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Infoportal soziales Wohnen

Barrierefreiheit

Warum barrierefrei?

Die folgenden Seiten beschäftigen sich mit dem Thema "Barrierefreiheit und Unterstützungsmöglichkeiten" beim Thema Wohnen. Es werden Angebote für Nürnberger Bürgerinnen und Bürger aufgezeigt, die sich direkt an Menschen mit einer Behinderung richten.

Das Ziel ist es, allen Nürnberger Bürgerinnen und Bürger einen uneingeschränkten Zugang zum Wohnungsmarkt und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Standards für Wohnraum für Menschen mit Behinderung

Auf dem Wohnungsmarkt kursieren zahlreiche Begriffe, um die Standards für Wohnraum für Menschen mit Behinderung zu beschreiben. Wann gilt eine Wohnung als "barrierefrei", "rollstuhlgerecht" oder "behindertengerecht" und wie unterscheiden sich die Begriffe voneinander?

Eine Wohnung gilt als "barrierefrei" wenn sie nach §4 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe für Menschen mit Behinderung zugänglich und nutzbar ist. Der Begriff darf nur dann verwendet werden, wenn die Normen die in der DIN 18040-2 festgelegt sind, erfüllt werden. Beispiele hierfür sind schwellenlose Zugänge zu den Wohnräumen, ausreichend Türen oder die Erreichbarkeit von Fenstergriffen und Lichtschaltern.

Die DIN 18040-2 unterscheidet zwischen "barrierefreien" und "uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren" Wohnungen. Um eine Wohnung als "rollstuhlgerecht" bezeichnen zu können, müssen weitere Kriterien, die ebenso in der DIN 18040-2 beschrieben sind, erfüllt werden. Damit Menschen im Rollstuhl uneingeschränkt in der Wohnung leben können, ist mehr Platz erforderlich. So ist für rollstuhlgerechte Wohnungen z.B. eine Türbreite von 90 cm (vgl. dazu: 80 cm bei einer barrierefreien Wohnung) oder mehr Platz zum Wenden vorgeschrieben.

"Sichtbare" und "nicht sichtbare" Barrieren

Während die DIN 18040-2 die sichtbaren Barrieren beschreibt, sehen sich viele Menschen mit Behinderung, insbesondere Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen "unsichtbaren" Barrieren gegenüber. Denn mit verschiedenen Einschränkungen gehen auch unterschiedliche Bedürfnisse einher und bestimmte Begebenheiten können, wenn auch nicht auf den ersten Blick offensichtlich, zu Barrieren werden.

Unter sichtbaren Barrieren werden baulich bedingte Gegebenheiten versanden, die für Menschen mit Behinderung eine Hürde darstellen. Dazu zählen beispielswese Treppen, baulich nicht angepasste Badezimmer oder Hindernisse, die nicht mit dem Blindenstock zu ertasten sind. Aber auch das fehlende visuelle Signal der Klingel, welches für Menschen mit Gehöreinschränkungen für ein selbstbestimmtes Wohnen notwendig ist, zählt dazu.

Insbesondere Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen sehen sich sogenannten "unsichtbaren Barrieren" gegenüber. Sind diese vielleicht auf den ersten Blick nicht offensichtlich, können sie Betroffene jedoch vor große Herausforderungen stellen. Unsichtbare Barrieren können finanzieller, sozialer, krankheitsbedingter oder wissensbedingter Natur sein. Beispiele hierfür sind materielle Notlagen, Stigmatisierung, Umgang mit von der Norm abweichenden Verhalten oder Unkenntnis über Unterstützungsangebote.

  • Mehr erfahren<https://www.bestellen.bayern.de/application/applstarter?APPL=eshop&DIR=eshop&ACTIONxSETVAL(artdtl.htm,APGxNODENR:352213,AARTxNR:03500109,AARTxNODENR:352216,USERxBODYURL:artdtl.htm,KATALOG:StMB,AKATxNAME:StMB,ALLE:x)=X>
  • Weitere Informationen<https://www.aktion-mensch.de/inklusion/wohnen/barrierefrei-wohnen/definitionen-wohnungen>