Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Bürgerämter Nord, Ost und Süd

Reisepass beantragen

Beschreibung

Der Reisepass ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche. Mit einem gültigen Reisepass wird die amtliche Ausweispflicht erfüllt.

Sie benötigen einen Reisepass für Reisen in bestimmte Länder. Eine Übersicht finden Sie beim Auswärtigen Amt (siehe weiterführende Informationen).

Die Gültigkeitsdauer ist vom Lebensalter abhängig.
Eine Verlängerung oder Änderung ist nicht möglich.

Bei Verlust oder Diebstahl des bisherigen Reisepasses:
Geben Sie bitte eine Verlusterklärung beim Bürgeramt ab. Sollten Sie bereits eine Verlusterklärung bei der Polizei abgegeben haben, legen Sie diese beim Bürgeramt vor. Weitere Informationen finden Sie hier.

Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich.

Erforderliche Anwesenheiten:

  • Immer die Person, für die der Reisepass ausgestellt wird
  • Bei unter 18-Jährigen: zusätzlich eine sorgeberechtigte Person aus dem gleichen Haushalt

Abholung
Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei erstellt und uns zugesandt. Sie können den Reisepass bei einer unserer 24-Stunden Abholstationen oder der Stelle abholen, bei der Sie den Reisepass beantragt haben. Weitere Informationen zur Abholung finden Sie hier.

  • aktuelles und zertifiziertes digitales biometrisches Passfoto
  • bisheriger Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass
  • Geburtsurkunde im Original, bei fremdsprachigen Urkunden mit Übersetzung
  • nach Eheschließung zusätzlich (auch wenn geschieden oder verwitwet): Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde oder Familienbuch im Original, bei fremdsprachigen Urkunden mit Übersetzung
  • nach erfolgter Namensänderung: Namensänderung
  • bei Spätaussiedlern/Vertriebenen: Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerausweis oder Namensänderung

Zusätzlich bei unter 18-Jährigen:

  • amtliche Ausweisdokumente aller Sorgeberechtigten
  • Zustimmungserklärung aller Sorgeberechtigten oder Sorgerechtsnachweis (bei alleinigem Sorgerecht aufgrund von Vereinbarung oder Gerichtsentscheid)
  • eine sorgeberechtigte Person muss anwesend sein

Bei Verlust des bisherigen Reisepasses:

Geben Sie bitte eine Verlusterklärung bei der Polizei oder den Bürgerämtern ab.

In wenigen Fällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen (beispielsweise Personenstandsurkunden, Einbürgerungsurkunden) erforderlich sein.

Gültigkeitsdauer Reisepass:

  • bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre
  • ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre

Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich.

Bei geplanter Eheschließung:
Sie können frühestens acht Wochen vor geplantem Eheschließungstermin einen Reisepass auf den nach Eheschließung gültigen Familiennamen beantragen.

  • Hauptwohnung in Nürnberg
  • Deutsche Staatsangehörigkeit

Reisepässe werden von der Bundesdruckerei erstellt. Die Ausstellung dauert voraussichtlich vier bis sechs Wochen.

Die Ausstellung eines Express-Reisepasses dauert drei bis fünf Werktage (Montag bis Freitag).

Über den Bearbeitungsstand könne Sie sich wie folgt informieren:

unter 24 Jahren
Reisepass (32 Seiten)37,50 Euro
Reisepass (48 Seiten)59,50 Euro
Express-Reisepass (32 Seiten)69,50 Euro
Express-Reisepass (48 Seiten)91,50 Euro
ab 24 Jahren
Reisepass (32 Seiten)70 Euro
Reisepass (48 Seiten)92 Euro
Express-Reisepass (32 Seiten)102 Euro
Express-Reisepass (48 Seiten)124 Euro

Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.

  • Bundesdruckerei