Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Bürgerämter Nord, Ost und Süd

Unterbau, Überbau, Leitungen über und in öffentlichen Flächen

Beschreibung

Über-/Unterbauungen/Leitungen

Die Überbauung oder der Unterbau von Verkehrsflächen mit Balkonen, Erkern, mit Kellern, Schächten oder Leitungen kann mit Vertrag zugunsten des Gebäudeeigentümers erlaubt werden. Als Ausgleich ist eine Entschädigung zu bezahlen.

Trittstufen / Lichtschächte

Licht-, Luft- und Einwurfschächte und ähnliche Öffnungen (z. B. Bodenhülsen) sowie Treppenanlagen in/auf öffentlichen Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtige Sondernutzungen. Bei Treppenanlagen, die mit nicht mehr als einer Trittstufe in den Verkehrsraum hineinragen, bedarf es hingegen keiner Sondernutzungserlaubnis.
Der Antrag ist grundsätzlich vom Bauherrn oder Gebäudeeigentümer zu stellen. Als Ausgleich ist eine Sondernutzungsgebühr zu entrichten.

Antragstellung im Bereich der Bürgerämter Nord, Ost und Süd

Bei Nutzungen aller Art im Bereich der Stadtteile wenden Sie sich bitte an das jeweilige Bürgeramt:
Bürgeramt Nord: Boxdorf, Großgründlach, Neunhof
Bürgeramt Ost: Altenfurt, Birnthon, Brunn, Fischbach, Moorenbrunn, Netzstall
Bürgeramt Süd: Gaulnhofen, Herpersdorf, Katzwang, Kornburg, Pillenreuth, Weiherhaus, Worzeldorf

Bürgerämter der Stadt Nürnberg

  • Lageplan 1:1000 und
  • Skizze der beabsichtigten Nutzung

Ab Vorliegen des vollständigen Antrags muss mit einer Bearbeitungsdauer von 4 bis 6 Wochen gerechnet werden.