Zwei Personen übergeben einen Schlüssel, man sieht nur die Hände.

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Diskriminierung bei der Wohnungssuche

Gerade Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund, Leistungsbeziehende und Geringverdienende oder auch Alleinerziehende erleben bei der Wohnungssuche in vielen Fällen Diskriminierung. Diese kann subtil, also unterschwellig, aber eben auch sehr offen dargelegt werden. Beispielsweise bei der Wohnungsanzeige wo "Personen im Bürgergeldbezug" von vornherein ausgeschlossen werden.
In solchen Fällen ist es wichtig, sich als Wohnungssuchende Person zu wehren. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz eröffnet die Möglichkeit, Vermietende die Diskrimierungstendenzen an den Tag legen, strafrechtlich zu belangen.

Im Video wird das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vorgestellt

Was ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und was bedeutet es für mich als betroffene Person? Das folgende Video erklärt die Funktion des AGG und die Rechte die für Betroffene damit einhergehen sehr gut.

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Sie sind von Diskriminierung betroffen und wollen sich beraten lassen?

Die Stadt Nürnberg bietet mit der Antidiskriminierungsstelle eine Anlaufstelle, bei der Sie Unterstützung bei diesem Thema bekommen können. Informieren Sie sich hier, wie Sie Kontakt zu den Kolleginnen und Kollegen aufnehmen können.