Für Vermieter und Vermieterinnen, die Ihre Eigentumswohnung nicht nur als Kapitalanlage, sondern auch als Werkzeug für ein solidarisches Zusammenleben sehen, stellt sich irgendwann die Frage:
Auf was muss ich achten, wenn ich an Bürgerinnen und Bürger vermiete, die nur über ein geringes Einkommen verfügen oder die Sozialleistungen (wie Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) empfangen?
Es wird der Prozess beschrieben, der von der Besichtigung einer Wohnung bis zur Vermietung an eine Person im SGB II-Leistungsbezug, abläuft. Dabei wird erläutert, welche Schritte im Hintergrund durch den Mieter bzw. die Mieterin angestoßen werden müssen und wie viel Zeit ein solcher Prozess benötigt. Zudem wird dargestellt, unter welchen Bedingungen eine leistungsberechtigte Person eine Wohnung anmieten darf.
Darüber hinaus wird das Thema "Diskriminierung am Wohnungsmarkt" aufgeführt und es wird aufgezeigt, welche Pflichten für Sie als Vermieter oder Vermieterin bei der Wahl des Mieters oder der Mieterin einhergehen.
Aufruf - Soziale Vermieter gesucht
Menschen in Nürnberg mit Wohnberechtigungsschein, also Paare, Familien, Single-Haushalte, Geflüchtete mit gesichertem Aufenthaltsstatus, Menschen mit schwierigen sozialen Biografien, einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, sind auf der Suche nach günstigem und ihren Bedarfen entsprechenden Wohnraum. Diese Gruppe wird als vordringlich Wohnungssuchende bezeichnet, weil ihr Umstand mit einer individuell belasteten Situation einhergeht und die Chancen auf dem Wohnungsmarkt nicht so gut sind. Ihre Wohnung könnte für diese Haushalte ein neues Zuhause sein.




