Antragstellung bei Bodendenkmälern

Wollen Sie Aufgrabungen im Bereich eines Bodendenkmals oder einer Verdachtsfläche vornehmen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  • Prüfen Sie, ob das betreffende Grundstück ein Bodendenkmal hat. Infos hierzu finden Sie unter:
  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen. Hierzu benötigen Sie einen Lageplan des betreffenden Grundstücks, in welchem Sie die Aufgrabungsflächen eintragen müssen. Denken Sie dabei daran, dass zum Beispiel für einen Kelleraushub die Aufgrabung größer ist als der reine Keller- oder Hausgrundriss. Auch für den Bau eines nicht unterkellerten Gebäudes sind in aller Regel Bodeneingriffe notwendig, die ein Bodendenkmal zerstören können (Bodenplatten, Fundament, statische Gründung, Ver- und Entsorgungsleitungen, oder ähnliches). Ebenfalls relevant sind Flächen für Leitungsverlegungen (Kanal, Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation etc.), unterirdische Anlagen (Zisternen, Kleinkläranlagen usw.), statische Sondagen, Baumpflanzungen, Fundamentsanierungen, Spielplätze, Terrassen, etc.

Elektronischer Antrag

Sie können den Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis elektronisch mittels eines Online-Assistenten einreichen.

  • Voraussetzung hierfür ist, das Sie sämtliche Antragsunterlagen als elektronische Dokumente vorliegen haben!

Klassischer Antrag in Papierform:

Natürlich können Sie den Antrag alternativ auch nachfolgend als ausfüllbares PDF-Dokument herunterladen und ausdrucken.

  • Füllen Sie bitte das folgende Antragsformular aus:
  • Die vollständig zusammengestellten Unterlagen können Sie uns per Post oder untenstehendem Kontaktformular zusenden bzw. nach Terminabsprache persönlich einreichen.

Kosten und Datenschutzhinweis

Die Beantragung der denkmalrechtlichen Erlaubnis ist für Sie kostenfrei!

Verfahren nach der Antragstellung

Im Rahmen Ihres Antrages wird zunächst geprüft, ob das Bodendenkmal uneingeschränkt erhalten werden kann. Wenn die Baumaßnahme das Bodendenkmal ganz oder teilweise zerstören würde, müssen die geschichtlichen Informationen durch Archäologen dokumentiert und gesichert werden. Hierfür erhalten Sie von uns ein Leistungsverzeichnis, in dem Vorgaben und durch die Archäologen zu erbringenden Leistungen klar festgelegt sind. Die Bauordnungsbehörde holt außerdem ein Gutachten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege ein und fertigt nach dessen Eingang eines denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisbescheid.

Im Bescheid werden durch Auflagen die notwendigen Maßnahmen geregelt, die zum Schutz des Bodendenkmals und seines geschichtlichen Quellenwertes notwendig sind. Dieser Bescheid wird Ihnen zugestellt. Die Auflagen sind bindend. Sind die Auflagen erfüllt, erfolgt eine Freigabeerklärung.

Je nach Situation kann bei einer Verdachtsfläche eine Beobachtung des Oberbodenabtrags genügen, erhärtet sich dabei der Verdacht oder ist die Lage eines Bodendenkmals gesichert, so ist eine archäologische Ausgrabung notwendig.

Dienstleistung

Die Bauordnungsbehörde ist ihnen während der gesamten Planungs- und Durchführungsphase behilflich. Sie erstellt eine Leistungsbeschreibung der von einem Archäologen oder einer Grabungsfirma durchzuführenden archäologischen Grabungs-, Sicherungs- und Dokumentationsarbeiten. Mit dieser können Sie ein Kostenangebot einholen.

Hierfür erhalten Sie eine Liste mit geeigneten, bereits in der Region tätig gewordenen Firmen und Einzelarchäologen. Selbstverständlich können Sie auch andere Archäologen beauftragen, diese müssen jedoch ggf. einen Befähigungsnachweis erbringen. Die Bauordnungsbehörde hilft auf Wunsch bei der Bewertung der von Ihnen eingeholten Angebote.

Während des Oberbodenabtrags begutachtet die Bauordnungsbehörde die Fläche, um ggf. Änderungen in den Auflagen und der Leistungsbeschreibung durchzuführen, unmittelbar im Anschluss kann mit der Grabung begonnen werden.
Auch während der laufenden Ausgrabung betreut die Bauordnungsbehörde die Maßnahme, um ein optimales Ergebnis ohne unnötige Kosten für den Bauherrn zu erzielen.

Kosten

Auskunft, Leistungsverzeichnis, Bescheid und Betreuung der Maßnahme durch die Bauordnungsbehörde sind für den Verursacher kostenfrei.

Die Kosten für die beauftragte Grabungsfirma bzw. einen Einzelarchäologen trägt der Veranlasser selbst.

Im Fall von Verdachtsflächen kann der Oberbodenabtrag auf Wunsch des Veranlassers (außer bei gewerblichen Projekten) durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) durchgeführt werden. Dies erfolgt kostenfrei zu einem vom BLfD festgelegten Termin. Der Veranlasser muss zu diesem Termin einen geeigneten Bagger mit Baggerführer stellen.
Treten beim Oberbodenabtrag archäologische Befunde auf, so informiert das BlFD die Untere Denkmalschutzbehörde über das Ergebnis. Wir erstellen daraufhin für Sie ein Leistungsverzeichnis und der o.g. Ablauf kann beginnen (Einholen von Angeboten, Beauftragung einer Grabungsfirma, Ausgrabung etc.). Die Kosten dieser anschließenden archäologischen Ausgrabung trägt der Veranlasser.

Bauordnungsbehörde Nürnberg
Denkmalschutz - Archäologie

Bauhof 5

Zi. 109 / I. OG

90402 Nürnberg


Postanschrift:
Stadt Nürnberg, Bauordnungsbehörde, Johannesgasse 3, 90402 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-47 31

Telefax 09 11 / 2 31-43 35

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Öffnungszeiten:

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