Für die Erteilung eines Visums benötigen die deutschen Konsulate und Botschaften in den Gastländern einen Nachweis, dass der Aufenthalt in Deutschland finanziell abgesichert ist. Der Lebensunterhalt (Essen, Wohnen, Bekleidung) und Krankenversicherungsschutz müssen sichergestellt sein.
Kann die oder der Visumpflichtige diese Nachweise nicht selbst erbringen, müssen Sie als Gastgeberin oder der Gastgeber eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Die Verpflichtungserklärung ist eine schriftliche Zusage für sämtliche Kosten aufzukommen.
Sie bezahlen für die einreisende Person:
Bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung haben Sie eine Bankbürgschaft oder ein Sparbuch mit Sperrvermerk (auch: Sperrkonto) zugunsten der Stadt Nürnberg oder ein Verwahrgeld als Nachweis Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit hinterlegt. Sie können auch das Sperrkonto wieder aufheben oder das Verwahrgeld wieder freigeben.
Bei kurzfristigen Aufenthalten: Fragen Sie bitte zuerst bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat nach, ob Sie eine Verpflichtungserklärung benötigen oder ob Sie die finanzielle Leistungsfähigkeit anderweitig nachgewiesen werden kann.
Die Verpflichtungserklärung kann online abgeben oder vorbereitet werden.
Wenn Sie Ihre Verpflichtungserklärung erhalten haben, müssen Sie dieses Dokument Ihrem Gast oder Ihren Gästen zuschicken. Ihr Gast oder Ihre Gäste brauchen das Original-Dokument, um bei der deutschen Auslandsvertretung (Konsulat, Botschaft) im Heimatland ein Visum zu beantragen.
Die Verpflichtung gilt ab der Einreise Ihres Besuchs so lange, wie sich Ihr Gast in Deutschland aufhält. Die maximale Geltungsdauer beträgt fünf Jahre. Die Verpflichtung gilt auch dann noch, falls Ihr Gast nach Ablauf des Visums illegal in Deutschland bleibt.
Sie können keine Verpflichtungserklärung abgeben, wenn
Wenn Sie eine Verpflichtungserklärung für Besuchsaufenthalte oder medizinische Zwecke beantragen, erhalten Sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen eine Rückmeldung.
Wenn Sie eine Verpflichtungserklärung für einen längerfristigen Aufenthalt (zum Beispiel für ein Studium) beantragen, kann die Bearbeitung mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Bitte beantragen Sie die Verpflichtungserklärung frühzeitig.
| Verpflichtungserklärung | 29 Euro |
| Einschreiben-Einwurf | 4,15 Euro |
Die Gebühr können Sie im Online-Dienst direkt per PayPal oder Kredit-/Debitkarte (Mastercard, Visa) bezahlen.
Sie müssen diese auch dann bezahlen, wenn wir die Verpflichtungserklärung nicht ausstellen können. Die Gebühr wird nicht erstattet, falls Ihr Gast kein Visum erhält.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.