Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich.
Erforderliche Anwesenheiten:
- Immer die Person, für die der Reisepass ausgestellt wird
- Bei unter 18-Jährigen: zusätzlich eine sorgeberechtigte Person aus dem gleichen Haushalt
Abholung
Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei erstellt und uns zugesandt. Sie können den Reisepass bei einer unserer 24-Stunden Abholstationen oder der Stelle abholen, bei der Sie den Reisepass beantragt haben. Weitere Informationen zur Abholung finden Sie hier.
