Verpflichtungserklärung

Personen, die zur Einreise nach Deutschland ein Visum brauchen, müssen nachweisen, dass ihr Aufenthalt in Deutschland finanziell abgesichert ist. Lebensunterhalt (Essen, Wohnen, Bekleidung) und Krankenversicherungsschutz müssen sichergestellt sein. Diesen Nachweis verlangen die deutschen Auslandsvertretungen (Konsulate und Botschaften) für die Ausstellung eines Visums.

Kann die oder der Visumpflichtige diese Nachweise nicht selbst erbringen, müssen Sie als Gastgeberin oder der Gastgeber eine Verpflichtungserklärung abgeben. 

Die Verpflichtungserklärung ist eine schriftliche Zusage einer Privatperson für sämtliche Kosten (Lebensunterhalt, Krankenversicherung, Ausreisekosten) eines Ausländers aufzukommen. Sie bedarf der Schriftform.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Rechtliche Grundlagen

Amt für Migration und Integration

Aufenthaltsbegleitung

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