Tag der Arbeit 1. Mai


Tag der Arbeit

1889 vom Gründungskongress der "Zweiten Internationale" als "Kampftag der Arbeiterbewegung" proklamiert. Den 1. Mai erklärte die Weimarer Nationalversammlung im April 1919 zum gesetzlichen Feiertag.

Das Gesetz war allerdings auf den 1. Mai 1919 begrenzt, da eine spätere Regelung in eine internationale Lösung eingebunden werden sollte. Die Nationalsozialisten erklärten im April 1933 den 1. Mai zum "Feiertag der nationalen Arbeit", zerschlugen aber die Gewerkschaften und ließen zahlreiche Funktionäre verhaften. Nach dem zweiten Weltkrieg bestätigte der Alliierte Kontrollrat den 1. Mai als Feiertag.

Auch in der DDR wurde der Tag der Arbeit für Regierungszwecke instrumentalisiert, nur vordergründig ging es hier um ArbeiterInnenrechte. Nach sowjetischem Vorbild verkam die Veranstaltung eher zu einer Militärparade denn einer freiwilligen Demonstration.

Im vereinten Deutschland gehen Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen alljährlich am 1. Mai auf die Straße, um für die Rechte von ArbeitnehmerInnen einzutreten.

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