Einführung
Ein wesentliches Element der Fortschreibung der Jugendhilfeplanung im Arbeitsfeld Offene Kinder- und Jugendarbeit stellt die kleinräumige Bestands- und Bedarfsanalyse dar.
Nach der Veröffentlichung des Rahmenplans Jugendhilfe, Teilplan Offene Jugendarbeit im Jahr 1991 wurde 1997 in einem abgestimmten Arbeitsprozess zwischen Jugendamt und Kreisjungend-ring Nürnberg-Stadt das Kooperationsprojekt „KiDS – Kooperation in den Stadtteilen“ realisiert. Hier fand eine Konkretisierung und teilweise Aktualisierung des Rahmenplans statt.
Mit dem vorliegenden Band 2 der Fortschreibung der Jugendhilfeplanung gelang, abermals in enger Abstimmung mit dem Kreisjugendring Nürnberg- Stadt, eine erneute Erfassung der Veränderungen an Sozialdaten und der Infrastruktur für junge Menschen im Stadtgebiet. Außerdem wurden Entscheidungskriterien für Bedarfsaussagen herausgearbeitet und transparent und nachvollziehbar aufbereitet.
Der Arbeitsauftrag für die Fortschreibung und teilweise Neuerstellung der Jugendhilfeplanung ergibt sich aus dem gesetzlichen Kontext. Gemäß § 80 Abs. 1 SGB VIII ist die Bestandsfeststellung zusammen mit der Bedarfsermittlung zentrales Element jeder Jugendhilfeplanung. Erst die vollständige und differenzierte Kenntnis über einen vorhandenen Bestand ermöglicht in Korrelation zum Bedarf letzten Endes eine sinnvolle und effektive Maßnahmenplanung.
„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung
- 1. den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen,
- 2. den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln …“ (§ 80 Abs. 1 SGB VIII)
Bestandserhebung und Bedarfsanalyse stehen somit in einer engen Beziehung zueinander, indem
- der Bestand an sozialer Infrastruktur für Kinder und Jugendliche allein daraus zu legitimieren ist, dass er zur Deckung eines definierten Bedarfs dient und
- der Bedarf immer in Bezug auf den bestehenden Bestand definiert wird (Fehlbedarf) und er damit das Maß für die qualitative und quantitative Angemessenheit des Be-standes an Einrichtungen und Angeboten (der Offenen Kinder- und Jugendarbeit) darstellt (vgl. Jordan/Schone 2000, Seite 177).
Ferner erfordert eine bedarfsorientierte Maßnahmenplanung einen sozialräumlichen Planungsansatz: Denn „Einrichtungen und Dienste sollen so geplant werden, dass insbesondere (…) junge Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen besonders gefördert werden“ (§ 80 Abs. 2 SGB VIII). Ausgehend von der Hypothese, dass sich in einem Planungsraum unterschiedliche Konstellationen von Lebens- und Problemlagen finden, soll durch eine sozialräumliche Betrachtung einerseits eine Prioritätensetzung und Ressourcenkonzentration ermöglicht und andererseits eine höhere Nähe zu den Adressantinnen und Adressaten erreicht werden. Zugleich ist die Sozialraumorientierung im Planungsprozess eine wichtige Voraussetzung, um zu einer angemessenen Bedarfsplanung und Bewertung im Kontext einer Dezentralisierung/ Regionalisierung von Angeboten und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zu gelangen. Zudem leistet sie einen Beitrag, der Flexibilisierung von Leistungen, der Vernetzung unterschiedlicher Angebote und Anbietenden und der Schließung von Angebotslücken Rechnung zu tragen.