Bestimmung und Zuschnitt der Planungsbereiche

Während der Rahmenplan Jugendhilfe, Teilplan Offene Jugendarbeit von 1991 für die Offene Kinder- und Jugendarbeit noch 22 Planungsbereiche aufwies, wurde ihre Anzahl nun auf 40 erhöht. Ziel war, die Praxis der Offenen Kinder- und Jugendarbeit mit planerischen Überlegungen in Einklang zu bringen und differenziertere Aussagen zu einzelnen Stadtgebieten treffen zu können.

Die neu festgelegten 40 Planungsbereiche orientieren sind an:

  • den neun Sozialregionen des Referats für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg. Sie sind damit deckungsgleich mit den räumlichen Zuschnitten des Allgemeinen Sozialdienstes, des Fachbereichs Kindertagesstätten und der Jugendsozialarbeit an Schulen. Es wurde somit eine gemeinsame sozialräumliche Planungsgrundlage geschaffen, die abgestimmte Programme erleichtert.
  • den statistischen Distrikten von Stadtplanung und Amt für Stadtforschung und Statistik Nürnberg, um Bedarfsermittlung und Bedarfsaussagen auf einer aussagekräftige Datenbasis vornehmen zu können.
  • Bahnlinien, Hauptverkehrsstraßen, Industrieanlagen und sonstigen Barrieren. Denn diese baulichen Gegebenheiten wirken oft wie Schranken, die von den Bewohner/-innen beidseits wenig durchschritten werden.
  • aktuellen Siedlungsstrukturen, also an der städtebaulichen Zusammengehörigkeit von einzelnen Stadtgebieten, die meist den hauptsächlichen Lebensraum der Bewohner/-innen bilden, in dem sie sich die Erfüllung ihrer Bedürfnisse versprechen, bzw. wünschen.
  • den Nutzungsstrukturen in den Stadtteilen, welche die Alltagswege der Bevölkerung wiederspiegeln und die Art und den Zweck der Nutzung unterschiedlicher Orte. Die Nutzungsstrukturen geben auch Auskünfte über die Bedarfsabdeckung in den Gebieten.

Orientierungspunkte sind zudem:

  • die Verbindungen des öffentlichen Nahverkehr, insbesondere die Streckenverläufe der jeweiligen Verkehrslinien, da diese oft die Nutzungsstrukturen in den Gebieten mit bestimmen.
  • die Standorte von Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, denn die Kinder- und Jugendhäuser und Jugendtreffs stellen häufig Kristallisationspunkte für junge Menschen in ihrem Wohnumfeld dar.

Zusätzliche Merkmale:

  • Versucht wurde außerdem, die Planungsbereiche an den Hauptschulsprengeln anzulehnen, wenn dies nicht o.g. Kriterien widersprochen hat.
  • Flughafen, Marienberg-Park, Dutzendteich-Areal und Hafen sind Gebiete, die langfristig eigene Funktionen erfüllen und nur in einem geringen Maße Wohnbebauung aufweisen. Sie wurden als eigene Planungsbereiche gefasst, um die Bedarfsindikatoren nicht zu verwässern.

Die Ermittlung und Festlegung der neuen 40 Planungsbereiche erfolgte zwischen Jugendamt und Stadtplanungsamt in einer ausführlichen Diskussion der unterschiedlichen Blickwinkel und Kriterien von Jugendhilfe und Stadtplanung. Mit den Zuschnitten der Planungsbereiche wurden die tatsächlichen Lebenswelten der jungen Nürnbergerinnen und Nürnberger ebenso berücksichtigt, wie aktuelle und zukünftige städtebauliche Entwicklungen. Standen einzelne Kategorien im Widerstreit, fiel die Entscheidung nach entsprechender Gewichtung.


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