Der Aufenthaltstitel kann online beantragt und verlängert werden.
Im Laufe des Verfahrens melden wir uns per Brief bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Mobile ICT-Karte
Den Antrag auf eine Mobile-ICT-Karte können Sie vor oder nach der Einreise nach Deutschland stellen.
Antragstellung vor der Einreise
Beantragung aus dem EU-Ausland mindestens 20 Tage vor der Einreise nach Deutschland.
Antragstellung nach der Einreise
Beantragung in Deutschland nach der Einreise, wenn bereits vor der Einreise eine Mitteilung über die kurzfristige Mobilität beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingegangen ist. Der Antrag ist 20 Tage vor Ablauf der Erlaubnis zur kurzfristigen Mobilität zu stellen.
Zusätzliche Aufenthaltserlaubnisse
- wird in Deutschland eine ICT-Karte oder Mobile-ICT-Karte erteilt, erhalten die Ehepartnerin/ der Ehepartner und die minderjährigen, ledigen Kinder für denselben Zeitraum ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis.
- der Antrag zur Mobilen-ICT-Karte darf nicht gleichzeitig mit einer Mitteilung zur kurzfristigen Mobilität gestellt werden. Eine zeitgleiche Beantragung von kurzfristiger und langfristiger Mobilität führt zur Ablehnung der langfristigen Mobilität
