Häusliche Gewalt
"Wer schlägt - geht!"
Das Gewaltschutzgesetz
Mit dem Gewaltschutzgesetz ist der zivilrechtliche Schutz für Opfer häuslicher Gewalt in der Bundesrepublik seit 1. Januar 2002 verbessert worden. Nach der Devise: "Der Täter geht – Das Opfer bleibt!" wird die Zuweisung der gemeinsamen Wohnung an die misshandelte Frau erleichtert; die Polizei und Familiengerichte können einen Gewalttäter für längere Zeit aus der Wohnung weisen und ihm verbieten, sich der Frau zu nähern oder mit ihr Kontakt aufzunehmen.
In den Städten und Landkreisen in Mittelfranken arbeiten auf Initiative der Frauenbeauftragten und Gleichstellungsstellen Polizei, Staatsanwaltschaft, Familiengerichte, Anwältinnen und Vertreterinnen von Beratungseinrichtungen gemeinsam für Verbesserungen der Intervention gegen häusliche Gewalt.