Ausländische Staatsangehörige, die nach Deutschland einreisen wollen, brauchen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Das Aufenthaltsgesetz sieht sieben verschiedene Aufenthaltstitel vor.
Welchen Aufenthaltstitel Sie benötigen und erhalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein wesentlicher Punkt ist, warum Sie nach Deutschland kommen wollen und was Sie hier vorhaben, zum Beispiel arbeiten oder studieren.
Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Mitgliedsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) benötigen für die Einreise nach und für den Aufenthalt in Deutschland keinen Aufenthaltstitel.
Erklärvideo
Ablauf
Die Aufenthaltstitel können online beantragt werden. Im Laufe des Verfahrens melden wir uns bei per Brief Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Nähere Informationen zu den einzelnen Titeln finden Sie auf den Leistungsseiten im Behördenwegweiser.