Sie können Ihr Gewerbe online, schriftlich (mit dem zur Verfügung gestellten PDF-Formular) oder vor Ort abmelden. Bitte vereinbaren Sie für die Antragstellung vor Ort online einen Termin.
Beschreibung
Wer seine gewerbliche Tätigkeit beendet, eine Betriebsstätte aufgibt muss das Gewerbe abmelden.
Wenn Sie Ihren Betrieb in einen anderen Meldebezirk verlegen, ist eine Gewerbeabmeldung in Nürnberg nicht erforderlich. Durch die Gewerbeanmeldung in der neuen Gemeinde wird das Ordnungsamt automatisch verständigt. Wenn Sie dennoch eine Bescheinigung über die Gewerbeabmeldung benötigen, können Sie diese beim Ordnungsamt schriftlich anfordern.
- amtliches Ausweisdokument (bei persönlicher Vorsprache)
- Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments (bei schriftlicher Abmeldung)
- bei Bevollmächtigung: Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers, sowie des Bevollmächtigten
Die Gewerbeabmeldung muss vor oder gleichzeitig mit der Einstellung der gewerblichen Tätigkeit erfolgen.
| Gewerbeabmeldung | 35 Euro |
