Personen, die zur Einreise nach Deutschland ein Visum brauchen, müssen nachweisen, dass ihr Aufenthalt in Deutschland finanziell abgesichert ist. Lebensunterhalt (Essen, Wohnen, Bekleidung) und Krankenversicherungsschutz müssen sichergestellt sein. Diesen Nachweis verlangen die deutschen Auslandsvertretungen (Konsulate und Botschaften) für die Ausstellung eines Visums.
Kann die oder der Visumpflichtige diese Nachweise nicht selbst erbringen, müssen Sie als Gastgeberin oder der Gastgeber eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Die Verpflichtungserklärung ist eine schriftliche Zusage einer Privatperson für sämtliche Kosten (Lebensunterhalt, Krankenversicherung, Ausreisekosten) eines Ausländers aufzukommen. Sie bedarf der Schriftform.
Ablauf
Ablauf mit Ihrem persönlichen "Mein Nürnberg" -Konto: Mit einem freigeschalteten "Mein Nürnberg" -Konto können Sie Ihre Verpflichtungserklärung über den Online-Dienst abgeben. Sie müssen nicht persönlich zum Amt für Migration und Integration kommen.
Über unseren Online-Dienst geben Sie Ihre Verpflichtungserklärung ab.
Wir prüfen Ihre übermittelten Angaben und Unterlagen.
Wir klären, ob Sie den Aufenthalt Ihres Gastes oder Ihrer Gäste finanzieren können.
Wir senden Ihnen Ihre Verpflichtungserklärung im Original per "Einschreiben-Einwurf" zu.
Ablauf ohne persönliches "Mein Nürnberg" -Konto: Wenn Sie kein "Mein Nürnberg" -Konto haben und Sie auch keines anlegen möchten, können Sie die Abgabe Ihrer Verpflichtungserklärung über den Online-Dienst nur vorbereiten. Zur Abgabe der Verpflichtungserklärung müssen Sie persönlich zu einem späteren Termin ins Amt für Migration und Integration kommen.
Ihre Verpflichtungserklärung bereiten Sie online vor.
Sie erhalten einen Termin beim Amt für Migration und Integration Nürnberg sowie eine Liste mit den benötigten Unterlagen.
Bei Ihrem Termin prüfen wir Ihre Eingaben und Dokumente.
Wir klären, ob Sie den Aufenthalt Ihres Gastes finanzieren können. Wenn ja, können Sie die Verpflichtungserklärung im Original mitnehmen.
Wenn Sie Ihre Verpflichtungserklärung erhalten haben, müssen Sie dieses Dokument Ihrem Gast oder Ihren Gästen zuschicken. Ihr Gast oder Ihre Gäste brauchen das Original-Dokument, um bei der deutschen Auslandsvertretung (Konsulat, Botschaft) im Heimatland ein Visum zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Reisepass oder Personalausweis
letzte 3 Nettoverdienstbescheinigungen (Arbeitnehmer) oder
Bestätigung
des Steuerberaters über das monatl. durchschnittl. Nettoeinkommen
(Selbstständige) - keinen Steuerbescheid oder BWA aus vergangenen
Jahren! - oder
Rentenbescheid oder
Sparbuch mit Sperrvermerk (siehe Hinweisblatt Sperrvermerk)
Nachweis über Krankenversicherungsschutz des Besuchers
Für Unternehmen und Vereine: Vertretungsberechtigung
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr
Das Amt für Migration und Integration bearbeitet Anträge ausschließlich elektronisch über das Service-Portal "Mein Nürnberg". Bitte registrieren Sie sich dort und richten sich ein sicheres, persönliches Konto ein.