Neue Spielstätte für das Staatstheater Nürnberg

Ein neuer Bau für Oper, Ballett und Konzert

Das Staatstheater Nürnberg mit seinen Sparten Musiktheater, Sprechtheater, Ballett und Konzert ist das größte Mehrspartenhaus Bayerns. Über 700 Veranstaltungen sind pro Spielzeit auf den Bühnen am Richard-Wagner-Platz zu sehen und verzeichnen rund 300.000 Besucherinnen und Besucher pro Saison. Für den Spielbetrieb sorgen mehr als 650 festangestellte Mitarbeitende vor und hinter den Kulissen.

Zusammen mit dem Schauspielhaus bildet das 1905 eröffnete Opernhaus am Richard-Wagner-Platz eine kulturelle Landmarke mit Strahlkraft weit über Nürnberg hinaus. Allerdings weist das Gebäude nach fast 120 Jahren Lebenszeit erhebliche bauliche und technische Mängel auf. Ein umfangreiches Bauvorhaben ist notwendig, um einen zukunftsfähigen Theaterbetrieb für alle Sparten des Staatstheaters sicherzustellen und den Richard-Wagner-Platz städtebaulich für die Stadtgesellschaft weiterzuentwickeln.

  1. Opernhaus

    Bauvorhaben Opernhaus

    Während des Bauvorhabens Opernhaus am Richard-Wagner-Platz ziehen die Sparten Musiktheater, Ballett und Konzert in die Kongresshalle um.

  2. Räumlichkeiten Staatstheater Nürnberg (türkis)

    Nutzung des Kongresshallen-Rundbaus

    Betriebs- und Produktionsräume sowie Foyerflächen finden im Rundbau der Kongresshalle Platz (in Türkis), gerahmt von den Ermöglichungsräumen (in Rot).

  3. Foyerflächen

    Neue Räume für das Staatstheater Nürnberg

    Ein Ort der Begegnung: So könnte das künftige Theaterfoyer im Rundbau aussehen.

  4. Verortung des Ergänzungsbaus der Ausweichspielstätte

    Neubau im Innenhof

    Im Innenhof der Kongresshalle entsteht ein Neubau mit Bühnen- und Zuschauerraum, Orchestergraben, Probebühnen und Nebenräumen.

In seiner Sitzung am 15. Dezember 2021 hat der Stadtrat mit großer Mehrheit beschlossen, „die Sparten ‚Musiktheater‘ und ‚Ballett‘ des Staatstheaters Nürnberg (STN) am Standort Richard-Wagner-Platz dauerhaft zu erhalten“, und die Verwaltung mit Erarbeitung und Vorlage eines entsprechenden Konzepts beauftragt. Darüber hinaus hat der Stadtrat an diesem Tag entschieden, dass die „weitere Planung einer Ausweichspielstätte mit der stadteigenen Immobilie Kongresshalle erfolgen“ soll.

Die von der Opernhauskommission am 8. Juli 2022 formulierten Empfehlungen zur Verortung eines Ergänzungsbaus (mit Bühnenraum, Orchestergraben, Zuschauerraum, Probebühne, Orchesterprobensaal und Nebenräumen) im sogenannten Innenhof der Kongresshalle und zur Beauftragung der Verwaltung mit der gemeinsamen Vergabe von Planung und Bau des Ergänzungsbaus am beschlossenen Standort hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 20. Juli 2022 ebenfalls mit großer Mehrheit zum Beschluss erhoben.

Aufbauend auf diesen Beschlüssen und weiteren Erkenntnissen in Planungs- wie Finan-zierungsfragen wurden die mit den Kulturentwicklungsvorhaben Kongresshalle verbundenen Baumaßnahmen in der Stadtratssitzung am 26. Oktober 2022 zur Aufnahme in den Mittelfristigen Investitionsplan (MIP) vorgeschlagen. Der Beschluss lautete, die Planungen zur vollständigen Sicherung der Substanz und der grundsätzlichen Nutzbarmachung, zur Bereitstellung der Staatstheaterspielstätte sowie zur Realisierung der Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur aufzunehmen bzw. weiter voranzutreiben und hierfür die erforderlichen Drittmittelanträge zu stellen.

Auch nach der Rückkehr des Staatstheaters an den Richard-Wagner-Platz wird der Neubau als erstklassiger Aufführungsort für Musik- und Theaterveranstaltungen in Nürnberg erhalten bleiben.



Vergabeverfahren Ergänzungsbau

Einzelheiten zum Vergabeverfahren

Die europaweite Ausschreibung für den Ergänzungsbau der neuen Spielstätte des Staatstheaters Nürnberg in der Kongresshalle wurde im April 2023 veröffentlicht.

Bei der Ausschreibung des Ergänzungsbaus und dessen Anbindung an den Bestand des Torsos der Kongresshalle erfolgt die Vergabe von Planung und Bau aus einer Hand. Ziel dieses Verfahrens nach den Regeln der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist die Beauftragung eines Unternehmens, das die Errichtung des Ergänzungsbaus sowie dessen vollständige Planung als Totalübernehmer (TÜ) erbringt. Für die architektonische Planung ist die Zusammenarbeit mit einem Architekturbüro zwingend vorgegeben. Besonders bei Großbauprojekten haben sich solche TÜ-Verfahren bewährt, um eine zügige, effiziente und kostensichere Realisierung zu gewährleisten.

Die Schritte zur Entscheidung über den Ergänzungsbau

Die finalen Angebote der Bieter lagen Ende Mai 2024 vor. Für die Entscheidung, welches Angebot letztendlich den Zuschlag erhält, waren drei Kriterien maßgeblich: Kosten, Funktionalität und Ästhetik. Letzteres berücksichtigt vor allem die Elemente Architektur, äußere und innere Gestaltung, Materialität sowie Aspekte von Städtebau und Denkmalschutz.
Der Zuschlag ist vergaberechtlich auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Basis dafür sind die drei nahezu gleichgewichteten Zuschlagskriterien „Preis“ (34 %), „Funktionalität“ (33 %) und „Ästhetik“ (33 %). Letzteres berücksichtigt vor allem die Elemente Architektur, äußere und innere Gestaltung, Materialität sowie Aspekte von Städtebau und Denkmalschutz.
Die Bewertung der Angebote erfolgte ausschließlich anhand der drei genannten Kriterien mittels Bepunktung. Maximal konnte ein Entwurf 1.000 Punkte erreichen.

In den Auswahlprozess waren drei Gremien einbezogen. Das Kriterium Kosten wurde durch das kommunale Finanzreferat betrachtet. Das Kriterium Funktionalität wurde durch ein fachliches Gremium bewertet. Hier brachten das Staatstheater Nürnberg als künftiger Nutzer sowie externe Fachleute aus den Bereichen Theaterbau und Bühnentechnik ihre Expertise ein. Die Bewertung des Kriteriums Ästhetik oblag einem Gremium, dem Vertreterinnen und Vertreter der Stadtratsfraktionen sowie externe Fachleute aus den Bereichen Erinnerungskultur, Architektur, Stadtplanung und Denkmalschutz angehörten. Die Sitzung zur Entscheidungsfindung dieses Gremiums fand am 3. Juli 2024 statt. Eine Woche später wurde der ausgewählte Entwurf für den Ergänzungsbau in der Opernhaus-Kommission präsentiert, die eine Beschlussempfehlung für den Stadtrat formulierte. Am 17. Juli wird der Stadtrat dann nicht nur über die Vergabeentscheidung für den Ergänzungsbau abstimmen, sondern auch über die Gesamtfinanzierung der Kulturbauvorhaben in der Kongresshalle.

Nutzungsdauer

Die Stadt Nürnberg hat Fördermittel beim Freistaat Bayern beantragt, die die neue Spielstätte des Staatstheaters zu 75 Prozent finanzieren sollen. Die Zuweisung solcher Mittel für ein Bauvorhaben ist nach den Vorgaben des Freistaats Bayern nur möglich, wenn das betreffende Gebäude 25 Jahre genutzt wird. So wird die Kongresshalle auch nach der Rückkehr der Ensembles an den Richard-Wagner-Platz ein Areal der Kunst und Kultur bleiben. Die Synthese aus Ermöglichungsräumen und dem Ergänzungsbau des Staatstheaters bietet Perspektiven für eine weitere Spielstätte als Bereicherung des Kulturlebens für Nürnberg und die Region.

Substanzerhaltende Maßnahmen

Unabhängig von jeder Form der Nutzung muss in den nächsten Jahren eine Reihe von Maßnahmen ergriffen werden, um das denkmalgeschützte Bauwerk Kongresshalle in seiner Substanz zu erhalten. Die schadhaften Dächer müssen vollständig erneuert werden, Schäden an der Tragstruktur behoben, die Fassaden und Umfassungsmauern instandgesetzt und gesichert sowie sämtliche Fenster der Außenfassade ersetzt werden. Damit die künftige Nutzung der Kongresshalle den Vorgaben des Baurechts entspricht, müssen daneben bislang fehlende Flucht- und Rettungswege geschaffen werden; auch der Brandschutz muss den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Alle Maßnahmen dienen der Sicherung und dem dauerhaften Erhalt des Denkmals. Diese Maßnahmen muss die Stadt Nürnberg als Eigentümerin der Kongresshalle in den nächsten Jahren auf jeden Fall ergreifen – unabhängig von der Nutzung der Kongresshalle.


Rückblick: Standortfindung

Bereits 2019 wurde eine parallele Nutzung der Kongresshalle durch die Ermöglichungsräume und das Staatstheater in Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Opernhaus in der Politik diskutiert und vorbereitet: Im Dezember 2021 entschied sich der Nürnberger Stadtrat für die Unterbringung der Sparten Musiktheater, Ballett und Konzert am Standort Kongresshalle für die Zeit der zwingend erforderlichen Baumaßnahmen am Richard-Wagner-Platz. Alle notwendigen Betriebs- und Produktionsräume sollen in der Kongresshalle untergebracht werden; zusätzlich soll ein Ergänzungsbau mit Bühne, Orchestergraben und Zuschauerraum errichtet werden.

Künftige Verortung des Ergänzungsbaus im sogenannten Innenhof

Künftige Verortung des Ergänzungsbaus im sogenannten Innenhof

Wo der benötigte Ergänzungsbau zu errichten wäre, hatte der Stadtrat zunächst offen gelassen. Aspekte der Nachhaltigkeit, Zugänglichkeit und Barrierefreiheit, der Wirtschaftlichkeit, des Umwelt- und Naturschutzes, des Naherholungscharakters des Geländes sowie insbesondere der Erinnerungskultur und der Etablierung von Ermöglichungsräumen für Kunst und Kultur sollten bei der Standortfindung berücksichtigt werden.

Zur Beantwortung dieser komplexen Frage hat die Stadt ein Gutachterverfahren durchgeführt: Nationale und internationale Architekturbüros wurden gebeten, Ideen zu einem Standort zu entwickeln und entsprechende Vorlagen einzureichen. Ein hochkarätig besetztes Empfehlungsgremium mit Persönlichkeiten aus Geschichtswissenschaft, Kultur, Architektur, Politik und Gesellschaft sprach auf dieser Grundlage im Juni 2022 die Empfehlung aus, den erforderlichen Ergänzungsbau (mit Bühnenraum, Orchestergraben, Zuschauerraum, Probebühne, Orchesterprobensaal und Nebenräumen) im sogenannten Innenhof der Kongresshalle zu platzieren. Das Gremium zeigte sich mit großer Mehrheit davon überzeugt, dass die Gesamtwirkung des Innenhofs unwesentlich beeinträchtigt und insbesondere die vom Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände ausgehende, architektonische Intervention von Günther Domenig aus dem Jahre 2001 in ihrer Wirkung nicht geschmälert werde. Der Relevanz der Kongresshalle für die Erinnerungskultur und die Bildungsarbeit werde umfassend Rechnung getragen. Darüber hinaus würden die bisherigen Nutzungen im Umgriff der Kongresshalle nicht beeinträchtigt. Sie prägen weiterhin ohne Einschränkung die vielfältige demokratische Nutzung und Aneignung des Geländes.

Der Nürnberger Stadtrat beschloss im Juli 2022 mit großer Mehrheit den vorgeschlagenen Standort des Empfehlungsgremiums als neue Spielstätte.

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