl in dem anderen EU-Land wählen?

          • Oder möchten Sie für die Europa·wahl in Deutschland wählen?

          Wichtig!

          Sie dürfen aber nur in 1 Land wählen!


            Wahl in einem anderen EU-Land

            Hier finden Sie mehr Informationen:

            Wahl in Deutschland

            Hier finden Sie mehr Informationen:


            Deutsche mit Wohn·sitz nicht in der EU

            Sie wohnen nicht in Deutschland?
            Und Sie wohnen nicht in einem anderen EU-Land?

              Dann können Sie vielleicht trotzdem bei der Europa·wahl wählen.
              Dafür muss einer von diesen beiden Punkten auf Sie zutreffen:

              • Sie haben ab Ihrem 14. Geburtstag für mindestens 3 Monate
                ohne Unterbrechung in Deutschland gelebt.
                Und dieser Aufenthalt ist noch nicht länger als 25 Jahre her.

              • Sie kennen sich gut mit der Politik in Deutschland aus.
                Und die Politik in Deutschland ist auch für Ihr Leben wichtig.


              Lesen Sie bitte das Merk·blatt zum Antrag

              In dem Merk·blatt steht genau:Wann haben Sie diese Bedingung erfüllt?Sie finden das Merk·blatt bei dem Antrag.

              Den Antrag finden Sie hier: 


              Trifft einer von diesen beiden Punkten auf Sie zu?

              Dann können Sie bei der Europa·wahl wählen.
              Hier finden Sie mehr Informationen:


              Menschen aus der EU mit Wohn·sitz in Nürnberg

              Sie haben die Staats·angehörigkeit von einem anderen EU-Land
              und Sie wohnen gerade in Nürnberg?

                Dann können Sie entscheiden:

                • Möchten Sie für die Europa·wahl in Ihrem Heimat·land
                  in der EU wählen?

                • Oder möchten Sie für die Europa·wahl in Deutschland wählen?


                Wichtig!

                Sie dürfen aber nur in 1 Land wählen!


                  Wahl in einem anderen EU-Land

                  Hier finden Sie mehr Informationen:

                  Wahl in Deutschland

                  Hier finden Sie mehr Informationen:


                  Wie können Sie wählen?

                  Es gibt 2 Möglichkeiten:

                    Das Bild zeigt einen Stimm·zetteln und einen roten Bunt·stift. Auf dem Stimm·zettel ist ein rotes Kreuz in einem Feld.

                    Sie können am 9. Juni 2024 direkt
                    in Ihrem Wahl·lokal wählen.

                      Das Bild zeigt einen Behälter für die Stimm·zettel bei der Wahl. Eine Person steckt gerade einen Stimm·zettel in den Behälter.

                      Oder Sie können vorher auch schon mit Brief·wahl wählen[.

                        Das Bild zeigt Brief·wahl·unterlagen.

                        Wichtig!

                        Die Brief·wahl müssen Sie beantragen.
                        Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Internet·seite
                        vom Wahl·amt von der Stadt Nürnberg:


                        So erreichen Sie uns

                        Sie haben Fragen?
                        Oder Sie haben einen Wunsch?
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                        Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

                          Foto von einer freundlichen Frau. Die Frau lächelt. Die Frau sitzt in einem Büro an einem Schreib·tisch. Auf dem Tisch steht ein aufgeklappter Laptop.

                          Sie möchten uns eine Nachricht schreiben?

                          Sie möchten uns eine Nachricht in Gebärden·sprache schicken?


                          Wie gehen wir mit schwierigen Wörtern in Leichter Sprache um?

                          Hier kommen Sie zurück zur Start·seite vom Europa·büro

                          Impressum

                          Hinweis zum Haftungs·ausschluss

                          Hinweis zum Gendern

                          Internet·adresse von der aus·gedruckten Internet·seite
                          <http://www.nuernberg.de/internet/leichte_sprache_ls/europawahl_2024_waehlen_in_nuernberg_ls.html>

                          Informationen zu den Bildern auf der Internet·seite:
                          Auf dieser Internet·seite sind viele Bilder.
                          Hier ist eine Liste zu allen Bildern.
                          Wir müssen zu jedem Bild dazu·schreiben: