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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister anfordern

Beschreibung

Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Es enthält Daten über Gewerbetreibende, die durch Rechtsverstöße aufgefallen sind. Auf Antrag erhält jedermann Auskunft über den ihn betreffenden Inhalt des Registers. 

Von der Gewerbezentralregisterauskunft zu unterscheiden ist die Gewerberegisterauskunft.

Sie können die Auskunft online, schriftlich oder vor Ort beantragen. Bitte vereinbaren Sie für die Antragstellung vor Ort einen Termin. Den Online-Antrag können Sie beim Bundesamt für Justiz mit einem Ausweisdokument mit Online-Ausweisfunktion beantragen.

  • amtliche/s Ausweisdokument/e
  • juristische Personen: aktuellen vollständigen Handelsregisterauszug (der Antrag kann nur vom Geschäftsführer oder Prokuristen gestellt werden)
  • Bei schriftlicher Beantragung: formloser und vom Geschäftsführer oder Prokuristen unterschriebener Antrag mit Angabe des Verwendungszwecks. Die Unterschrift auf dem Antrag muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein.

Sollten Sie den Auszug zur Vorlage einer Behörde benötigen, wird dieser der Behörde direkt zugesandt. Dazu geben Sie bitte bei der Antragstellung den Verwendungszweck für den Auszug sowie die Anschrift der anfordernden Behörde an.

Diese Ausnahmeregelung erstreckt sich nur auf Auskünfte:

  • für die Vorbereitung der Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung
  • für die Vorbereitung der Entscheidung auf Erteilung eines Befähigungsscheins nach § 20 des Sprengstoffgesetzes sowie
  • für die Vorbereitung der Entscheidung zur Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 38 Abs. 1 GewO

Den Antrag auf Ausstellung eines Gewerbezentralregisterauszuges müssen Sie persönlich stellen. Sie können sich nicht durch einen Bevollmächtigten, z.B. einen Rechtsanwalt oder Ehepartner, vertreten lassen.

Die Auskunft wird grundsätzlich an den Antragsteller (gesetzlicher Vertreter) übersandt. Die Übersendung an eine andere oder bevollmächtigte Person ist nicht möglich.

Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, müssen Sie den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz in Bonn stellen.

  • Sie sind mit Haupt- oder Nebenwohnung in Nürnberg gemeldet.
  • Der Betriebssitz der juristischen Person befindet sich in Nürnberg.

 2 bis 3 Wochen

Gewerbezentralregisterauskunft13 Euro

Die Gebühr können Sie im Online-Dienst direkt per PayPal oder mit einer der gängigen Debit- und Kreditkarten (Visa, Mastercard) bezahlen.

Wenn Sie die Auskunft schriftlich beantragen, erhalten Sie per Post eine Rechnung von uns.