Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Bürgerämter Nord, Ost und Süd

Gewerbe anmelden

Beschreibung

Wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeiten ausüben wollen, müssen Sie diese bei der Gewerbebehörde anzeigen.
Anzeigepflichtig sind alle Gewerbetreibende, die eine gewerbliche Niederlassung beispielsweise als Verkaufsstelle, Büro, Werkstatt, Gaststätte errichten. Unbedeutend hierbei ist, ob das Gewerbe haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird sowie die Höhe des erzielten Gewinns.
Bei Personengesellschaften, wie z.B. GbR, OHG, KG, sind alle geschäftsführenden Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen und somit zu einer Anzeige verpflichtet.
Wenn Sie Ihre Gewerbeanmeldung verloren haben, können Sie eine Zweitschrift beantragen.

Keine Anmeldung von erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeiten in den Bürgeramt Nord, Ost und Süd.
Diese können Sie nur beim Ordnungsamt, Innerer Laufer Platz 3, anmelden.
Erlaubnispflichtige Gewerbetätigkeiten sind insbesondere das Aufstellen von Geldspielgeräten, Bewacher, Baubetreuer, Bauträger, Betreiber von Spielhallen, Gastwirte, Immobilienmakler, Makler (Finanzen, Versicherungen), Pfandleiher, Reisegewerbe oder Versteigerer.

Sie können das Gewerbe online, schriftlich oder vor Ort anzeigen. Bitte vereinbaren Sie für die Anzeige vor Ort online einen Termin.

  • amtliche/s Ausweisdokument/e (bei schriftlicher Antragstellung Kopie/n)
  • Nicht-EU-Staatsangehörige benötigen zusätzlich eine gültige Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet (bei schriftlicher Antragstellung Kopie/n)
  • Juristische Personen oder andere im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen: aktuellen Handelsregisterauszug
  • Juristische Personen aus dem Ausland: Nachweis der Eintragung im ausländischen Handelsregister mit beglaubigter Übersetzung
  • bei Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht, amtliche/s Ausweisdokument/e der Vollmacht gebenden Person sowie amtliche/s Ausweisdokument/e der bevollmächtigten Person
  • Minderjährige benötigen eine Genehmigung des Familiengerichts
  • bei Anmeldung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes: Kopie der erteilten Erlaubnis

Die Gewerbeanzeige muss vor oder gleichzeitig mit Beginn der gewerblichen Tätigkeit erfolgen.

  • Mindestalter 18 Jahre oder Genehmigung des Familiengerichts

Anmeldung für juristische Personen50 Euro
Anmeldung für natürliche Personen45 Euro
ggf. Führungszeugnis13 Euro
Gewerbezentralregisterauszug13 Euro

Die Gebühr können Sie im Online-Dienst direkt mit Kreditkarte (Mastercard, Visa) bezahlen.