Visum (Information)

Das Visum ist ein Aufenthaltstitel, der zur Einreise und zu einem kurzfristigen Aufenthalt nach Deutschland berechtigt.

Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Visa.

  • Besuchervisum
  • Nationales Visum

Ein Visum kann nur bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Heimatland des Antragstellenden beantragt werden. Die Entscheidung über den Visumantrag trifft allein die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat).

Besuchervisum
Für einen kurzen Besuch (höchstens 90 Tage) in Deutschland oder im Schengen-Raum wird grundsätzlich ein Besuchervisum benötigt. 
Zum Schengen-Raum gehören aktuell folgende Länder:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn.
Bürgerinnen und Bürger bestimmter Staaten können zu Besuchszwecken ohne Visum einreisen. Diese sind zum Beispiel Bürgerinnen und Bürger aus EU-Staaten. Informationen zu den Visa-Vorschriften für die Bürgerinnen und Bürger von Nicht-EU-Staaten bietet das Auswärtige Amt.

In einigen Fällen ist für die Beantragung eines Besuchervisums eine Verpflichtungserklärung erforderlich. Diese Verpflichtungserklärung können Sie beim Amt für Migration und Integration abgeben.

Nationales Visum
Für einen längeren Besuch in Deutschland wird grundsätzlich ein nationales Visum benötigt.
Bürgerinnen und Bürger bestimmter Staaten können auch für längere Aufenthalte ohne Visum einreisen. Diese sind zum Beispiel Bürgerinnen und Bürger aus EU-Staaten. Ohne Visum einreisen können auch Personen mit der Staatsangehörigkeit der folgenden Länder:
Australien, Island, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Liechtenstein, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA.
Auch Personen mit der Staatsangehörigkeit folgender Staaten können grundsätzlich ohne Visum einreisen: Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco, San Marino. Ein Visum ist für sie erforderlich, wenn die Erwerbstätigkeit der Grund für den Aufenthalt in Deutschland ist.

Das Nationale Visum wird für maximal 90 Tage ausgestellt. Um sich länger in Deutschland aufhalten zu dürfen, wird ein Aufenthaltstitel benötigt. Der Antrag muss innerhalb der Geltungsdauer des Visums erfolgen.
In einigen Fällen ist für die Beantragung eines nationalen Visums und Erteilung der Aufenthaltserlaubnis eine Verpflichtungserklärung erforderlich. Diese Verpflichtungserklärung können Sie beim Amt für Migration und Integration abgeben.

Ablauf

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Zusammenarbeit / Kooperationspartner

Amt für Migration und Integration

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